Funktionsshirts für Polizei und Justiz Bayern
Was wird ausgeschrieben
Das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN) schreibt die Lieferung von Funktionsshirts in den Farben weiß und blau im Rahmen einer Rahmenvereinbarung nach § 21 VgV aus. Der Auftrag ist in zwei Lose aufgeteilt: Los 1 umfasst Funktionsshirts weiß, Los 2 Funktionsshirts blau. Die Vertragslaufzeit beträgt 730 Tage (2 Jahre). Die Beschaffung erfolgt für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Das Logistik Zentrum Niedersachsen, ein Landesbetrieb der niedersächsischen Landesverwaltung, vergibt eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Funktionsshirts für die bayerische Polizei und Justiz. Der Auftrag ist in zwei Lose unterteilt – weiße und blaue Funktionsshirts – und hat eine Laufzeit von zwei Jahren. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode, wobei der Preis zu 50 % und die Produktqualität zu 50 % gewichtet werden; ein Grenznutzen von 60 % muss erreicht werden. Da keine konkreten Mengen in der Ausschreibung genannt werden, handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit voraussichtlichem Bedarf für die bayerischen Sicherheitsbehörden.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Bieter müssen die erforderlichen Nachweise und Unterlagen gemäß VgV vorlegen
- Nachforderung von Unterlagen liegt im Ermessen des Auftraggebers (§ 56 Abs. 2 und 3 VgV)
- Bewertungsrelevante Angaben werden nicht nachgefordert
- Einhaltung der technischen Lieferbedingungen erforderlich
- Nachweis der Eignung für Lieferaufträge im öffentlichen Sektor
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 Abs. 2 und 3 VgV steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung von Unterlagen. Bewertungsrelevante Angaben / Unterlagen werden nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 3 VgV).
Aufteilung in Lose
2 LoteDem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Funktionsshirts für die Kooperation mit der Polizei und Justiz Bayern. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.
Zuschlagskriterien
4 Kriterien- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrizen). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
- price50%
Der Zuschlag wird im Vergabefall auf das wirtschaftlichste Angebot unter Berücksichtigung von - Technische Lieferbedingungen - Preis nach dem Prinzip der einfachen Richtwertmethode vergeben. Die vergebenen Leistungspunkte für alle Bewertungskriterien abseits des Preises werden zusammengerechnet und dann durch den Angebotspreis geteilt.
- quality50%
In diesem Kriterium werden verschiedene Produktmerkmale bewertet (siehe Bewertungsmatrizen). Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wird dieser nicht erreicht, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 26. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung