Installation raumlufttechnischer Anlagen für das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium in Bünde
Was wird ausgeschrieben
Die Kommunalbetriebe Bünde schreiben die Lieferung und Montage von raumlufttechnischen Anlagen für die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums aus. Der Auftrag umfasst unter anderem 12 dezentrale Zu- und Abluftgeräte sowie umfangreiche Blechkanal- und Dämmarbeiten. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 22. Juli 2026.
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Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Ringstraße 69, 32257 Bünde; Erweiterung, raumlufttechnische Anlagen Die auszuschreibende (Bau-) Leistung umfasst folgende Hauptpositionen: - Lieferung und Montage von 12 Stück dezentrales Zu- und Abluftgerät - Lieferung und Montage von ca. 256,00 m² Blechkanäle und Blechtkanalformstücke aus verz. Stahlblech - Lieferung und Montage von ca. 237,00 m² Blechkanalformstücke, größte Kantenlänge bis 500 mm - Lieferung und Montage von ca. 87,00 m Wickelfalzrohre nach DIN EN 1506 und 12237 aus verzinktem Stahlblech in verschiedenen Dimensionen - Lieferung und Einbau von ca. 480,00 m² Wärmedämmung für Blechkanäle und Formstücke
Die Stadt Bünde plant die Erweiterung des Freiherr-vom-Stein-Gymnasiums und sucht hierfür einen Fachbetrieb für die Installation von raumlufttechnischen Anlagen. Konkret geht es um die Lieferung und Montage von 12 dezentralen Lüftungsgeräten sowie die Installation von rund 500 Quadratmetern Blechkanälen und der dazugehörigen Wärmedämmung. Das Projekt ist als ein einzelnes Gewerk ausgeschrieben und richtet sich an spezialisierte Unternehmen der Gebäudetechnik. Interessierte Firmen müssen die üblichen Nachweise zur steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Zuverlässigkeit erbringen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123 bis 126 GWB
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- Freistellungsbescheinigung nach § 45b EStG
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 45b EStG Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Auf Verlangen vorzulegen: rechtkräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Die Vergabestelle wird entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben die Nachreichung, Vervollständigung und/oder Korrektur von Unterlagen verlangen. Erfolgt die Nachreichung, Vervollständigung oder Korrektur nicht fristgerecht, wird das Angebot ausgeschlossen.
Aufteilung in Lose
1 LotDetail zu den geforderten Leistungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zeitplan
- 22. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Juli 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung