Gebäudereinigung und Glasreinigung für öffentliches Gebäude
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Ilm-Kreis vergibt Reinigungsleistungen für ein Gebäude in Arnstadt (Thüringen). Der Auftrag umfasst zwei Lose: Unterhalts- und Grundreinigung sowie Glasreinigung. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis (100%).
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Reinigung VG Ritterstraße/Villa
Das Landratsamt Ilm-Kreis in Arnstadt vergibt einen Reinigungsauftrag für ein öffentliches Gebäude (VG Ritterstraße/Villa). Die Leistung ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die regelmäßige Unterhalts- und Grundreinigung aller Bodenbeläge, Wände, sanitären Anlagen und Möbel, Los 2 die Glasreinigung von Fenstern und Rahmen innen und außen. Der Vertrag läuft voraussichtlich über mehrere Jahre, der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren fünfstelligen bis niedrigen sechsstelligen Bereich. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussgründe nach GWB nachweisen und bestätigen, dass sie keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz haben.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123-126 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz
- Fachkundige Reinigungsleistungen für öffentliche Gebäude
- Erfahrung mit Unterhaltsreinigung und Glasreinigung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteGebäudeunterhaltsreinigung: Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen Rahmen, sanitäre Anlagen, Waschanlagen, Glasinnenflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen. Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände sind im jeweiligen Reinigungsplan und in der Leistungsbeschreibung definiert. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Grundreinigung: Zur Grundreinigung gehört die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen und mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel zu behandeln. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten.
Die Glasreinigung umfasst das Reinigen von Fenstern und Fensterrahmen, die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie der Falze und Blenden, Dachverglasungen und Oberlichter sowie der Innen- und Außenfensterbänke, unabhängig von deren Größe und Materialbeschaffenheit.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung