Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen im Rahmen der Wiesenvogelschutz-Richtlinie

Was wird ausgeschrieben
Der Landkreis Wesermarsch schreibt Schutzmaßnahmen für Gelege und Küken in drei Vogelschutzgebieten für die Jahre 2027 und 2028 aus. Die Leistungen umfassen die Umsetzung der Wiesenvogelschutz-Richtlinie auf einer Gesamtfläche von über 3.300 Hektar. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich nach den geografischen Gebieten Hunteniederung, Marschen am Jadebusen sowie Butjadingen und Stollhammer Wisch richten.
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Durchführung von Gelege- und Kükenschutzmaßnahmen nach Vorgaben der Richtlinie Wiesenvogelschutz im Rahmen einer Gebietsbetreuung für 2027 und 2028
Der Landkreis Wesermarsch sucht Dienstleister für den Schutz von Wiesenvögeln in verschiedenen Schutzgebieten. Dabei geht es konkret um den Schutz von Gelegen und Küken gemäß der geltenden Wiesenvogelschutz-Richtlinie für die Jahre 2027 und 2028. Die Ausschreibung ist in drei Lose unterteilt, die sich auf unterschiedliche Gebiete mit einer Gesamtgröße von rund 3.375 Hektar beziehen. Interessierte Unternehmen können sich für eines oder mehrere dieser Gebiete bewerben, wobei die Vergabe ausschließlich über den Preis erfolgt.
Aufteilung in Lose
3 LoteGelege- und Kükenschutz im Vogelschutzgebiet "Hunteniederung" (V11), Gesamtgröße: ca. 430 ha.
Gelege- und Kükenschutz im Vogelschutzgebiet "Marschen am Jadebusen" (V64), Gesamtgröße: ca. 845 ha.
Gelege- und Kükenschutz im Vogelschutzgebiet "Butjadingen" (V65) und im Projektgebiet "Stollhammer Wisch", Gesamtgröße: ca. 2.100 ha.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price
100 % Preis
- price
100 % Preis
- price
100 % Preis
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 31. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung