Gebäudereinigung für die Geschwister-Scholl-Schule
Was wird ausgeschrieben
Das Landratsamt Ilm-Kreis schreibt die Reinigungsleistungen für die Geschwister-Scholl-Schule in Arnstadt aus. Der Auftrag umfasst zwei Lose: Unterhalts-, Grund- und Ferienreinigung sowie Glasreinigung. Die Angebotsfrist endet am 26. Mai 2026. Die Vergabe erfolgt nach dem offenen Verfahren ausschließlich auf Basis des Preises (100 % Gewichtung).
Vollständige Beschreibung anzeigen
Reinigung GS Geschwister Scholl
Das Landratsamt Ilm-Kreis vergibt die Reinigungsdienstleistungen für die Geschwister-Scholl-Schule in Arnstadt. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst die Unterhalts-, Grund- und Ferienreinigung (Bodenbeläge, Wände, Treppen, sanitäre Anlagen, Glasinnenflächen etc.), Los 2 die Glasreinigung (Fenster, Rahmen, Dachverglasungen, Oberlichter). Bewerber müssen erklären, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB vorliegen, insbesondere keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz in den letzten zwei Jahren. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Eignung nach §§ 123-126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Keine Verstöße gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (§ 21 Abs. 1)
- Keine Verstöße gegen Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 21 Abs. 1)
- Keine Verstöße gegen Mindestlohngesetz (§ 19 Abs. 1)
- Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 VgV möglich
- Bieterangaben zu Ausschlussgründen erforderlich
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Aufteilung in Lose
2 LoteGebäudeunterhaltsreinigung: Die Gebäudeunterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Bodenbeläge, Wände, Treppen, Möbel, Geräte, Fensterbänke, Heizkörper, Türen Rahmen, sanitäre Anlagen, Waschanlagen, Glasinnenflächen, Spiegel, Tisch-, Wand- und Deckenleuchten sowie Gegenstände der Raumausstattung in bestimmten Zeitabständen. Der Reinigungsumfang und die Zeitabstände sind im jeweiligen Reinigungsplan und in der Leistungsbeschreibung definiert. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen. Dazu gehört das Beseitigen von Flecken und das Pflegen, Behandeln und Schützen der Flächen (unter Berücksichtigung vorhandener Pflegeanleitungen) soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Grundreinigung: Zur Grundreinigung gehört die Beseitigung von Pflegemittelfilmen und Verkrustungen und das intensive Beseitigen von Flecken, soweit dies nach dem Stand der Technik durchführbar ist. Das Reinigungsobjekt ist staub-, schlieren- und wasserfleckenfrei zu reinigen und mit einem auf die Oberfläche abgestimmten Wischpflegemittel zu behandeln. Die Einpflege mit einem dauerhaften Schutzpflegefilm muss separat abgesprochen werden, sie ist im Umfang der Grundreinigung enthalten.
Glasreinigung: Die Glasreinigung umfasst das Reinigen von Fenstern und Fensterrahmen, die Reinigung und Pflege der Einfassungen, Rahmen, Bekleidungen und Zargen sowie der Falze und Blenden, Dachverglasungen und Oberlichter sowie der Innen- und Außenfensterbänke, unabhängig von deren Größe und Materialbeschaffenheit.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price100%
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Zeitplan
- 24. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung