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Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Sport- und Gemeinschaftspark Tappenbeck

Gemeinde TappenbeckTappenbeck, GermanyVeröffentlicht 22. Mai 2026
Auftragswert
~€450k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
22. Juni 2026
24 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Tappenbeck schreibt Garten- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau eines Sport- und Gemeinschaftsparks aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung einer Multisportanlage mit EPDM-Belag, eine 30x15m große Multisportarena, Ballfangnetze sowie umfangreiche Wegebau- und Elektroinstallationsarbeiten. Das Projekt ist Teil eines größeren Neubauvorhabens für Sport- und Dorfgemeinschaftseinrichtungen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Bei nachfolgendem Bauvorhaben handelt es sich um eine Gestaltung des Sportparks Tappenbeck in Tappenbeck. Der Neubau des Sport- und Gemeinschaftsparks Tappenbeck setzt sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammen, welche unter einem großen Dach ein gemeinsames Heim für Sportler, Feste und die Dorfgemeinschaft bieten sollen. Die drei Gebäudeteile umfassen im Erdgeschoss eine große Schießhalle, einen Bereich bzw. ein Vereinsheim für den Sportverein und einen Veranstaltungsbereich in Form eines Dorfgemeinschaftshauses. Die Gebäudeteile Vereinsheim und Dorfgemeinschaftshaus sind als Holzmassivbau mit Stahlbetonsockel geplant. Das Vereinsheim ist eingeschossig und das Dorfgemeinschaftshaus zweigeschossig mit einer Gastronomie im Obergeschoss. Das Gebäude der Kyffhäuser (Schiesshalle) wird als Mischbau in Mauerwerk und Stahlbetonbauweise erstellt und wird ebenfalls eingeschossig geplant. Die Gründung der Gebäude Dorfgemeinschaftshaus, Gastronomie und beider Vereinsheime ist mit einer tragenden Bodenplatte mit Frostschürze und Streifenfundamenten geplant. Der Hauptteil der Fassaden wird mit einer hinterlüfteten Holzfassade geplant, in Teilen wird die Fassade mit Faserzementplatten verkleidet. Das überdachte multifunktionale Spielfeld ist eine Freilufthalle mit einem Kleinspielfeld. Das Spielfeld soll dadurch ganzjährig und wetterunabhängig nutzbar gemacht werden. Für die Abendstunden wird eine LED-Beleuchtung vorgesehen. Das Kleinspielfeld ist voraussichtlich mit einem Bandensystem mit Ballfangnetzen und integrierten Toren ausgestattet. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes "Sportzentrum" 2.Änderung und Erweiterung vom 02.07.2024.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Tappenbeck plant den Bau eines neuen Sport- und Gemeinschaftsparks, der als zentraler Treffpunkt für Sportler und die Dorfgemeinschaft dienen soll. Dieser Auftrag konzentriert sich speziell auf die Außenanlagen, insbesondere den Bau eines multifunktionalen Spielfelds mit speziellem Kunststoffbelag (EPDM), die Montage einer Sportarena sowie die dazugehörigen Elektro- und Wegebauarbeiten. Das Projekt soll eine ganzjährige und wetterunabhängige Nutzung der Sportflächen ermöglichen. Interessierte Unternehmen sollten Erfahrung im Bereich Sportplatzbau und Außenanlagen mitbringen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich auf Basis des günstigsten Preises.

BauleistungenGarten- und LandschaftsbauÖffentliche VerwaltungGalabauSportplatzbauOeffentliche AusschreibungTiefbauElektroinstallation
Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB
  • Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes
  • Erklärung gemäß § 4 NTVergG
  • Nachweis der beruflichen Integrität und Eignung

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.

Eignungskriterien (Volltext)

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 NTVergG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 16a EU VOB/A Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gemeinde Tappenbeck: Neubau eines Sport- und Gemeinschaftsparks: Multifunktionshalle - Galabauarbeiten

Der Umfang der Leistungen betrifft unter anderem: - Baustelleneinrichtung und Absicherung - Multisportanlage, bestehend aus: a) EPDM-Spielfeldbelag (Lieferung und Herstellung) b) Multisportarena 30x15 m Lieferung und Aufbau - Ballfangnetz Lieferung und Montage - Landschaftsbauarbeiten, u. A.: a) Platz- und Wegebau b) Zaunbau - Elektroinstallationsarbeiten, u. A.: a) Potentialausgleich, b) Zähler und Verteiler, c) Kabel und Leitungen, d) Installationsmaterial, e) Präsenzmelder, f) EDV-Anlagen, g) Beleuchtung - Verschiedenes - Alle erforderlichen Nebenleistungen (z. B. Baustelleneinrichtung, Transporte, Anpassungsarbeiten, Entsorgung, Schutzmaßnahmen) Alles Weitere ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

CPV 45112712, 45112720, 45112700, 45212221Frist 22. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (siehe Formblatt 211 EU).

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 22. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 22. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung
Anhänge

Dokumente & Links

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