Gebäudereinigung in Schuleinrichtungen
Was wird ausgeschrieben
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin vergibt die Unterhalts- und Grundreinigung für mehrere Schuleinrichtungen in der Hauptstadt. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Pflege sowie die bedarfsweise Durchführung von Grundreinigungen und ist in zwei Lose aufgeteilt. Die Vergabe erfolgt als Rahmenvertrag auf Abruf, wobei die konkrete Auftragsmengen über einen Zeitraum von voraussichtlich vier Jahren abgerufen werden. Bewerber müssen sich elektronisch über die Berliner Vergabeplattform registrieren und entsprechende Eignungsnachweise vorlegen.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Unterhalts- und Grundreinigung auf Abruf
Die Stadt Berlin beauftragt ein Unternehmen mit der regelmäßigen Reinigung und der bedarfsweisen Grundreinigung von Schulgebäuden in den Bezirken Treptow-Köpenick. Der Auftrag funktioniert als Rahmenvertrag auf Abruf: Das Schulamt bestellt die Reinigungsleistungen bei Bedarf, während das beauftragte Unternehmen die Arbeiten im vereinbarten Zeitrahmen durchführt. Die Beschaffung ist in zwei separate Lose aufgeteilt, sodass sich Unternehmen auf einen oder beide Teilbereiche spezialisieren können. Die Laufzeit erstreckt sich voraussichtlich über vier Jahre, beginnend im Jahr 2026. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Treptow-Köpenick)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Elektronische Angebotsabgabe über iTWOtender
- Nachweis der Ausschlussfreiheit (Wirt 124EU)
- Keine Eintragungen im Wettbewerbsregister
- Einhaltung von Mindestlohn- und Schwarzarbeitsregelungen
- Eignungsnachweis für Reinigungsdienstleistungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angebote können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform/ bzw. iTWOtender elektronisch in Textform eingereicht werden. Der Bieter hat mit Vordruck Wirt 124EU (Erklärung zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen) anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) verpflichtet, vor Erteilung des Zuschlags bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter, an den er den Auftrag zu vergeben beabsichtigt, gespeichert sind. Der Bieter hat den Vordruck Wirt124.1 (Hinweise restriktiver Maßnahmen ggü. Russland) im Vergabeverfahren zu beachten. Diese Hinweise gelten auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Nachforderungen gemäß § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
2 LoteUnterhalts- und Grundreinigung auf Abruf
Unterhalts- und Grundreinigung auf Abruf
Zeitplan
- 11. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung