Bestattungsdienstleistungen für den städtischen Friedhof Oberschleißheim

Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Oberschleißheim schreibt Dienstleistungen im Bestattungswesen für ihren städtischen Friedhof aus. Der Auftrag umfasst Graböffnungen, Beerdigungen und Leichenbeförderungen auf dem Friedhofsgelände. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beträgt vier Jahre.
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Die Gemeinde Oberschleißheim beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen im Bestattungswesen auf rahmenvertraglicher Basis für vier (4) Jahre. Die Auftraggeberin ist Trägerin des städtischen Friedhofs. Die Auftraggeberin führt auf dem Friedhof die Bestattungen nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung durch. Sie hat den Friedhof zu verwalten, zu unterhalten und zu pflegen. Die Benutzung des Friedhofs ist durch Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofsordnung geregelt. Gegenstand der Dienstleistungen sind Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen sowie sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bestattungen anfallen (bspw. Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs etc.). Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL".
Die Gemeinde Oberschleißheim sucht einen Dienstleister für die Durchführung von Bestattungen auf ihrem städtischen Friedhof. Zu den Aufgaben gehören das Öffnen und Schließen von Gräbern, die Durchführung der Beerdigungen sowie der Transport von Verstorbenen innerhalb des Friedhofsgeländes. Der Auftrag wird als Rahmenvertrag für eine Dauer von vier Jahren vergeben. Interessierte Unternehmen sollten über die notwendige Erfahrung und Ausstattung für diese sensiblen Dienstleistungen verfügen.
Aufteilung in Lose
1 LotDie Gemeinde Oberschleißheim beabsichtigt die Beschaffung von Dienstleistungen im Bestattungswesen auf rahmenvertraglicher Basis für vier (4) Jahre. Die Auftraggeberin ist Trägerin des städtischen Friedhofs. Die Auftraggeberin führt auf dem Friedhof die Bestattungen nach Maßgabe des Bestattungsgesetzes und der Bestattungsverordnung durch. Sie hat den Friedhof zu verwalten, zu unterhalten und zu pflegen. Die Benutzung des Friedhofs ist durch Friedhofssatzung, die Friedhofsgebührensatzung und die Friedhofsordnung geregelt. Gegenstand der Dienstleistungen sind Grab öffnen/schließen, Durchführung von Beerdigungen sowie sonstige Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit Bestattungen anfallen (bspw. Leichenbeförderung innerhalb des Friedhofs etc.). Eine ausführliche Darstellung der Leistungsgegenstände findet sich in dem Dokument "Leistungsbeschreibung_Oberschleißheim_Bestattungs-DL".
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 9. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 12. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung