Galabauarbeiten für eine überdachte Multisportanlage im Sport- und Gemeinschaftspark

Status
Vergeben
Angebotsfrist
22.06.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Gemeinde TappenbeckProfil ansehen
Erfüllungsregion
Niedersachsen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
22.05.2026
Bekanntmachungsnummer
412808-2026
Verfahrensnummer
1b5f48d2-e0aa-4e77-a1ea-5a0739666952
CPV-Codes
45112700 · Landschaftsgärtnerische Arbeiten; 45112712 · Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen; 45112720 · Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Sport- und Freizeitanlagen; 45212221 · Bauarbeiten für SportplätzeMehr anzeigen

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Kurzbeschreibung

Die Gemeinde Tappenbeck beauftragt Bau- und Landschaftsbauarbeiten für den Neubau des Sport- und Gemeinschaftsparks in Tappenbeck. Der Leistungsumfang umfasst unter anderem eine Multisportanlage mit 30 × 15 Meter großem Spielfeld, EPDM-Belag, Ballfangnetz sowie Platz-, Wege- und Zaunbau; außerdem sind Elektroinstallationsarbeiten wie Kabel, Verteiler und Beleuchtung vorgesehen. Angebote müssen bis zum 22. Juni 2026 um 08:00 Uhr eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Bei nachfolgendem Bauvorhaben handelt es sich um eine Gestaltung des Sportparks Tappenbeck in Tappenbeck. Der Neubau des Sport- und Gemeinschaftsparks Tappenbeck setzt sich aus verschiedenen Gebäudeteilen zusammen, welche unter einem großen Dach ein gemeinsames Heim für Sportler, Feste und die Dorfgemeinschaft bieten sollen. Die drei Gebäudeteile umfassen im Erdgeschoss eine große Schießhalle, einen Bereich bzw. ein Vereinsheim für den Sportverein und einen Veranstaltungsbereich in Form eines Dorfgemeinschaftshauses. Die Gebäudeteile Vereinsheim und Dorfgemeinschaftshaus sind als Holzmassivbau mit Stahlbetonsockel geplant. Das Vereinsheim ist eingeschossig und das Dorfgemeinschaftshaus zweigeschossig mit einer Gastronomie im Obergeschoss. Das Gebäude der Kyffhäuser (Schiesshalle) wird als Mischbau in Mauerwerk und Stahlbetonbauweise erstellt und wird ebenfalls eingeschossig geplant. Die Gründung der Gebäude Dorfgemeinschaftshaus, Gastronomie und beider Vereinsheime ist mit einer tragenden Bodenplatte mit Frostschürze und Streifenfundamenten geplant. Der Hauptteil der Fassaden wird mit einer hinterlüfteten Holzfassade geplant, in Teilen wird die Fassade mit Faserzementplatten verkleidet. Das überdachte multifunktionale Spielfeld ist eine Freilufthalle mit einem Kleinspielfeld. Das Spielfeld soll dadurch ganzjährig und wetterunabhängig nutzbar gemacht werden. Für die Abendstunden wird eine LED-Beleuchtung vorgesehen. Das Kleinspielfeld ist voraussichtlich mit einem Bandensystem mit Ballfangnetzen und integrierten Toren ausgestattet. Das Baugrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplanes "Sportzentrum" 2.Änderung und Erweiterung vom 02.07.2024.

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Gemeinde Tappenbeck: Neubau eines Sport- und Gemeinschaftsparks: Multifunktionshalle - Galabauarbeiten

    Der Umfang der Leistungen betrifft unter anderem: - Baustelleneinrichtung und Absicherung - Multisportanlage, bestehend aus: a) EPDM-Spielfeldbelag (Lieferung und Herstellung) b) Multisportarena 30x15 m Lieferung und Aufbau - Ballfangnetz Lieferung und Montage - Landschaftsbauarbeiten, u. A.: a) Platz- und Wegebau b) Zaunbau - Elektroinstallationsarbeiten, u. A.: a) Potentialausgleich, b) Zähler und Verteiler, c) Kabel und Leitungen, d) Installationsmaterial, e) Präsenzmelder, f) EDV-Anlagen, g) Beleuchtung - Verschiedenes - Alle erforderlichen Nebenleistungen (z. B. Baustelleneinrichtung, Transporte, Anpassungsarbeiten, Entsorgung, Schutzmaßnahmen) Alles Weitere ist dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

    Frist: 22.06.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 NTVergG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 16a EU VOB/A Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

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Der Preis ist das einzige Zuschlagskriterium (siehe Formblatt 211 EU).
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Anforderungen

Der Bieter hat zu erklären, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB bestehen und Auskünfte und zu etwaigen Selbstreinigungsmaßnahmen abzugeben; ferner eine Eigenerklärung über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/576. Verstöße gegen § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Die Erklärung gemäß § 4 NTVergG ist mit dem Angebot abzugeben. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), § 232, 232a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. bei Einstellung der beruflichen Tätigkeit. wenn Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat. wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. wenn das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Der Auftraggeber wird von den Bietern unter Einhaltung des Transparenz- und Gleichbehandlungsgebotes gemäß § 16a EU VOB/A Unterlagen nachfordern, deren Nachforderung vergaberechtlich zulässig ist.

Änderungen und Bieterfragen

2 Einträge
  1. 25.08.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 584452-2026
  2. 16.06.2026Berichtigung 1Die LV Pos. 02.03.03 "Ballfangnetz (Decke) liefern und montieren" entfällt ersatzlos. Diese Position ist nicht länger Leistungsinhalt und daher nicht mit anzubieten.
Vergleichbare Verfahren231vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag53 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 7 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
ESEurop Sportboden GmbHWesterkappeln3009.09.202664 Tsd. €steigend
PGPolytan GmbHHalle/Westf.3008.06.202610,5 Mio. €steigend
GBGotthilf Benz Turngerätefabrik GmbH + Co.KGWinnenden2026.08.2026151 Tsd. €stabil
SGSportböden-Systeme GmbHOsnabrück2024.08.2026119 Tsd. €steigend
TGTOP-SPORT GmbHRheda-Wiedenbrück2010.08.2026294 Tsd. €steigend
LSLams Stahlbau GmbHSarstedt1120.07.202677 Tsd. €steigend
SKSiegfried Kahl GmbHSchmidgaden1002.09.2026392 Tsd. €steigend
DTDietmar Theodor Machel GmbHBretnig-Hauswalde1002.09.2026182 Tsd. €steigend
SGSchleser Garten- und Landschaftsbau GmbHKleinostheim1001.09.2026504 Tsd. €steigend
EUEggers Umwelttechnik GmbH NL NordwestIbbenbüren1031.08.2026390 Tsd. €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Bayern (42) · Nordrhein-Westfalen (36) · Mecklenburg-Vorpommern (31) · Niedersachsen (21) · Sachsen (18) · Brandenburg (13)
LBLandessportbund Berlin e.V. - 1828.08.2026
SKStadt KempenKempen707.08.2026
FEFSV Erlangen-Bruck e.V.Erlangen625.08.2026
GTGemeinde TappenbeckTappenbeck501.07.2026
KDKommunale Dienstleistungsgesellschaft mbH (KDG) im Namen und für Rechnung der Stadt Gescher - 415.08.2026
GMGemeinde Michendorf, Die BürgermeisterinMichendorf425.06.2026
GSGemeinde SandbergSandberg412.06.2026
S|SBH | Schulbau HamburgHamburg408.05.2026

Laufende Rahmenverträge

Niedersachsen

Gemeinde Tappenbeck

Aktiv seit 2026 · 9 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr9Ø seit 2026
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 9 seit 2026Spitze KW 24 · 2026 · 3

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
HGHoppe Garten- und Landschaftsbau GmbH & Co. KG121.08.2026151 Tsd. €
LSLams Stahlbau GmbH120.07.202677 Tsd. €
S+Schmitt + Sohn Aufzüge GmbH & Co. KG126.05.202633 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende

Keine laufenden Rahmenverträge dieses Auftraggebers bekannt.

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