Gebäudeautomation für Gemeinschaftsschule/Förderzentrum Schönkirchen (1. und 2. Bauabschnitt)
Die Gemeinde Schönkirchen schreibt die Gebäudeautomation für den 1. und 2. Bauabschnitt einer Gemeinschaftsschule mit Förderzentrum aus. Der Auftrag umfasst zwei Lose: Los 1 mit einem Schaltschrank (ca. 240 Datenpunkte) und LoRaWAN-Einzelraumregelung (24 Stellantriebe, 9 Sensoren); Los 2 mit einer Managementebene (ca. 1000 BACnet-Objekte), 9 Schränken und umfangreicher LoRaWAN-Ausstattung (228 Stellantriebe, 69 Sensoren). Die Gesamtbauzeit beträgt je Los 270 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gebäudeautomation 1. und 2. Bauabschnitt
- Keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB (zwingend)
- Keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB (fakultativ)
- Kein Bezug zu Russland-Sanktionen (Eigenerklärung erforderlich)
- Eigenerklärung gemäß VOB/A
- Nachforderung von Preisangaben ausgeschlossen (§ 16a EU VOB/A)
- Sozialkassen-Unbedenklichkeitsbescheinigung auf Anforderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 6 bis 9 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 2-3 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 4-5 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 8-9 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB. Fakultativer Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung, auf Anforderung Unbedenklichkeitsbescheinigung tarifliche Sozialkasse. Zwingender Ausschlussgrund nach Maßgabe von § 123 Abs. 4 GWB. Zu erklären mit Eigenerklärung. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland. Zu erklären mit Eigenerklärung zu den Russland-Sanktionen gem. Formblatt. Nachforderung richtet sich nach § 16a EU VOB/A. Nachforderung von Preisangaben ist ausgeschlossen, falls nicht ein Ausnahmefall gem. § 16a EU Abs. 2 S. 3-5 VOB/A vorliegt (unwesentliche Positionen ohne Wettbewerbsrelevanz).
In der Maßnahme werden bei der Gebäude- und Anlagenautomation folgende Komponenten, 1 St Schaltschrank bestehend aus 1 Feld zur Steuerung der Heizungs-/ Lüftungs-/ Elektro-/Sanitäranlagen mit ca. 120 physikalischen und 120 kommunikativen Datenpunkten sowie eine LoRaWAN Einzelraumregelung mit 24 St LoRaWAN Heizkörperstellantrieben mit Thermogenerator (ohne Batterie) und 9 St LoRaWAN Raumtemperatursensoren zur autarken Visualisierung und Aufschaltung auf die Managementebene (aus anderer Baumaßnahme) über den WEB-Controller ausgeführt.
In der Maßnahme werden bei der Gebäude- und Anlagenautomation folgende Komponenten, 1 St Managementebene mit Energiemanagement mit ca. 1000 BACnet-Objekten, 4 St Schaltschränke bestehend aus je 1 Feld und 5 St Wandschränke zur Steuerung der Heizungs-/ Lüftungs-/ Elektro-/Sanitäranlagen mit ca. 600 Datenpunkten sowie eine LoRaWAN Einzelraumregelung mit 228 St LoRaWAN Heizkörperstellantrieben mit Thermogenerator (ohne Batterie) und 69 St LoRaWAN Raumtemperatursensoren mit 2 St Automationsstationen mit Touch-Panel zur autarken Visualisierung und Aufschaltung auf die Managementebene über den WEB-Controller ausgeführt.
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- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert