Gebäudereinigung für öffentliche Einrichtungen in der Verbandsgemeinde Montabaur
Was wird ausgeschrieben
Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt die Unterhalts- sowie Glas- und Rahmenreinigung für verschiedene öffentliche Objekte in acht Losen aus. Der Auftrag umfasst eine jährliche Reinigungsfläche von insgesamt über 6,1 Millionen Quadratmetern. Die Vergabe erfolgt je Los, wobei die Zuschläge für die Unterhaltsreinigung auf maximal drei Lose pro Bieter begrenzt sind.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Die Ausschreibung bezieht sich auf die Leistungen: - Unterhaltsreinigung, - Glas-/ Rahmenreinigung Die ausgeschriebenen Leistungen werden in acht Lose aufgeteilt. Die Bildung der Lose erfolgt unter Berücksichtigung mengenmäßiger, örtlicher sowie fachlicher Gesichtspunkte. Die Kindergärten befinden sich im Eigentum der Stadt und werden durch diese beauftragt. Die übrigen Objekte sind der Verbandsgemeinde zugeordnet. Details zu Intervallen, Arten und Umfängen der zu erbringenden Leistungen sind der Leistungsbeschreibung nebst Anlagen insbesondere den Preisblättern zu entnehmen. Der Auftraggeber behält sich vor, die zu reinigenden Flächen und Intervalle ohne neues Vergabeverfahren im Rahmen des § 132 GWB Abs. 2 bis 4 zu erhöhen und/oder zu reduzieren. Die Abgabe von Angeboten kann für ein Los, mehrere oder alle Lose erfolgen. Innerhalb der Lose sind jedoch alle Objekte mit allen Einzelleistungen anzubieten. Die Vergabe der Leistungen erfolgt je Los. Die Einzelvergabe von Objekten ist nicht vorgesehen. Die Vergabe der Leistungen der Unterhaltsreinigung (Lose 1 bis 7) an einen Bieter ist beschränkt. Ein Bieter erhält den Zuschlag für maximal drei dieser Lose.
Die Verbandsgemeinde Montabaur sucht einen Dienstleister für die regelmäßige Reinigung ihrer öffentlichen Gebäude, darunter Kindergärten und Verwaltungsgebäude. Die Ausschreibung ist in acht Lose unterteilt: Sieben Lose betreffen die Unterhaltsreinigung (tägliche oder regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Böden) und ein Los die Glas- und Rahmenreinigung. Um den Wettbewerb zu fördern, darf ein Unternehmen für die Unterhaltsreinigung den Zuschlag für maximal drei Lose erhalten. Die Bewertung der Angebote erfolgt zu 55 Prozent über den Preis und zu 45 Prozent über die angebotenen Produktivstunden, um eine hohe Reinigungsqualität sicherzustellen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
- Mustererklärung 1 (Tariftreue und Mindestentgelt)
- Mustererklärung 3 (Tariftreue und Mindestentgelt)
- Eigenerklärung zur Eignung (Liefer-/Dienstleistungen) gemäß GWB
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
EU-Sanktionsregelung mit Bezug zu Russland Ausschlussgründe nach Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022. Der Text der Verordnung ist abrufbar unter: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R0576 Hierzu wird die Eigenerklärung "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU " (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Mustererklärung 1 für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799) in der jeweils geltenden Fassung erfasst werden, nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334) Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Ge-währleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auf-tragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im- internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. den Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 2 und 3 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 4 und 5 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB: Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingende Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 6, 7, 8 und 9 i.V.m. Abs. 2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/ gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 10 i.V.m. den Abs.2, 3 und Abs. 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 Abs. 4 i.V.m. Absatz 5 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/ __124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https:// www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultativer Ausschlussgrund gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 7 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Fakultative Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 8 und 9 i.V.m. Abs. 2 GWB. Der Gesetzestext ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html Hierzu wird die Eigenerklärung "124 LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer- / Dienstleistungen" zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Vergabeunterlagen) gefordert. Solche Bieterunterlagen, die aufgrund der gesetzlichen Vorgaben nachgefordert werden dürfen, können nach dem Ermessen der Vergabestelle nachgefordert werden, sofern dadurch nicht die Vergabegrundsätze (insbesondere Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatz) gefährdet werden. Werden Unterlagen auf Verlangen nicht innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, so wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
8 LoteFür Los 1 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 3.780 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 735.000 m².
Für Los 8 gilt: Die Glasflächen (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen) der Objekte beträgt ca. 9.170 m². Die Reinigung der Flächen erfolgt zweimal jährlich in der Regel beidseitig.
Für Los 2 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 5.135 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 995.000 m². Leistungsbeginn abweichend von den anderen Losen.
Für Los 3 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 3.500 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 515.000 m².
Für Los 4 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 10.365 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 1.340.000 m².
Für Los 5 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 7.135 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 960.000 m².
Für Los 6 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 6.930 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 930.000 m².
Für Los 7 gilt: Die Grundfläche der Objekte beträgt 4.800 m². Die jährliche Reinigungsfläche beträgt ca. 680.000 m².
Zuschlagskriterien
16 Kriterien- price55%
Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
- quality45%
Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Die Produktivstunden werden nach gleichem Schema gewertet. Das Angebot mit den höchsten Produktiv-stunden erhält 100 Punkte. Die Punktzahl der weiteren Angebote ergibt sich aus der prozentualen Abwei-chung der jeweiligen Produktivstunden von den höchsten angebotenen Produktivstunden. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält 100 Preispunkte. Die Punktzahl der weiteren Ange-bote ergibt sich aus der prozentualen Abweichung des jeweiligen Angebotspreises vom niedrigsten Ange-botspreis. Die niedrigste Punktzahl beträgt Null, Minuspunkte werden nicht vergeben. Details zur Formel können der Unterlage Zuschlagskriterien entnommen werden.
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Zeitplan
- 25. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 30. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung