Gehölzpflege entlang von Bundesautobahnen im Bereich Braunschweig-Hafen
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt die Gehölzpflege für den Bereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen für den Zeitraum 2026 bis 2028 aus. Die Leistungen umfassen die Pflege des Straßenbegleitgrüns, einschließlich Baumfällungen und Rückschnittmaßnahmen gemäß FGSV-Richtlinien. Der Auftrag wird ausschließlich über den Preis vergeben.
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Gehölzpflege 2026-2028, Los 4 AM Braunschweig-Hafen
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Gehölzpflege entlang der Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen. Die Arbeiten erstrecken sich über einen Zeitraum von drei Jahren (2026 bis 2028) und beinhalten Maßnahmen wie das Zurückschneiden von Gehölzen sowie Baumfällungen, um die Verkehrssicherheit und den Zustand des Straßenbegleitgrüns zu gewährleisten. Die Vergabe erfolgt rein nach dem günstigsten Preis. Interessierte Unternehmen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Nachweise zur Einhaltung von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuern und gesetzlichen Mindeststandards belegen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Einhaltung der gesetzlichen Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetze
- Erklärung zur Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotGehölzpflege 2026-2028, Los 4 AM Braunschweig-Hafen Die Autobahn GmbH beabsichtigt, für die Autobahnmeisterei Braunschweig-Hafen die Gehölzpflege entlang der Bundesautobahnen (BAB) zu vergeben. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Hannover ist das Straßenbegleitgrün entlang verschiedener Autobahnen gemäß des Merkblatts Grünpflege an Straßen (FGSV 390/1) zu pflegen. Dabei sind Gehölzbestände durch auf den Stock setzen, Baumfällungen und Einzelbaumentnahmen gemäß der Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu verjüngen. Die zu schneidenden Gehölze befinden sich an straßenbegleitenden Böschungen, Banketten oder auf angrenzenden Grünflächen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung