Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Oberhessische Gasversorgung GmbH

Auftragswert

€69k

Zuschlag am

20. Juli 2026

TED·503623-2026

Lieferung von Erdgas für kommunale Abnahmestellen

Mecklenburg-Vorpommern
Feldberger Seenlandschaft, Germany·Veröffentlicht 21. Juli 2026
EnergieversorgungÖffentliche VerwaltungErdgasEnergieversorgungOeffentliche VerwaltungKommunale BeschaffungEnergiemarkt
Auftragswert
~€118k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft schreibt die Belieferung von fünf Abnahmestellen mit Erdgas aus. Der jährliche Gesamtverbrauch beläuft sich auf ca. 1.475.986 kWh. Der Auftrag wird über ein nichtoffenes Verfahren vergeben und ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises entschieden.

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Lieferung von Gas für die Abnahmestellen der ausgeschriebenen Lose

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Feldberger Seenlandschaft sucht einen Lieferanten für Erdgas, um ihre kommunalen Einrichtungen zu versorgen. Insgesamt müssen fünf verschiedene Abnahmestellen mit einer jährlichen Gesamtmenge von etwa 1,48 Millionen Kilowattstunden beliefert werden. Der Auftrag richtet sich an Energieversorger, die eine zuverlässige Belieferung sicherstellen können. Die Vergabe erfolgt rein preisbasiert, das heißt, das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis erhält den Zuschlag.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Gemeinde Feldberger Seenlandschaft

Ausschreibung für 5 Abnahmestellen. Jährlicher Verbrauch ca. 1.475.986 kWh.

CPV 09123000
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Vergabe erfolgt auf Basis des niedrigsten Preises

    100%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 21. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 20. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Oberhessische Gasversorgung GmbH · €69k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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