Erdbauarbeiten für den Neubau einer Dreifachsporthalle

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt RheineProfil ansehen
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
08.06.2026
Bekanntmachungsnummer
389890-2026
Verfahrensnummer
90e8b684-4635-4ddc-be4e-604a6455c84f
CPV-Codes
45112000 · Aushub- und Erdbewegungsarbeiten

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Rheine beauftragt Erdbauarbeiten für den Neubau einer Dreifachsporthalle an der Elsa-Brändström-Realschule. Der Leistungsumfang umfasst die Erdarbeiten sowie eine durchgehende Aushubbegleitung durch ein nach § 20 Sprengstoffgesetz geeignetes Unternehmen oder eine entsprechend geeignete Person zur Prüfung auf mögliche Kampfmittel. Die Ausführung ist in Rheine (Region DEA37) vorgesehen; die Angebotsfrist endet am 21. Juli 2026 um 08:00 Uhr.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Erdbauarbeiten

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Neubau Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-Realschule / Erdbauarbeiten

    Die Sporthalle hat einen rechteckigen Grundriss mit runden Gebäudeecken. Die Ausschreibung umfasst die Erdbauarbeiten sowie die durchgehende Aushubbegleitung durch ein geeignetes Unternehmen / Person nach § 20 Sprengstoffgesetz bzgl. etwaiger vorhandener Kampfmittel.

    Frist: 21.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

§ 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Terrorismusfinanzierung: § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden soll, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen Geldwäsche: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalte der Europäischen Union richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB §§ 232, 223a Absatz 1 bis 5, §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB 1. Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen und dies wurde durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt oder 2. die öffentlichen Auftraggeber können auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, über das Vermögen ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt. Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Eine Wettbewerbsverzerrung resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und dies hat zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten oder ist nicht in der Lage, die erforderlichen Nachweise zu ermitteln Das Unternehmen a) hat versucht, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen b) hat versucht, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c)hat fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Es werden nur Unterlagen nachgefordert, die nicht gemäß § 16a EU VOB/A von der Nachforderung ausgeschlossen sind.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 16.09.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 637300-2026
Vergleichbare Verfahren263vergeben oder Frist abgelaufen
Mit erfasstem Zuschlag105 verschiedene Auftragnehmer
ZuschlagssummeMedian
Zuschlag zu SchätzwertMedian, 14 Vergaben

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Wer gewinnt solche Vergaben?

Die 300 inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand
Trend
KGKeller Grundbau GmbHBochum1127.07.2026210 Tsd. €steigend
LRLEMMING Rammtechnik GmbHMonheim am Rhein1127.07.202658 Tsd. €steigend
CGChristoffers GmbHWiefelstede1121.07.202660 Tsd. €steigend
NBN3 Bau GmbHNalbach1126.05.2026266 Tsd. €steigend
RBRiedel Bau AGSchweinfurt1111.05.20262,8 Mio. €steigend
BEBLR Erdbau und AbbruchtechnikMünster1015.09.2026369 Tsd. €steigend
FBFUNDIA Bauunternehmung GmbHDüsseldorf1014.09.20265,9 Mio. €steigend
LLLindner Lohse ArchitektenDortmund1001.09.2026963 Tsd. €steigend
LLLKT Lüftungs- und Klimatechnik GmbHBützow1031.08.2026341 Tsd. €steigend
WPWilhelm Pretzer GmbH & Co. KGKoblenz1031.08.20260,01 €steigend

Wer schreibt solche Vergaben aus?

Regionen: Nordrhein-Westfalen (94) · Bayern (41) · Niedersachsen (28) · Baden-Württemberg (16) · Rheinland-Pfalz (13) · Hamburg (12)
S|SBH | Schulbau HamburgHamburg1309.09.2026
SRStadt RheineRheine1016.09.2026
GKGroße Kreisstadt DeggendorfDeggendorf722.07.2026
LELandkreis EmslandMeppen706.07.2026
LHLandeshauptstadt Hannover - Fachbereich GebäudemanagementHannover607.08.2026
SFStadt FürthFürth531.07.2026
SDStadt DelbrückDelbrück414.08.2026
SHStadt Halle (Saale), Fachbereich Recht, Team Vergabe Bauleistungen/BauplanungenHalle (Saale)427.07.2026

Laufende Rahmenverträge

bundesweit
  • Verkehrs- und Freianlagen mit Erd-, Landschafts- und Leitungsbau während der BauzeitSTRABAG GmbHFacility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH (FAIR GmbH)Darmstadt, Deutschland
    03.02.2025noch 5 Monate08.02.2027
    Neuausschreibung erwartet ca. Q3 2026 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

Stadt Rheine

Aktiv seit 2023 · 33 Verfahren
Profil öffnen
Verfahren pro Jahr12Ø seit 2023
Ø Auftragswertgeschätzt, laut Bekanntmachung
VergebenVerfahren mit Zuschlag
RahmenverträgeAnteil an Verfahren
Verfahren je Woche · 33 seit 2023Spitze KW 38 · 2026 · 5

Leistungsbereiche

Top 5 nach Verfahren

Erfüllungsorte

nach Verfahren

Bisherige Auftragnehmer

Zuschläge dieses Auftraggebers, alle Leistungsbereiche
LLLichtenstein Landschaftsarchitektur & Stadtplanung PartGmbB109.09.2026155 Tsd. €
BKBolte KG107.09.2026203 Tsd. €
EUEggers Umwelttechnik GmbH NL Nordwest131.08.2026390 Tsd. €
H&Hagemann & Henrichsmann GmbH117.08.2026291 Tsd. €
MPMese Putz107.08.202635 Tsd. €
JGJ.R. Gruppe GmbH128.07.2026246 Tsd. €
LRLEMMING Rammtechnik GmbH127.07.202658 Tsd. €
KGKeller Grundbau GmbH127.07.2026210 Tsd. €

Laufende Rahmenverträge

nach voraussichtlichem Vertragsende
  • Lieferung digitaler TafelnFuturum-Activ GmbHStadt RheineRheine, Deutschland
    2 Mio. €
    30.04.2025noch 20 Monate31.05.2028
    Neuausschreibung erwartet ca. Q4 2027 · Ende vsl., aus dem geplanten Zeitraum abgeleitet

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17.09.2026Freianlagenplanung für den Umbau und die Erweiterung der MichaelschuleVergebenLLLichtenstein Landschaftsarchitektur & Stadtplanung PartGmbB155 Tsd. €
16.09.2026Verbau und Kampfmittelsondierung für den Neubau einer DreifachsporthalleVergebenLRLEMMING Rammtechnik GmbH58 Tsd. €
16.09.2026Baugrundverbesserung durch Rüttelstopfsäulen und KampfmittelsondierungVergebenKGKeller Grundbau GmbH210 Tsd. €
16.09.2026Trockenbauarbeiten an der MichaelschuleVergebenJGJ.R. Gruppe GmbH246 Tsd. €
30.08.2026Heizungsarbeiten an der Michaelschule im zweiten BauabschnittOffen - -
28.08.2026Einbau von Innentüren für die MichaelschuleOffen - -
28.08.2026Anmietung und Betrieb eines Dark-Fiber-Glasfasernetzes für Rheiner SchulenOffen - -
24.08.2026WC-Trennwände für Neubau Elsa-Brändström-RealschuleOffen - -
29.07.2026Wasserhaltung und Kampfmittelsondierung fuer SporthallenneubauVergebenCGChristoffers GmbH60 Tsd. €
28.07.2026Fassadenbauarbeiten an der Michaelschule in RheineOffen - -
22.07.2026Estricharbeiten für die MichaelschuleOffen - -
13.07.2026Bodenbelagsarbeiten für den Neubau der Elsa-Brändström-RealschuleOffen - -
02.07.2026Maler- und Bodenbeschichtungsarbeiten für den Neubau der Elsa-Brändström-RealschuleOffen - -
25.06.2026Lieferung und Montage von Brandschutztüren für die MichaelschuleOffen - -
18.06.2026Planung einer Radwegebrücke über die BahnhofstraßeVergebenISimagine structure GmbH252 Tsd. €
15.06.2026Rahmenvertrag zur Lieferung von BüromöbelnOffen - -
08.06.2026Erdbauarbeiten für den Neubau einer DreifachsporthalleVergebenEUEggers Umwelttechnik GmbH NL Nordwest390 Tsd. €
27.05.2026Sanitärarbeiten an der MichaelschuleVergebenBKBolte KG203 Tsd. €
22.05.2026Lüftungsarbeiten an der Michaelschule in RheineVergebenH&Hagemann & Henrichsmann GmbH291 Tsd. €
07.05.2026Wasserhaltung für Neubau Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-RealschuleOffen - -
06.05.2026Rüttelstopfsäulen für Dreifachsporthalle Elsa-Brändström-RealschuleOffen - -
06.05.2026Verbauarbeiten für Neubau DreifachsporthalleOffen - -
30.04.2026Trockenbauarbeiten an der MichaelschuleOffen - -
08.04.2026Innenputzarbeiten für die MichaelschuleVergebenMPMese Putz35 Tsd. €

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