Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG

Auftragswert

€133k

Zuschlag am

6. Juli 2026

TED·483295-2026

Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20) für die Feuerwehr Leonberg

Baden-Württemberg
Leonberg, Germany·Veröffentlicht 13. Juli 2026
FahrzeugeBrandschutzÖffentliche VerwaltungFeuerwehr und RettungsdienstFeuerwehrEinsatzfahrzeugeBrandschutzOeffentliche BeschaffungFahrzeugbau
Auftragswert
~€475k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Stadt Leonberg schreibt die Beschaffung eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs (HLF 20) gemäß DIN 14530-27 aus. Der Auftrag ist in zwei Lose für die Standard- und Sonderbeladung unterteilt. Es handelt sich um eine Lieferung von Einsatzfahrzeugen für den Brandschutz.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Los 1: Standard-Beladung / Los 2: Sonder-Beladung

VergabeHero-Einschätzung

Die Stadt Leonberg sucht für ihre Freiwillige Feuerwehr ein neues Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20. Dieses Fahrzeug ist ein Standard-Einsatzmittel für die Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung. Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt, die sich auf die Standard-Beladung sowie eine spezifische Sonder-Beladung beziehen. Bei der Vergabe werden sowohl der Preis als auch die Lieferzeit zu gleichen Teilen bewertet.

Lose

Aufteilung in Lose

2 Lote
LOT-0001Standard-Beladung

Standard Beladung

CPV 34144213
LOT-0002Sonder-Beladung

Sonder-Beladung

CPV 34144213
Bewertung

Zuschlagskriterien

4 Kriterien
  • quality

    Lieferzeit

    50%
  • price

    Preis

    50%
  • quality

    Lieferzeit

    50%
  • price

    Preis

    50%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 13. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an Wilhelm Barth GmbH u. Co. KG · €133k

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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