Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·472883-2026

Geländepflege an der Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes

Bayern
Offenbach am Main, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
DienstleistungenÖffentliche VerwaltungWetterdienstGelaendepflegeLandschaftsbauOeffentliche VerwaltungDienstleistungenInstandhaltung
Auftragswert
~€30k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Deutsche Wetterdienst schreibt die Geländepflege für seinen Standort in Oberschleißheim aus. Es handelt sich um eine Dienstleistung im Bereich der Garten- und Landschaftspflege. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben und ausschließlich über den Preis entschieden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Geländepflege an der Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Der Deutsche Wetterdienst sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Pflege der Außenanlagen an seinem Standort in Oberschleißheim. Die Aufgaben umfassen typische Tätigkeiten der Geländepflege, wie sie für öffentliche Liegenschaften üblich sind. Da der Auftrag ausschließlich über den Preis vergeben wird, ist ein effizientes Angebot entscheidend. Der Auftrag ist als ein einzelnes Los ausgeschrieben und richtet sich an Fachbetriebe aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Geländepflege an der Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Geländepflege an der Niederlassung Oberschleißheim des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

CPV 77300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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