Gemeinwohlorientierte Projektentwicklung des Osthofs der Hallen Kalk in Köln

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Köln führt eine Markterkundung zur Entwicklung einer ca. 2,2 Hektar großen Teilfläche des ehemaligen Industriestandorts Hallen Kalk durch. Ziel ist die Identifikation potenzieller Partner für eine gemeinwohlorientierte Projektentwicklung im Erbbaurecht. Es handelt sich um ein unverbindliches Verfahren zur Ideengewinnung und Vernetzung mit lokalen Akteuren.
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Die Stadt Köln beabsichtigt eine im Stadtteil Kalk/ Bezirk Köln-Kalk gelegene Teilfläche der sogenannten „Hallen Kalk“ in einem gem. Flächennutzungsplan ausgewiesenen Industriegebiet südlich der Kalker Hauptstraße, welches mit mehreren Industriehallen und Bürogebäuden bebaut ist, im Erbbaurecht zu vergeben. Im Vorfeld der geplanten Grundstücksvergabe führt die Stadt Köln dieses Markterkundungsverfahren durch. Die Markterkundung soll der Stadt einen breiten Überblick über potenzielle Entwicklungsperspektiven für die genannten Flächen geben. Die Zielsetzung der Stadt Köln ist es, den Osthof der Hallen Kalk mit einem/einer externen Partner*in weiterzuentwickeln. Gesucht werden Investor*innen, Bauträger*innen, Stiftungen, Genossenschaften oder sonstige Akteure, die Interesse daran haben, diese ehemalige Industriefläche unter Berücksichtigung der dargestellten städtebaulichen Ziele und in Zusammenarbeit mit den vor Ort ansässigen Initiativen der VGO (Verantwortungsgemeinschaft Osthof e.V.) in einem partizipativen Prozess gemeinwohlorientiert zu entwickeln. Jede natürliche oder juristische Person, die an der Projektentwicklung dieser circa 2,2 ha großen Teilfläche samt Bestandsobjekten im Erbbaurecht interessiert ist, wird hiermit gebeten, ihr Interesse bei der Stadt Köln – Amt für Stadtentwicklung und Statistik – zu bekunden. Die Teilnahme an der Markterkundung ist freiwillig und unverbindlich. Weitere Informationen zur Markterkundung können digital den Interessenten innerhalb der Laufzeit der Markterkundung zur Verfügung gestellt werden. Bitte schicken sie eine entsprechende Anfrage an die Projekt-Emailadresse: 15-HallenKalk@stadt-koeln.de Ihre Interessensbekundung richten Sie bitte ebenfalls per Email an die Projekt-Emailadresse: 15-HallenKalk@stadt-koeln.de
Die Stadt Köln sucht nach Partnern für die zukünftige Entwicklung des sogenannten Osthofs auf dem Gelände der Hallen Kalk. Es handelt sich um eine rund 2,2 Hektar große Fläche, die im Erbbaurecht vergeben werden soll, um sie gemeinwohlorientiert und in Zusammenarbeit mit lokalen Initiativen umzugestalten. Da dies aktuell eine Markterkundung ist, können sich Investoren, Bauträger, Stiftungen oder Genossenschaften unverbindlich melden, um ihre Ideen und Konzepte einzubringen. Das Verfahren dient der Stadt als Grundlage für die spätere Planung und Auswahl eines Entwicklungspartners.
Aufteilung in Lose
1 LotBei diesem Verfahren handelt es sich um eine Markterkundung. Die Markterkundung dient dazu, frühzeitig ein breites Spektrum an Ideen, Visionen und Anregungen zu erfassen sowie gegebenenfalls bestehende Fragestellungen zu klären. Die Kontaktaufnahme kann formlos und unverbindlich erfolgen. Ziel ist es, einen offenen und konstruktiven Austausch zu ermöglichen, der als Grundlage für weitere Überlegungen und Planungen zur Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk dienen kann. Die Stadt möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der Markterkundung mit keinerlei Verpflichtungen verbunden ist. Vielmehr soll ein niederschwelliger Rahmen geschaffen werden, der allen Interessierten die Gelegenheit bietet ohne formale Hürden in einen ersten Dialog mit der Grundstückeigentümerin (Stadt Köln) einzutreten. Angebote sind ausdrücklich nicht erwünscht. Ansprüche im Hinblick auf die Eröffnung und Ausgestaltung eines sich gegebenenfalls anschließenden Vergabeverfahrens lassen sich aus der Markterkundung nicht ableiten. Gegenstand der Markterkundung im Sinne des § 2 EU Absatz 7 VOB/A ist nicht die Vergabe eines öffentlichen Auftrages. Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines Vergabeverfahrens. Eine Erstattung von Aufwendungen, die den Interessenten durch die Teilnahme an der Informationsveranstaltungen oder ansonsten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Markterkundung entstehen, sind ausgeschlossen.
Zeitplan
- 31. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert