Objektplanung für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Otzberg-Hering
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Otzberg schreibt die Objektplanung (Leistungsphasen 1-9 HOAI) für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Hering aus. Das Projekt umfasst ein eingeschossiges Gebäude mit drei Stellplätzen und einem geschätzten Baukostenvolumen von 1,5 Mio. Euro. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, beginnend mit den Leistungsphasen 1 bis 3.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Gemeinde Otzberg plant den Neubau eines Feuerwehrhauses in dem Ortsteil Hering. Hierfür steht ein Grundstück von ca. 2.450 qm zur Verfügung. Die Nutzungsfläche soll etwa 490 qm betragen. Der Bebauungsplan für das Grundstück ist noch nicht beschlossen, aktuell gibt es noch keinen Aufstellungsbeschluss. Der Auftraggeber behält sich ein Sonderkündigungsrecht vor, sollte der Bebauungsplan nicht beschlossen und das Projekt eingestellt werden. Da für diese Maßnahme Fördergelder beantragt werden, ist es zwingend erforderlich, dass der erste Spatenstich Ende 2027 erfolgt. Das Projekt soll sich grundsätzlich an der Handlungsempfehlung „Musterfeuerwehrhaus Hessen“ orientieren. Geplant ist ein eingeschossiges Feuerwehrhaus mit drei Stellplätzen (Anlage A 4.1 der Handlungsempfehlung). Die Baukosten werden für die KG 300+400 mit ca. 1,5 Mio. € angegeben (Grobkostenschätzung). Vergeben werden sollen die Leistungen der Objektplanung Gebäude, LPH 1-9 gem. §§ 33 ff. HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Der Auftraggeber vergibt zunächst die LPH 1-3 HOAI. Weitere Stufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Stufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Stufen besteht nicht.
Die Gemeinde Otzberg plant den Bau eines neuen Feuerwehrhauses im Ortsteil Hering und sucht hierfür ein Planungsbüro für die Objektplanung. Das Gebäude soll als eingeschossige Wache mit drei Stellplätzen nach dem hessischen Musterentwurf realisiert werden. Die Beauftragung ist in Stufen unterteilt, wobei zunächst nur die frühen Planungsphasen (1 bis 3) vergeben werden; weitere Phasen können je nach Projektfortschritt abgerufen werden. Da das Projekt von Fördergeldern abhängt, ist ein zügiger Ablauf mit Baubeginn Ende 2027 geplant. Bieter müssen ihre Eignung durch entsprechende Eigenerklärungen nachweisen.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 oder EEE)
- Nachweis über das Nichtvorliegen schwerer Verfehlungen gemäß GWB
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
- Schwere Verfehlungen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, gemäß § 124 (1) Nr. 3 GWB und § 17 (1) HVTG) Eine Erklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde ist erforderlich. - wenn präqualifiziert, im PQ-Register - wenn nicht präqualifiziert mit Abgabe des Formblatts 124 Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) - Bildung krimineller Vereinigungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB - Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 123 (1) Nr. 1 GWB - Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung gemäß § 123 (1) Nr. 2 und Nr. 3 GWB - Betrug oder Subventionsbetrug gemäß § 123 (1) Nr. 4 und Nr. 5 GWB - Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung gemäß § 123 (1) Nr. 6 bis Nr. 9 GWB - Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung gemäß § 123 (1) Nr. 10 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen gemäß § 123 (4) GWB - Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen gemäß § 124 (1) Nr. 1 GWB - Einstellung der beruflichen Tätigkeit gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Zahlungsunfähigkeit gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Insolvenz gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren gemäß § 124 (1) Nr. 2 GWB - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gemäß § 124 (1) Nr. 4 GWB - Interessenkonflikt gemäß § 124 (1) Nr. 5 GWB - Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung gemäß § 124 (1) Nr. 6 GWB - Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags gemäß § 124 (1) Nr. 7 GWB - Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens gemäß § 124 (1) Nr. 8 und Nr. 9 GWB - Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben gemäß § 124 (4) GWB Der Auftraggeber behält sich gemäß § 56 VgV vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen (insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise ) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Fordert der Auftraggeber Angaben, Erklärungen oder Nachweise nach, sind diese vom Bewerber/Bieter an die die Erklärung anfordernde Stelle des Auftraggebers zu übermitteln (sofern in der Nachforderung nicht ausdrücklich anders bestimmt). Die Bewerber/Bieter können sich auf eine solche Nachforderung aber nicht verlassen.
Aufteilung in Lose
1 LotObjektplanung Gebäude
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price
1 Preis: Wertungshono brutto, Gewichtung: 25 %
- quality
2 Projektteam/Projektorganisation: 45 % 3 Projektanalyse/Herangehensweise: 30 %
Zeitplan
- 22. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung