Gebäudeplanung für Aufstockung, Mensa-Erweiterung und Umbau einer Grundschule
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 08.12.2026, 09:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadtverwaltung Rheinbach
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit Aufruf
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 06.11.2026
- CPV-Codes
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- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen (71000000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros (71200000)
- Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden (71221000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen (71240000)
- Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie Vermessungsdienste (71250000)
- Bekanntmachung
- vmp-rheinland.de
- Bekanntmachungsnummer
- 774410-2026
- Verfahrensnummer
- d8f1646e-faa1-49c1-a977-fa0f429a2f03
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadtverwaltung Rheinbach beauftragt die Planung der Aufstockung und Erweiterung der katholischen Grundschule St. Martin sowie Umbauten im bestehenden Schulgebäude. Der Umfang umfasst rund 561 m² für die Aufstockung und rund 265 m² für die neue Mensa; vorgesehen sind Planungsleistungen von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung nach den Leistungsphasen 1 bis 9 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Der Projektzeitraum ist voraussichtlich von Mai 2027 bis Februar 2031 geplant, mit einem Projektnachlauf bis etwa August 2031.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Fachplanungsleistungen Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI für die Aufstockung der katholischen Grundschule St. Martin Gebäude Bungert, sowie Erweiterung um eine Mensa und Umbaumaßnahmen im Bestand. Anlass für die Maßnahme sind erhebliche Beschädigungen eines weiteren Bestandsgebäudes aufgrund des Starkregenereignisses im Juli 2021. Die Nutzungen des beschädigten Gebäudes werden in das Bestandsgebäude "Bungert" und dessen geplante Erweiterungen überführt. Der vorhandene Schulbetrieb wird während der Maßnahme in Interimsräume verlagert, welche nicht Bestandteil der vorhandenen Ausschreibung sind. Leistungsbeginn: Unmittelbar nach Beauftragung (voraussichtlich Mai 2027). Derzeitig geplanter Projektzeitraum: Mai 2027 bis ca. Februar 2031 (ca. August 2031 inkl. Projektnachlauf).
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Objektplanung Gebäude - KGS St. Martin
Die erforderliche Planungsleistung umfasst das folgende Leistungsbild: - Fachplanung Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI (LPH1-9) Die Brutto-Grundfläche für die Aufstockung des 1.OG"s beträgt ca. 561 m2. Für die Erweiterung um die Mensa im EG ist eine Brutto-Grundfläche von ca. 265 m2 vorgesehen. Die Mensa ist für einen Betrieb zum Aufwärmen von Speisen des Cook & Chill Konzepts mit zusätzlicher Spülküche auszulegen. Dabei ist die vorhandene Küchentechnik aus einem weiteren Bestandsgebäude in die Erweiterung umzuziehen. Die vorläufige Kostenannahme angelehnt an die Planungsskizze setzt sich wie folgt zusammen: Kostengruppe / Kosten (EUR, brutto) KG 200 / 48.000 KG 300 / 2.126.000 KG 400 / 505.000 KG 500 / 36.000 Summe 200-500 / 2.715.000 Bei dem Bereich Mensa handelt es sich um eine Wiederaufbaumaßnahme im Rahmen des Starkregenereignisses aus 2021, welche aus Fördermitteln finanziert wird. Aus diesem Grund sind Kostenermittlungen für diesen Bereich Innerhalb des Gesamtprojekts in allen Leistungsphasen getrennt auszuweisen. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Fachplanungsleistung, angelehnt an HOAI Leistungsphasen 1-4 und 5-9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der weiteren bzw. aller Leistungsphasen besteht nicht.
Anforderungen an deinen Betrieb
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Alle Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotsabgabe nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise werden gemäß § 56 VgV mit einer Frist von bis zu 6 Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen/ Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss in diesem Fall gemäß § 57 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
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Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Alle Erklärungen und Nachweise sind der Vergabestelle fristgerecht vorzulegen. Bei Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotsabgabe nicht vorgelegte Erklärungen und Nachweise werden gemäß § 56 VgV mit einer Frist von bis zu 6 Kalendertagen nachgefordert. Verspätet oder unvollständig abgegebene Erklärungen/ Nachweise gelten als nicht vorgelegt. Der Teilnahmeantrag / das Angebot muss in diesem Fall gemäß § 57 VgV von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden. Es empfiehlt sich bereits bei Abgabe des Teilnahmeantrags / Angebotsabgabe alle geforderten Unterlagen und Nachweise beizufügen.
Änderungen und Bieterfragen
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