Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·472544-2026

Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes

Bayern
Offenbach am Main, Germany·Veröffentlicht 9. Juli 2026
DienstleistungenGebäudemanagementÖffentliche VerwaltungMeteorologieGelaendepflegeGruenflaechenpflegeOeffentliche VerwaltungInfrastrukturDienstleistungen
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Deutsche Wetterdienst schreibt die Geländepflege für seine Niederlassung in München aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag, der ausschließlich über den Preis vergeben wird. Der genaue Zeitrahmen und der Umfang sind den beigefügten Leistungsbeschreibungen zu entnehmen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

VergabeHero-Einschätzung

Der Deutsche Wetterdienst sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Pflege der Außenanlagen an seinem Standort in München. Zu den Aufgaben gehören typische Arbeiten wie Rasenmähen, Heckenschnitt und die allgemeine Instandhaltung der Grünflächen auf dem Gelände. Der Auftrag wird rein über den Preis vergeben, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit den geringsten Kosten erhält den Zuschlag. Es handelt sich um eine klassische infrastrukturelle Dienstleistung für eine Bundesbehörde.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD)

Geländepflege an der Niederlassung München des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gemäß Leistungsbeschreibung

CPV 77300000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    100 % Preis

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 9. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

VergabeHero