Freischneiden von Waldwegen und Bankettbewuchs
Was wird ausgeschrieben
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg schreibt das Freischneiden von Wegen und die Beseitigung von Bankettbewuchs wie Sträuchern und schwachen Bäumen mittels Spezialtechnik aus. Der Auftrag ist in drei Lose unterteilt, die sich auf die Reviere Stegelitz, Ringenwalde und Wucker beziehen. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 3. Juli 2026.
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Freischneiden von Wegen und Beseitigung des Bankettbewuchses (Stäucher, schwache Bäume) mit Spezieltechnik
Der Landesbetrieb Forst Brandenburg sucht Dienstleister für forstwirtschaftliche Pflegearbeiten. Dabei geht es konkret um das Freischneiden von Waldwegen und die Beseitigung von Bewuchs an den Wegrändern, wie etwa Sträuchern oder kleineren Bäumen, wofür spezielle Maschinen erforderlich sind. Der Auftrag ist in drei geografische Gebiete (Lose) unterteilt: die Reviere Stegelitz, Ringenwalde und Wucker. Interessierte Unternehmen müssen nachweisen, dass sie zuverlässig sind, keine laufenden Insolvenzverfahren haben und die gesetzlichen Mindestlohnvorgaben einhalten. Zudem darf es in den letzten drei Jahren keine Reklamationen oder Auftragsstornierungen durch den Landesbetrieb Forst gegeben haben.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialkassen
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen
- Einhaltung der Mindestlohnvorgaben
- Keine Reklamationen oder Stornierungen durch den LFB in den letzten 3 Jahren
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Insolvenzverfahren
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkassen Anhängiges bzw. laufendes Strafverfahren Gemäß Inhalt im Dokument 5.3 Vereinbarung Mindestanforderung - Mindestlohn Insolvenzverschleppung Gemäß Inhalt im Dokument 4.1 Eigenerklärung Ausschussgründe Verwandschaftsverhältnis zum Ansprechpartner des Auftraggebers Es darf innerhalb der letzten 3 Jahre zu keiner Reklamation bzw. eine Stornierung des Auftrages durch den LFB gekommen sein Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende oder unvollständige Dokumente gemäß § 56 VgV mit einer angemessenen Frist nachzufordern. Werden die nachgeforderten Dokumente nicht innerhalb dieser Frist eingereicht, führt dies zum zwingenden Ausschluss aus dem Verfahren. Preisrelevante Unterlagen sind von der Nachforderung grundsätzlich ausgenommen. Sollten evtl. geforderte Dokumente die von einem Amt oder Behörde (Finanzamt, Sozialkassen Berufsgenossenschaft) ausgestellt werden bis zur Angebotsöffnung nicht vorliegen, behält sich der Auftraggeber vor, diese nachzufordern. Die Nachreichung muss dann spätestens mit Bekanntgabe der Vorab-Information vom bezuschlagten Unternehmen unaufgefordert übermittelt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Dokumente innerhalb einer angegebenen Frist nachzufordern. Nicht eingereichte Dokumente innerhalb der Frist führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Aufteilung in Lose
3 Lotesiehe Leistungsbeschreibungen
siehe Leistungsbeschreibungen
siehe Leistungsbeschreibungen
Zeitplan
- 3. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 3. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung