Gebäudereinigung für öffentliche Gebäude im Kreis Euskirchen
Was wird ausgeschrieben
Der Kreis Euskirchen schreibt die Unterhalts- und Grundreinigung für fünf Lose aus, die verschiedene öffentliche Gebäude umfassen: Verwaltungsgebäude (Kreishaus, Rathaus Schleiden, Nebenstellen), Schulen (Thomas-Eßer-Berufskolleg, Hans-Verbeek-Schule, Berufskolleg Eifel, St. Nikolaus-Schule), Sporthallen, Rettungswachen, das Abfallwirtschaftszentrum mit Bauhof sowie das Brandschutzzentrum. Die Vergabe erfolgt nach dem niedrigsten Preis (45%) sowie Qualitätskriterien (Produktivstunden 35%, Durchführungskonzept 20%). Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Es wird die Unterhalts- und Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sporthallen, Rettungswachen, das Abfallwirtschaftszentrum mit Bauhof und das Brandschutzzentrum ausgeschrieben.
Der Kreis Euskirchen vergibt einen Rahmenvertrag für die Gebäudereinigung in fünf regionalen Losen. Auftragnehmer übernehmen die Unterhalts- und Grundreinigung von Verwaltungsgebäuden, Schulen, Sporthallen, Rettungswachen, dem Abfallwirtschaftszentrum mit Bauhof und dem Brandschutzzentrum. Die Reinigungsleistungen sind in fünf Lose aufgeteilt, wobei jedes Los bestimmte Gebäude in verschiedenen Kommunen des Kreises abdeckt — das ermöglicht auch mittelständischen Reinigungsunternehmen, sich für einzelne Lose zu bewerben. Die Vergabe erfolgt zu 45% nach Preis, zu 35% nach angebotenen Produktivstunden und zu 20% nach dem eingereichten Durchführungskonzept. Bieter müssen umfangreiche Nachweise zur Unternehmenszuverlässigkeit vorlegen, einschließlich der Einhaltung des Mindestlohns und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Nachweis der Eintragung im Handelsregister oder vergleichbares Register
- Erführung von Nachweisen zur Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
- Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG)
- Vorlage von Referenzen für vergleichbare Reinigungsaufträge im öffentlichen Bereich
- Nachweis der Unternehmenszuverlässigkeit (keine Insolvenz, keine schweren Verfehlungen)
- Einhaltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)
- Verbot von Kartellabsprachen und Wettbewerbsverzerrungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltsfichtengesetzes vom 16 Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) Verstoß gegen § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (terroristische Vereinigungen im Ausland) Verstoß gegen § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Verstoß gegen § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug) oder § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Verstoß gegen § 108 e Strafgesetzbuch (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuches (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) oder gegen Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter in Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Verstoß gegen §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen Das Unternehmen ist seiner Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen Nachweislicher Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge. Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens Wenn das Unternehmen insolvent ist Wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Vereinbarungen zwischen Unternehmen oder Absprachen über Verhaltensweisen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Eine Wettbewerbsverzerrung vorliegt, die daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentliche Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Aufteilung in Lose
5 LoteGegenstand von Los 1 ist die Unterhaltsreinigung des Kreishauses Euskirchen, der Nebenstelle Schwalbenberg, der Rettungswache Euskirchen, der Rettungswache Weilerswist und dem Notarztstandort in Euskirhen.
Gegenstand von Los 2 ist die Unterhalts- und Grundreinigung des Thomas-Eßer-Berufskollegs und der Hans-Verbeek-Schule inkl. Nebenstelle.
Gegenstand von Los 3 ist die Unterhaltsreinigung der Verwaltung im Rathaus Schleiden, dem Brandschutzzentrum, der Rettungswache Schleiden und einem Notarztstandort in Schleiden
Gegenstand von Los 4 ist die Unterhaltsreinigung des Abfallwirtschaftszentrums und Bauhofes, der Rettungswache Mechernich, der Verwaltung Bergerstraße sowie der Rettungswache Bad Münstereifel
Gegenstand von Los 5 ist die Unterhalts- und Grundreinigung des Berufskollegs Eifel und der St. Nikolaus-Schule sowie die Unterhaltsreinigung der Rettungswache Marmagen.
Zuschlagskriterien
15 Kriterien- price45%
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
- quality35%
Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
- quality20%
Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des vom Bieter eingereichten schriftlichen Durchführungskonzepts bewertet. Das vom Bieter eingereichte Durchführungskonzept wird Vertragsbestandteil. Dazu werden für die folgenden Kriterien P1, P2, P3 und P4 jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 25 vergeben. Die Zahl der erzielten Punkte ist proportional zum Vorhandensein von Merkmalen, die über die minimale Qualität hinausgehen. Die Summe aller Kriterien ergeben die Konzeptpunkte. PKonzept = P1 + P2 + P3 + P4 Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Kriterien nach folgendem Schema (Zwischenwerte sind möglich): 0 % (0 Punkte) - keine Angaben bzw. schlecht 40 % (10 Punkte) - ausreichend 70 % (17,5 Punkte) - gut 100 % (25 Punkte) - sehr gut Die Einschätzung, ob die Qualität der eingereichten Unterlagen ausreichend, gut oder sehr gut ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Kriterien bzw. Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Als Maßstab Bieters erachtete Präsentation eines Unterkriteriums verwendet. Das gesamte Durchführungskonzept darf 20 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Überschreitet das eingereichte Durchführungskonzept eines Bieters 20 Seiten, so werden nur die ersten 20 Seiten gewertet. Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse werden weder mitgezählt noch gewertet. Das Durchführungskonzept muss lesbar sein. Als lesbar wird eine Schriftgröße von mindestens 10 pt Aptos oder vergleichbar erachtet. Als Bild- oder Tabellenbeschriftung genügt eine Schriftgröße von mindestens 8 pt Aptos oder vergleichbar. Die bewerteten Kriterien sind im Einzelnen: P1 Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf eine optimale Reinigungsleistung durch den Bieter P2 Beschreibung des Kundendienst des Bieters, insbesondere im Falle von Reklamationen und Mängeln P3 Beschreibung der Implementierung der ausgeschriebenen Leistung zum Leistungsbeginn durch den Bieter P4 Beschreibung des Nachhaltigkeitsengagements des Bieters Bitte erläutern Sie die nachfolgend genannten Kriterien P1 bis P4 jeweils deutlich gekennzeichnet auf gesonderten Beiblättern als Anlage zum Angebot.
- price45%
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
- quality35%
Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
- quality20%
Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des vom Bieter eingereichten schriftlichen Durchführungskonzepts bewertet. Das vom Bieter eingereichte Durchführungskonzept wird Vertragsbestandteil. Dazu werden für die folgenden Kriterien P1, P2, P3 und P4 jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 25 vergeben. Die Zahl der erzielten Punkte ist proportional zum Vorhandensein von Merkmalen, die über die minimale Qualität hinausgehen. Die Summe aller Kriterien ergeben die Konzeptpunkte. PKonzept = P1 + P2 + P3 + P4 Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Kriterien nach folgendem Schema (Zwischenwerte sind möglich): 0 % (0 Punkte) - keine Angaben bzw. schlecht 40 % (10 Punkte) - ausreichend 70 % (17,5 Punkte) - gut 100 % (25 Punkte) - sehr gut Die Einschätzung, ob die Qualität der eingereichten Unterlagen ausreichend, gut oder sehr gut ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Kriterien bzw. Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Als Maßstab Bieters erachtete Präsentation eines Unterkriteriums verwendet. Das gesamte Durchführungskonzept darf 20 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Überschreitet das eingereichte Durchführungskonzept eines Bieters 20 Seiten, so werden nur die ersten 20 Seiten gewertet. Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse werden weder mitgezählt noch gewertet. Das Durchführungskonzept muss lesbar sein. Als lesbar wird eine Schriftgröße von mindestens 10 pt Aptos oder vergleichbar erachtet. Als Bild- oder Tabellenbeschriftung genügt eine Schriftgröße von mindestens 8 pt Aptos oder vergleichbar. Die bewerteten Kriterien sind im Einzelnen: P1 Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf eine optimale Reinigungsleistung durch den Bieter P2 Beschreibung des Kundendienst des Bieters, insbesondere im Falle von Reklamationen und Mängeln P3 Beschreibung der Implementierung der ausgeschriebenen Leistung zum Leistungsbeginn durch den Bieter P4 Beschreibung des Nachhaltigkeitsengagements des Bieters Bitte erläutern Sie die nachfolgend genannten Kriterien P1 bis P4 jeweils deutlich gekennzeichnet auf gesonderten Beiblättern als Anlage zum Angebot.
- price45%
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
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Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
- quality20%
Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des vom Bieter eingereichten schriftlichen Durchführungskonzepts bewertet. Das vom Bieter eingereichte Durchführungskonzept wird Vertragsbestandteil. Dazu werden für die folgenden Kriterien P1, P2, P3 und P4 jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 25 vergeben. Die Zahl der erzielten Punkte ist proportional zum Vorhandensein von Merkmalen, die über die minimale Qualität hinausgehen. Die Summe aller Kriterien ergeben die Konzeptpunkte. PKonzept = P1 + P2 + P3 + P4 Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Kriterien nach folgendem Schema (Zwischenwerte sind möglich): 0 % (0 Punkte) - keine Angaben bzw. schlecht 40 % (10 Punkte) - ausreichend 70 % (17,5 Punkte) - gut 100 % (25 Punkte) - sehr gut Die Einschätzung, ob die Qualität der eingereichten Unterlagen ausreichend, gut oder sehr gut ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Kriterien bzw. Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Als Maßstab Bieters erachtete Präsentation eines Unterkriteriums verwendet. Das gesamte Durchführungskonzept darf 20 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Überschreitet das eingereichte Durchführungskonzept eines Bieters 20 Seiten, so werden nur die ersten 20 Seiten gewertet. Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse werden weder mitgezählt noch gewertet. Das Durchführungskonzept muss lesbar sein. Als lesbar wird eine Schriftgröße von mindestens 10 pt Aptos oder vergleichbar erachtet. Als Bild- oder Tabellenbeschriftung genügt eine Schriftgröße von mindestens 8 pt Aptos oder vergleichbar. Die bewerteten Kriterien sind im Einzelnen: P1 Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf eine optimale Reinigungsleistung durch den Bieter P2 Beschreibung des Kundendienst des Bieters, insbesondere im Falle von Reklamationen und Mängeln P3 Beschreibung der Implementierung der ausgeschriebenen Leistung zum Leistungsbeginn durch den Bieter P4 Beschreibung des Nachhaltigkeitsengagements des Bieters Bitte erläutern Sie die nachfolgend genannten Kriterien P1 bis P4 jeweils deutlich gekennzeichnet auf gesonderten Beiblättern als Anlage zum Angebot.
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Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
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Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
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Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des vom Bieter eingereichten schriftlichen Durchführungskonzepts bewertet. Das vom Bieter eingereichte Durchführungskonzept wird Vertragsbestandteil. Dazu werden für die folgenden Kriterien P1, P2, P3 und P4 jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 25 vergeben. Die Zahl der erzielten Punkte ist proportional zum Vorhandensein von Merkmalen, die über die minimale Qualität hinausgehen. Die Summe aller Kriterien ergeben die Konzeptpunkte. PKonzept = P1 + P2 + P3 + P4 Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Kriterien nach folgendem Schema (Zwischenwerte sind möglich): 0 % (0 Punkte) - keine Angaben bzw. schlecht 40 % (10 Punkte) - ausreichend 70 % (17,5 Punkte) - gut 100 % (25 Punkte) - sehr gut Die Einschätzung, ob die Qualität der eingereichten Unterlagen ausreichend, gut oder sehr gut ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Kriterien bzw. Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Als Maßstab Bieters erachtete Präsentation eines Unterkriteriums verwendet. Das gesamte Durchführungskonzept darf 20 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Überschreitet das eingereichte Durchführungskonzept eines Bieters 20 Seiten, so werden nur die ersten 20 Seiten gewertet. Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse werden weder mitgezählt noch gewertet. Das Durchführungskonzept muss lesbar sein. Als lesbar wird eine Schriftgröße von mindestens 10 pt Aptos oder vergleichbar erachtet. Als Bild- oder Tabellenbeschriftung genügt eine Schriftgröße von mindestens 8 pt Aptos oder vergleichbar. Die bewerteten Kriterien sind im Einzelnen: P1 Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf eine optimale Reinigungsleistung durch den Bieter P2 Beschreibung des Kundendienst des Bieters, insbesondere im Falle von Reklamationen und Mängeln P3 Beschreibung der Implementierung der ausgeschriebenen Leistung zum Leistungsbeginn durch den Bieter P4 Beschreibung des Nachhaltigkeitsengagements des Bieters Bitte erläutern Sie die nachfolgend genannten Kriterien P1 bis P4 jeweils deutlich gekennzeichnet auf gesonderten Beiblättern als Anlage zum Angebot.
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Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Angebotspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
- quality35%
Das Angebot mit den höchsten Produktivstunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. (Formel siehe Vergabeunterlagen)
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Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand des vom Bieter eingereichten schriftlichen Durchführungskonzepts bewertet. Das vom Bieter eingereichte Durchführungskonzept wird Vertragsbestandteil. Dazu werden für die folgenden Kriterien P1, P2, P3 und P4 jeweils Punkte auf einer Skala von 0 bis 25 vergeben. Die Zahl der erzielten Punkte ist proportional zum Vorhandensein von Merkmalen, die über die minimale Qualität hinausgehen. Die Summe aller Kriterien ergeben die Konzeptpunkte. PKonzept = P1 + P2 + P3 + P4 Auf Grundlage der eingereichten Unterlagen erfolgt eine Bewertung der Kriterien nach folgendem Schema (Zwischenwerte sind möglich): 0 % (0 Punkte) - keine Angaben bzw. schlecht 40 % (10 Punkte) - ausreichend 70 % (17,5 Punkte) - gut 100 % (25 Punkte) - sehr gut Die Einschätzung, ob die Qualität der eingereichten Unterlagen ausreichend, gut oder sehr gut ist, basiert auf der Prognoseentscheidung der Vergabestelle darüber, welche Auswirkungen auf die Qualität der vertraglichen Leistungserbringung angesichts der zu den Kriterien bzw. Unterkriterien gemachten Ausführungen zu erwarten sind. Als Maßstab Bieters erachtete Präsentation eines Unterkriteriums verwendet. Das gesamte Durchführungskonzept darf 20 Seiten DIN A4 nicht überschreiten. Überschreitet das eingereichte Durchführungskonzept eines Bieters 20 Seiten, so werden nur die ersten 20 Seiten gewertet. Deckblätter und Inhaltsverzeichnisse werden weder mitgezählt noch gewertet. Das Durchführungskonzept muss lesbar sein. Als lesbar wird eine Schriftgröße von mindestens 10 pt Aptos oder vergleichbar erachtet. Als Bild- oder Tabellenbeschriftung genügt eine Schriftgröße von mindestens 8 pt Aptos oder vergleichbar. Die bewerteten Kriterien sind im Einzelnen: P1 Beschreibung der Qualitätssicherungsmaßnahmen im Hinblick auf eine optimale Reinigungsleistung durch den Bieter P2 Beschreibung des Kundendienst des Bieters, insbesondere im Falle von Reklamationen und Mängeln P3 Beschreibung der Implementierung der ausgeschriebenen Leistung zum Leistungsbeginn durch den Bieter P4 Beschreibung des Nachhaltigkeitsengagements des Bieters Bitte erläutern Sie die nachfolgend genannten Kriterien P1 bis P4 jeweils deutlich gekennzeichnet auf gesonderten Beiblättern als Anlage zum Angebot.
Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung