Gehölzschnitt- und Gehölzpflegemaßnahmen an Kompensationsflächen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Gehölzpflegearbeiten an verschiedenen Kompensationsflächen entlang der A38, A71 und A73 aus. Der Auftrag umfasst Maßnahmen wie Gehölzverjüngung, Kronenpflege, Heckenschnitt sowie Baumfällungen und ist in drei Lose unterteilt. Die Arbeiten sind für den Zeitraum 2026 bis 2028 geplant.
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einmalig durchzuführende Gehölzschnitt- und Gehölzpflegemaßnahmen von Kompensationsmaßnahmen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht Dienstleister für die Pflege von Ausgleichsflächen entlang von Autobahnen in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Dabei geht es um fachgerechte Gehölzarbeiten, wie das Zurückschneiden von Hecken, die Pflege von Baumkronen und das Roden von Gehölzbeständen, um die ökologische Funktion der Kompensationsmaßnahmen zu erhalten. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt, die sich auf verschiedene Autobahnabschnitte der A38, A71 und A73 beziehen. Interessierte Unternehmen müssen ihre Eignung durch Eigenerklärungen oder Präqualifizierungsnachweise belegen, wobei der Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes auf Verlangen
- Präqualifikationsnachweis (PQ-VOB oder AVPQ) oder ausgefülltes Formblatt Eigenerklärung zur Eignung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. 1. Präqualifizierte Unternehmen können die Nachweise der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder im Amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) führen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" an entsprechender Stelle auszufüllen und die oben geforderten Angaben unter Beachtung etwaiger Mindestanforderungen zu tätigen bzw. formlos als Anlage beizufügen. 2. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. 3. Soweit zutreffend ist die Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft bereits mit dem Angebot einzureichen.
Aufteilung in Lose
3 LoteAuf 88 Maßnahmeflächen ist folgendes auszuführen: - Heckenschnitt - ca. 31.000 m auf 42 Maßnahmeflächen - Kronenpflege (Obstbaum-/ Laubbaum, Kopfbaum, Jungbaum) - ca. 3.950 Stück auf 49 Maßnahmeflächen - Gehölzbestand entfernen - ca. 46.000 m² auf 15 Flächen Auf 88 Maßnahmeflächen ist folgendes auszuführen: - Heckenschnitt - ca. 31.000 m auf 42 Maßnahmeflächen - Kronenpflege (Obstbaum-/ Laubbaum, Kopfbaum, Jungbaum) - ca. 3.950 Stück auf 49 Maßnahmeflächen - Gehölzbestand entfernen - ca. 46.000 m² auf 15 Flächen
- flächige Gehölzverjüngung (auf-Stock-setzen) - 272.400 m² - Einzelgehölze auf-Stock-setzen - 255 St. - Heckenschnitt - 5.000 m - Bäume fällen, bis 30 m Höhe - 40 St. - Strauchbestand roden - 5.000 m² - Kronenpflege - 1.099 St. - Kopfbaumschnitt (Weide) - 191 St. - Obstbaumschnitt (Erhaltung) - 1.175 St.
- flächige Gehölzverjüngung (auf-Stock-setzen) - 169.200 m² - Einzelgehölze auf-Stock-setzen - 150 St. - Heckenschnitt - 5.000 m - Bäume fällen, bis 30 m Höhe - 40 St. - Strauchbestand roden - 5.000 m² - Kronenpflege - 444 St. - Kopfbaumschnitt (Weide) - 15 St. - Obstbaumschnitt (Erhaltung) - 1.013 St.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
Preis
- price100%
Preis
- price100%
Preis
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung