Gebäudereinigung Grundschule, Hortgebäude und Sporthalle Langewiesen
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Ilm-Kreis schreibt die Reinigungsleistungen für die Grundschule und das Hortgebäude sowie die Sporthalle in Langewiesen aus. Der Auftrag umfasst drei Lose: Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung der Grundschule mit Hortgebäude (Los 1), Unterhalts-, Ferien- und Grundreinigung der Sporthalle (Los 2) sowie Glasreinigung aller drei Gebäude (Los 3). Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Reinigung GS Hortgebäude SSH Langewiesen
Die Kreisverwaltung Ilm-Kreis in Thüringen vergibt die Reinigungsdienstleistungen für die Grundschule und das Hortgebäude sowie die Sporthalle in Langewiesen. Der Auftrag ist in drei Lose aufgeteilt: Die ersten beiden Lose umfassen die regelmäßige Unterhaltsreinigung, die Feriengrundreinigung und die Grundreinigung — also die Tiefenreinigung bei Bedarf — jeweils für Schul- und Hortgebäude sowie für die Sporthalle. Das dritte Los beinhaltet die Glasreinigung aller drei Gebäude, also das Waschen von Fenstern, Rahmen und Innenfensterbänken. Die Reinigung soll nach einem definierten Reinigungsplan erfolgen, der die Zeitabstände und den genauen Umfang festlegt. Bieter müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe nach dem Vergaberecht vorliegen und in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz vorlagen. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Landratsamt Ilm-Kreis)
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Eignung nach §§ 123 bis 126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz in den letzten 2 Jahren
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz in den letzten 2 Jahren
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz in den letzten 2 Jahren
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Gebäudereinigung
- Erfahrung mit Reinigung von öffentlichen Schulgebäuden
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
3 LoteGebäudeunterhaltsreinigung: Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen Rahmen, sanitäre Anlagen, Waschanlagen, Glasinnenflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen. Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände sind im jeweiligen Reinigungsplan und in der Leistungsbeschreibung definiert. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Grundreinigung: Zur Grundreinigung gehört die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen und mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel zu behandeln. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten.
Gebäudeunterhaltsreinigung: Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen Rahmen, sanitäre Anlagen, Waschanlagen, Glasinnenflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen. Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände sind im jeweiligen Reinigungsplan und in der Leistungsbeschreibung definiert. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Grundreinigung: Zur Grundreinigung gehört die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen und mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel zu behandeln. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten.
Glasreinigung Die Glasreinigung umfasst das Reinigen von Fenstern und Fensterrahmen, die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie der Falze und Blenden, Dachverglasungen und Oberlichter sowie der Innen- und Außenfensterbänke, unabhängig von deren Größe und Materialbeschaffenheit.
Zuschlagskriterien
3 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung