Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Kieback&Peter GmbH & Co. KG

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

7. Juli 2026

TED·489049-2026

Gebäudeautomation für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heuchelheim

Hessen
Heuchelheim, Germany·Veröffentlicht 15. Juli 2026
BauleistungenIT-DienstleistungenÖffentliche VerwaltungGebaeudeautomationFeuerwehrOeffentliche VerwaltungBauleistungenTga Planung
Auftragswert
~€250k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn schreibt die Leistungen der Gebäudeautomation für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses aus. Es handelt sich um ein offenes Verfahren für Bauleistungen. Der Auftrag umfasst die technische Ausstattung des neuen Gebäudes.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Leistungen der Gebäudeautomation für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Heuchelheim a.d. Lahn

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Heuchelheim an der Lahn plant den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses und sucht hierfür einen Dienstleister für die Gebäudeautomation. Dabei geht es um die technische Steuerung und Regelung der Gebäudefunktionen, wie etwa Heizung, Lüftung oder Beleuchtung, um einen effizienten Betrieb sicherzustellen. Der Auftrag wird im offenen Verfahren vergeben, wobei der günstigste Preis das alleinige Zuschlagskriterium darstellt. Da es sich um ein öffentliches Bauprojekt handelt, sollten Bieter über entsprechende Erfahrung in der technischen Gebäudeausrüstung verfügen.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Heu-FWGH: Gebäudeautomation

Rohbauarbeiten für die Errichtung des Neubaus des Feuerwehrgerätehauses in Heuchelheim

CPV 45311200, 48921000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Niedrigster Angebotspreis

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 15. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Kieback&Peter GmbH & Co. KG

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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