NW-Entsorgung (Düker) für Freizeit-, Sport- und Erholungsareal Lindenstraße
Was wird ausgeschrieben
Die Welterbestadt Quedlinburg vergibt im Rahmen des Neubaus eines Freizeit-, Sport- und Erholungsareals (FSE) am nördlichen Stadtrand das Los 2.1 für die NW-Entsorgung (Düker). Der Auftrag umfasst den grundhaften Ausbau des Knotenpunktes Lindenstraße-Ditfurter Weg einschließlich Ingenieurbauwerke für Entsorgungsmaßnahmen. Die Leistungen beinhalten u. a. 300 m² Asphalt fräsen, 200 m³ Boden lösen, 30 m Sickerstrang sowie 210 m³ weitere Erdarbeiten.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Los 2.1 - NW-Entsorgung - Düker
Die Welterbestadt Quedlinburg lässt am nördlichen Stadtrand ein neues Freizeit-, Sport- und Erholungsareal (FSE) bauen. Dieses Los 2.1 umfasst die Entwässerungsarbeiten (NW-Entsorgung) im Bereich des Knotenpunkts Lindenstraße-Ditfurter Weg – konkret den Bau eines Dückers (Durchlass/Überführung) für die Regenwasserableitung sowie die Verlegung von Sickerleitungen. Die Arbeiten sind typische Tiefbauleistungen im kommunalen Straßenbau: Asphalt fräsen, Erdarbeiten verrichten und Sickerstränge verlegen. Das Los richtet sich an Tiefbauunternehmen mit Erfahrung im Kanal- und Entwässerungsbau. (interne Bezeichnung des Auftraggebers: Welterbestadt Quedlinburg, SG 3.1 Bauverwaltung)
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen nach Art. 5k EU-VO 2022/576
- Nachweis der Eignung ggf. durch Präqualifizierung
- Deutsche Übersetzung bei fremdsprachigen Nachweisen
- Gültigkeit der Nachweise max. 12 Monate bei Angebotseröffnung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
1. Die Bieter haben mittels Eigenerklärung Auskunft über etwa bestehende Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie über ggf. durchgeführte Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 123 Abs. 4 Satz 2 und § 125 GWB zu geben. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen. 2. Vorliegen eines verbotenen Tatbestands nach Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (5. EU-Sanktionspaket). Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. Die Pflicht zur Vorlage der Eigenerklärung trifft bei einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied gesondert, bei Bietergemeinschaften ist daher je eine Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft auf gesonderten Formblättern abzugeben. Entsprechendes gilt für die Drittunternehmen. 1. Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert waren, werden im zulässigen Rahmen nachgefordert. Einreichungsfrist: innerhalb von 6 Kalendertagen beginnend mit dem Tag nach der schriftlichen Aufforderung. 2. Der Nachweis der Eignung kann ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifizierungssystemen erbracht werden. 3. Sind Bescheinigungen nur im Original gültig, sind diese postalisch einzureichen. Fremdsprachige Nachweise oder Erklärungen werden nur berücksichtigt, wenn sie mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt werden. 4. Sofern in einem Nachweis eine Gültigkeitsdauer angegeben ist, muss diese mind. bis zum Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber gelten. Andernfalls darf der Nachweis (ausgenommen Gewerbeanmeldung, Eintragung Handwerksrolle bzw. Industrie- und Handelskammer) am Tag der Angebotseröffnung bzw. am Tag der Nachreichung beim Auftraggeber nicht älter als 12 Monate sein.
Aufteilung in Lose
1 LotAm nördlichen Stadtrand der Welterbestadt Quedlinburg wird ein Freizeit-, Sport- und Erholungsareal (FSE) errichtet. Diese Ausschreibung umfasst begleitend die äußere Erschließung mit folgendem Inhalt: - Grundhafter Ausbau des Knotenpunktes Lindenstraße-Ditfurter Weg einschließlich - Ingenieurbauwerke -Entsorgungsmaßnahmen im Knotenpunkt Lindenstraße Ditfurter Weg (NW-Dücker) Art und Umfang der Leistung - 300 m² Asphalt fräsen - 200 m³ Boden lösen - 30 m Sickerstrang, Sickerrohrleitung - 210 m³ Frostschutzschicht - 585 m² Schottertragschicht - 300 m² Asphalttragschicht AC 32 TN - 300 m² Asphaltdeckschicht AC 11 DN - 50 m² Asphalttragdeckschicht AC 16 TD - 220 m³ Rohrgraben/Kopfloch herstellen - Grundwasserabsenkung - 24 m Provisorium Umleitung Abwasserkanal DN 600 - 19 m Abwasserkanal Beton WN/HN 700/1050 - 230 m² Stahlspundwand - 28 t Gurtung/Aussteifung - 18 m³ Unterwasserbeton
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price100%
Preis inkl. MwSt.
Zeitplan
- 23. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 11. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung