Entsorgung von Gefahrstoffen
Was wird ausgeschrieben
Die Fraunhofer-Gesellschaft sucht einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb für die Sammlung, den Transport und die Verwertung von Gefahrstoffen. Der Auftrag umfasst die fachgerechte Entsorgung gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz über einen Zeitraum von zwei Jahren. Bieter müssen über entsprechende Zertifizierungen und zugelassene Anlagen verfügen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Der Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.
Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung schreibt die Entsorgung von Gefahrstoffen aus. Gesucht wird ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb, der die Sammlung, den Transport und die fachgerechte Verwertung oder Beseitigung der Abfälle übernimmt. Der Auftragnehmer muss zudem über ein genehmigtes Zwischenlager verfügen, um Entsorgungsengpässe zu vermeiden. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 730 Tagen, also genau zwei Jahren. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist dabei zwingend erforderlich.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfbV) für Sammlung, Transport und Lagerung
- Nachweis über zugelassene Anlagen für die jeweilige Abfallart
- Vorhaltung eines genehmigten Zwischenlagers für Gefahrstoffe
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Auftraggeber behält sich vor, den betreffenden Bietern unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Aufteilung in Lose
1 LotDer Auftragnehmer muss nach der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (EfbV) für die Bereiche Sammlung, Transport, und Lagerung, für die ausgeschriebenen Abfallarten zertifiziert sein. Die Beseitigung / Verwertung der Abfälle hat in einer für die jeweilige Abfallart zugelassenen Anlage zu erfolgen. Die Anlagen müssen angegeben werden. Zur Überbrückung von Entsorgungsengpässen hat der Auftragnehmer ein ausreichend dimensioniertes, für die jeweilige Abfallart genehmigtes Zwischenlager vorzuhalten. Die Beseitigung/Verwertung erfolgt gemäß den Verordnungen zum KrWG.
Zeitplan
- 3. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung