Abfallentsorgung und Grünschnitt für Friedhöfe in Bünde

Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Bünde schreibt die Abfallentsorgung, einschließlich Grünschnitt und Restmüll, für ihre Friedhöfe aus. Der Auftrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren, beginnend am 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises.
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Friedhöfe im Stadtgebiet, 32257 Bünde; Abfallentsorgung
Die Stadt Bünde sucht einen Dienstleister für die Entsorgung von Abfällen auf den städtischen Friedhöfen. Der Auftrag umfasst konkret das Einsammeln und Entsorgen von Grünschnitt sowie Restmüll. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre, vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028. Da es sich um eine reine Preisvergabe handelt, erhält das wirtschaftlichste Angebot mit dem niedrigsten Preis den Zuschlag.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Erklärung zu Ausschlussgründen gem. §§ 123-126 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung von Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetzen
- Kartellerklärung zur Preisbildung
- Eigenerklärung zur Umsetzung der EU-Sanktionsverordnung 833/2014
- Erklärung zur Einhaltung von Umwelt-, Sozial- und Arbeitsrechtsverpflichtungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Kartellerklärung (Nr. 6.1 des Angebotes) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsträger Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Erklärung, ob der Bieter nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstößt/verstoßen hat (Nr. 4 des Angebotes) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Erklärung, ob der Bieter seine Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern gem. § 4 VOL/B einhalten wird, sowie sich bei Verstößen zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 3,0 v.H. der Angebotssumme an den Auftraggeber verpflichtet. Ihm ist bekannt, dass er von weiteren Ausschreibungen ausgeschlossen werden kann, der Auftraggeber in diesen Fällen berechtigt ist, den Vertrag jederzeit zu kündigen und sonstige Verpflichtungen zum Schadenersatz daneben unberührt bleiben (Nr. 4 des Angebotes) Auf Verlangen vorzulegen: - Bestätigung einer Gewerkschaft, eines Arbeitgeberverbandes, einer Innung, eines Steuerberaters, eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars über die Einhaltung der tarifvertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen nach dem ArbEntG - Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. der Sozialversicherungsträger Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Erklärung, ob der Bieter im Vergabeverfahren unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat (Nr. 4 des Angebotes) Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB - Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21.07.2022 Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Erklärung, ob dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und der Bieter mit anderen Bietern keine Vereinbarungen über die Preisbindung oder die Gewährung von Vorteilen an Mitbewerber getroffen hat und auch nicht nach Abgabe des Angebots treffen wird (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 98 c Aufenthaltsgesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 19 Mindestlohngesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) - Erklärung, ob die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (Nr. 4 des Angebotes) Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Erfolgt die Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotFriedhöfe im Stadtgebiet, 32257 Bünde; Abfallentsorgung für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028 Die auszuschreibende (Bau-) Leistung umfasst folgende Hauptpositionen: 1. Grünschnitt 2. Restmüll
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
100 % Nettopreis
Zeitplan
- 1. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 5. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung