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Generalinspektion und Sanierung von Leichtflüssigkeitsabscheidern

Thüringen
Halle (Saale), Germany·Veröffentlicht 7. Aug. 2026
DienstleistungenUmweltschutzÖffentliche VerwaltungVerkehrsinfrastrukturInfrastrukturUmweltschutzTiefbauWartungOeffentliche Auftraggeber
Auftragswert
€171k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
11. Aug. 2026
4 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Generalinspektion sowie notwendige Sanierungsarbeiten an Leichtflüssigkeitsabscheidern in Thüringen aus. Der Auftrag umfasst die Entleerung, Reinigung und fachtechnische Prüfung der Anlagen an den Autobahnen A4, A9 und A71. Das Projekt ist auf einen 5-Jahresrhythmus ausgelegt und hat einen geschätzten Wert von rund 170.800 EUR.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider 2026

VergabeHero-Einschätzung

Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Überprüfung und Instandsetzung von Leichtflüssigkeitsabscheidern an Autobahnen in Thüringen. Diese Anlagen filtern Schadstoffe aus dem Oberflächenwasser, bevor es in die Kanalisation oder Umwelt gelangt, und müssen alle fünf Jahre fachkundig geprüft werden. Der Auftrag beinhaltet neben der eigentlichen Prüfung auch die notwendige Reinigung und Sanierung der Anlagen an den Autobahnen A4, A9 und A71. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch entsprechende Nachweise oder eine Präqualifizierung belegen, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.

Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
  • Nachweis zur Einhaltung der Sozialversicherungspflicht
  • Nachweis zur ordnungsgemäßen Steuerzahlung
  • Einhaltung Mindestlohngesetz und Arbeitnehmer-Entsendegesetz
  • Präqualifikationsnachweis oder ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zur Eignung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt, nicht älter als 1 Jahr Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Generalinspektion Leichtflüssigkeitsabscheider 2026
€171k

Die Leichtflüssigkeitsabscheider der Autobahn GmbH des Bundes sind einer im 5-Jahresrhythmus durchzurührenden Fachkundeprüfung zu unterziehen und zuvor ggf. zu sanieren. Ziel ist es, die Anlagen in einen technisch einwandfreien Zustand zu bringen, der mit einer fachtechnischen Prüfung nachgewiesen werden kann. Die sanierungsbedürftigen Anlagen befinden sich in Thüringen an den BAB 4, BAB 9 und BAB 71. Die Anlagen müssen vor der Sanierung entleert und gereinigt werden. Danach erfolgt die Sichtprüfung des Fachkundigen mit Festlegung des Sanierungsumfangs und die Sanierung. Grobmengen: - Abdichtung Fugen und Risse in Leichtflüssigkeitsabscheider: ca. 400 m - Entfernen/Herstellen Beschichtung: ca. 225 m² - Fachkundigenprüfungen LFA: 11 St. - Entleeren und Abtransport Schmutzwasser: ca. 302 m³ - Entsorgung Sedimente/Schlamm: ca. 79 t

CPV 90000000Frist 11. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Preis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 7. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 11. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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