Gehölzpflege entlang von Bundesautobahnen im Bereich der Autobahnmeisterei Hannover
Was wird ausgeschrieben
Die Autobahn GmbH des Bundes schreibt Gehölzpflegearbeiten für den Bereich der Autobahnmeisterei Hannover aus. Der Auftrag umfasst die Pflege des Straßenbegleitgrüns, einschließlich Baumfällungen und Rückschnittmaßnahmen, über einen Zeitraum von 1,5 Jahren von Oktober 2026 bis Februar 2028. Die Vergabe erfolgt als Dienstleistungsauftrag im offenen Verfahren.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gehölzpflege 2026-2028, Los 2 AM Hannover
Die Autobahn GmbH des Bundes sucht einen Dienstleister für die Pflege von Gehölzbeständen entlang der Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Autobahnmeisterei Hannover. Die Arbeiten umfassen unter anderem das Zurückschneiden von Gehölzen und Baumfällungen gemäß den geltenden Richtlinien für die Grünpflege an Straßen. Der Vertrag läuft über einen Zeitraum von 1,5 Jahren, beginnend im Oktober 2026 bis Ende Februar 2028. Es handelt sich um eine klassische Instandhaltungsaufgabe für Unternehmen aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau oder spezialisierte Forstbetriebe.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis über das Fehlen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis über ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben
- Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
- Vorlage von Verpflichtungserklärungen bei Eignungsleihe oder Unterauftragnehmern
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Aufteilung in Lose
1 LotGehölzpflege 2026-2028, Los 2 AM Hannover Die Autobahn GmbH beabsichtigt, für die Autobahnmeisterei Hannover die Gehölzpflege entlang der Bundesautobahnen (BAB) über einen Zeitraum von 1,5 Jahren (01.10.2026 bis 28.02.2028) zu vergeben. Im Zuständigkeitsbereich der Außenstelle Hannover ist das Straßenbegleitgrün entlang verschiedener Autobahnen gemäß des Merkblatts Grünpflege an Straßen (FGSV 390/1) zu pflegen. Dabei sind Gehölzbestände durch auf den Stock setzen, Baumfällungen und Einzelbaumentnahmen gemäß der Leistungspositionen im Leistungsverzeichnis zu verjüngen. Die zu schneidenden Gehölze befinden sich an straßenbegleitenden Böschungen, Banketten oder auf angrenzenden Grünflächen.
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis
Zeitplan
- 15. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 15. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung