Kunststoffarbeiten fuer den Familiensportpark Berliner Allee in Kempen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.04.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- Nicht angegeben
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Stadt Kempen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Bauleistung
- Veröffentlicht
- 26.03.2026
- CPV-Codes
- Bauarbeiten für Sportanlagen (45212200)
- Bekanntmachung
- deutsches-ausschreibungsblatt.de
- Bekanntmachungsnummer
- 210654-2026
- Verfahrensnummer
- adf35a55-49d3-4525-a397-920f9e3852b5
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Stadt Kempen schreibt die Kunststoffarbeiten für den ersten Bauabschnitt des Familiensportparks Berliner Allee aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung einer 5.210 Quadratmeter großen Kunststofffläche für Leichtathletikanlagen sowie umfangreiche Markierungsarbeiten. Das Verfahren wird als offene Ausschreibung durchgeführt.
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Leistungsbeschreibung
Kunststoffarbeiten
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · Familiensportpark Berliner Allee Kempen 1. BA - Kunststoffarbeiten
5210qm Bituminös gebundene, einlagige offenporige Tragschicht 1320m Randaussparung 5210qm Kunststoffbelag für Leichtathletikanlagen, wasserundurchlässig 3250m Laufbahnmarkierung 600Stck Laufbahnschilder 100m Markierung Speerwurf 190m Markierung Weitsprung, Dreisprung 50m Markierung Stabhochsprung
Frist: 28.04.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
§§ 123,124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen
Vergabeunterlagen
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
§§ 123,124 GWB Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 02.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 374907-2026
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