Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

unbekannt

TED·318214-2026

Gebäudereinigung für Kinder- und Krippeneinrichtungen

Bayern
Ingolstadt, Germany·Veröffentlicht 8. Mai 2026
Facilities ManagementCleaning ServicesGovernmentEducationHealthcareCleaning ServicesFacility ManagementPublic SectorChildcare FacilitiesMunicipal Services
Auftragswert
~€800k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Ingolstadt vergibt einen Reinigungsdienstleistungsvertrag für mehrere Kinder- und Krippeneinrichtungen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 1440 Tagen (ca. 4 Jahre). Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem niedrigsten Preis.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Gebäudereinigung diverser Kinder- und Krippen Einrichtungen

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Ingolstadt benötigt einen Reinigungsdienstleister für mehrere Kindertagesstätten und Krippen im Stadtgebiet. Der Vertrag läuft über vier Jahre und umfasst die regelmäßige Gebäudereinigung der Betreuungseinrichtungen. Da der Zuschlag allein nach dem niedrigsten Preis erfolgt, ist dies ein relativ straightforwarder Auftrag für Reinigungsunternehmen. Der Auftraggeber ist eine große bayerische Stadt mit entsprechend vielen Betreuungseinrichtungen.

Eignung

Zentrale Anforderungen

3 Punkte
  • Eignung als Reinigungsdienstleister
  • Erforderliche Fachkenntnisse im Bereich Gebäudereinigung
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Eignungskriterien von KI ermittelt, keine offiziellen Angaben vom Auftraggeber vorhanden.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Gebäudereinigung diverser Kinder- und Krippen Einrichtungen

Gebäudereinigung diverser Kinder- und Krippen Einrichtungen

CPV 909110001440 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Zuschlagskriterium ausschließlich Preis

    1%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 8. Mai 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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