Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·331156-2026

Gebäudereinigung für die TU Bergakademie Freiberg (Formgebung)

GebäudereinigungDienstleistungenÖffentliche VerwaltungImmobilienwirtschaftBildungswesenGebaeudereinigungUnterhaltsreinigungGlasreinigungOeffentliche AusschreibungSachsen
Auftragswert
~€100k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement schreibt die Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung für das Gebäude der Formgebung an der TU Bergakademie Freiberg aus. Es handelt sich um einen Dienstleistungsauftrag im Bereich der Gebäudereinigung. Die Vergabe erfolgt im offenen Verfahren.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung

VergabeHero-Einschätzung

Der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement sucht einen Dienstleister für die professionelle Reinigung der Räumlichkeiten der TU Bergakademie Freiberg, speziell für das Gebäude der Formgebung. Der Auftrag umfasst die regelmäßige Unterhaltsreinigung, die Glasreinigung sowie die Grundreinigung der Flächen. Die Vergabeentscheidung basiert zu 60 Prozent auf dem Preis und zu 40 Prozent auf qualitativen Kriterien, wobei die Unterhaltsreinigung den größten Anteil an der Qualitätsbewertung ausmacht. Es handelt sich um ein offenes Verfahren, an dem sich interessierte Reinigungsunternehmen beteiligen können.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Gebäudereinigung - TU Bergakademie Freiberg, Formgebung

siehe Auftragsbekanntmachung

CPV 90910000
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Unterhaltsreinigung

    35%
  • quality

    Glasreinigung

    4%
  • quality

    Grundreinigung

    1%
  • price

    Preis

    60%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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