Gebäudeunterhaltsreinigung für städtische Liegenschaften in Düsseldorf
Was wird ausgeschrieben
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt die regelmäßige Unterhaltsreinigung für insgesamt 16 städtische Gebäude in der Region Düsseldorf. Der Auftrag startet am 1. Dezember 2026 und ist in drei Lose aufgeteilt, die unterschiedliche Objektanzahlen umfassen. Die Vergabe erfolgt nach dem offenen Verfahren mit einer Gewichtung von 50 Prozent Preis und 50 Prozent Qualität des Reinigungskonzepts.
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Gebäudeunterhaltsreinigung ab 01.12.2026 in 3 Losen
Die Stadt Düsseldorf sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung von 16 öffentlichen Gebäuden wie Ämtern und Verwaltungseinrichtungen. Der Vertrag beginnt im Dezember 2026 und wird in drei separate Lose aufgeteilt, sodass Unternehmen auch für einzelne Objektgruppen oder den Gesamtkomplex bieten können. Neben einem wettbewerbsfähigen Preis steht vor allem die Qualität des vorgeschlagenen Reinigungskonzepts im Fokus, das zur Hälfte in die Bewertung eingeht. Bieter müssen zudem nachweisen, dass sie alle gesetzlichen Pflichten im Arbeits- und Sozialrecht einhalten. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Landeshauptstadt Düsseldorf, Zentrale Vergabestelle)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Zuverlässigkeit nach GWB
- Erfüllung von Steuer- und Sozialversicherungspflichten
- Einhaltung des Mindestlohns und Arbeitszeitgesetzes
- Keine Ausschlussgründe nach § 123/124 GWB
- Vorlage aktueller unternehmensbezogener Eignungsnachweise
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 1. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 1. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 3 bzw. Nr. 2 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 4 bzw. 5 GWB § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 1. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 2. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 8 bzw. 9 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB § 124 Abs. 1 Nr. 1, 2. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 3. Alt. GWB § 124 Abs. 1 Nr. 2, 6. Alt. GWB § 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1, 1. und 2. Alt. GWB § 123 Abs. 1 Nr. 1, 2. bzw. 3. Alt. GWB § 124 Abs. 2 GWB (§ 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG) Die Auftraggeberin fordert die Bewerber und Bieter auf, fehlende und unvollständige unternehmens- sowie leistungsbezogene Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen oder zu vervollständigen, soweit § 56 Abs. 3 VgV der Nachforderung leistungsbezogener Unterlagen nicht entgegensteht. Eine inhaltliche Korrektur fehlerhaft eingereichter (auch unternehmensbezogener) Unterlagen im Wege der Nachforderung ist ausgeschlossen; die Möglichkeit der Aufklärung widersprüchlicher Inhalte bleibt unberührt.
Aufteilung in Lose
3 LoteGebäudeunterhaltsreinigung in 8 Objekten
Gebäudeunterhaltsreinigung in 4 Objekten
Gebäudeunterhaltsreinigung in 4 Objekten
Zuschlagskriterien
6 Kriterien- quality50%
Reinigungskonzept
- price50%
Preis
- quality50%
Reinigungskonzept
- price50%
Preis
- quality50%
Reinigungskonzept
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Preis
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 21. Apr. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung