TED·300666-2026

Blitzschutz und Fundamenterder für Neubau einer Grundschule mit Sporthalle

Gemeinde SchermbeckSchermbeck, GermanyVeröffentlicht 4. Mai 2026
Auftragswert
~€25k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Schermbeck vergibt die Leistungen für Blitzschutz und Fundamenterder im Rahmen des Neubaus einer 5-zügigen Grundschule und einer Sporthalle. Der Auftrag umfasst die Installation einer Blitzschutzanlage der Klasse III sowie die Verlegung von Fundamenterdern und Potentialausgleichsleitern in den Bodenplatten beider Gebäude. Die Ausschreibung erfolgt als einzelnes Los mit reiner Preisbewertung. Ein konkreter Zeitrahmen oder Schätzwert ist in der Bekanntmachung nicht angegeben.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet. Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten. Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben. Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen. Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Schermbeck sucht einen Fachbetrieb für die Installation von Blitzschutz und Erdungstechnik für den geplanten Neubau einer Grundschule und einer Sporthalle. Konkret geht es darum, beide Gebäude nach den geltenden Sicherheitsnormen vor Blitzeinschlägen zu schützen und eine sichere Erdung im Fundament sowie auf dem Dach zu verlegen. Die Arbeiten sind technisch klar definiert, umlaufend um die Gebäude und inklusive der Anbindung von Dachgeräten wie Lüftungsanlagen. Der Auftrag wird ausschließlich nach dem günstigsten Preis vergeben, sodass erfahrene Elektro- oder Blitzschutzfachbetriebe mit soliden Referenzen gute Chancen haben. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Gemeinde Schermbeck)

ElektroinstallationenBauleistungenInfrastrukturÖffentliche VerwaltungBildungswesenKommunalverwaltungBlitzschutzFundamenterderElektroinstallationSchulbauOeffentliche BauvorhabenNachhaltiges Bauen
Eignung

Zentrale Anforderungen

5 Punkte
  • Nachweis von Fachbetriebsfähigkeit für Blitzschutz und Erdung
  • Kenntnis der VDE-Normen (insb. VDE 0185-305) und VdS-Richtlinien
  • Erfahrung mit öffentlichen Bauvorhaben im Schul- oder Hallenbau
  • Umsetzungsfähigkeit nach DGNB/QNG-Nachhaltigkeitsstandards
  • Vorlage aktueller Sicherheitsunterweisungen und Gefährdungsbeurteilungen

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Bauleistung - Blitzschutz und Fundamenterder

Das Bauvorhaben beinhaltet den Neubau einer 5-zügigen Grundschule im östlichen Teil des Grundstücks und einer Zweifeld-Sporthalle im westlichen Teil. Das geplante Schulgebäude ist ein zweigeschossiger Holzbau ohne Unterkellerung, mit geneigten Dächern über den vier Lernhäusern und einem Mittelteil mit Flachdach. Die Gründung erfolgt über Einzel- und Streifenfundamente. Die Sporthalle ist ebenerdig angeordnet, hat ein Flachdach, keine Unterkellerung und wird mit einer Bodenplatte gegründet. Ziel des Bauherrn ist es das Objekt in der Planung, Entwicklung und Ausführung nach DGNB (Gebäude-Zertifizierung der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen) und QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) zertifizieren zu lassen. Angestrebt wird das Zertifikat „DGNB-Silber“ und Fördermittel des Bundes zu erhalten. Vorliegend werden die arbeiten zum Blitzschutz und Fundamenterder ausgeschrieben. Beide Gebäude erhalten eine Blitzschutzanlage der Klasse III nach VDE 0185-305. Die Einstufung in die Blitzschutzklasse III erfolgt nach VdS 2010 als „Öffentlich zugängliches Gebäude mit Publikumsverkehr“. Für das Schulgebäude und die Sporthalle wird ein Fundamenterder vorgesehen, bestehend aus einem Funktionspotentialausgleichsleiter aus verzinktem Bandeisen 30 x 3,5 mm in den Bodenplatten und einem Ringerder aus V4A-Rundstahl unter den Bodenplatten und miteinander verbunden. Anschlussfahnen für Ableitungen werden in Abständen von ca. 20 m vorgesehen. In allen Technikräumen im EG werden Anschlussfahnen für den Potentialausgleich vorgesehen. Die Ableitungen werden als 8-mm-Rundstahl ausgeführt. Der Anschluss wird bis über Dach geführt. Am Fußpunkt wird die Ableitung mit dem Fundamenterder verbunden, während die Verbindung zum Dach über einen Anschluss im Bereich der Attika realisiert wird. Die Auffangleitungen werden mit einer Maschenweite kleiner/gleich 15 m verlegt. Verwendung finden 10 mm starke Leitungen als Alu-Quetschlegierung. Alle auf der Dachfläche befindlichen Geräte, wie Lüftungshauben, PV-Unterkonstruktionen und sonstige Geräte werden in die Erdungsmaßnahme mit einbezogen. Größe Aufbauten werden über Erdungsstangen abgesichert. Alle Attikastoßstellen sind mit starren oder flexiblen Überbrückungsseilen angeschlossen. Baustellenadresse: Weseler Straße 16, 46514 Schermbeck Südlich wird das Grundstück durch die Weseler Straße begrenzt, nördlich durch den Tiefen Weg. Östlich schließt eine Grundschule, ein Wohnhaus und eine Grünfläche an. Westlich setzt sich die vorherige Ackerfläche fort.

CPV 45312310
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis. Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (100 Punkte) bewertet. Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet: P = 100 - ((Preis des jeweiligen Angebotes - niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist "P" die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. 100 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis für das jeweilige Los. "0" Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste für die Wertung zugelassene Angebot sind.

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 4. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert