Freigestellter Schülerverkehr für die Grundschule Geltendorf
Was wird ausgeschrieben
Die Gemeinde Geltendorf schreibt die Durchführung von Beförderungsleistungen für die Grundschule Geltendorf aus. Der Auftrag umfasst den freigestellten Schülerverkehr, also die Beförderung von Schulkindern zur und von der Grundschule. Es handelt sich um ein einzelnes Los. Die Angebotsfrist endet am 27. Mai 2026.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Durchführung von Beförderungsleistungen
Die Gemeinde Geltendorf in Bayern (Landkreis Landsberg am Lech) vergibt den Auftrag für den freigestellten Schülerverkehr zur Grundschule Geltendorf. Bei diesem Auftrag handelt es sich um eine Schülerbeförderung, die nicht dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) unterliegt, sondern als eigenständiger Schulverkehr organisiert wird. Der Zuschlag erfolgt allein nach dem niedrigsten Preis. Bieter müssen die gesetzlichen Ausschlussvorschriften nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erfüllen und nachweisen, dass in den letzten zwei Jahren keine Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungs-, Arbeitnehmerentsende- oder Mindestlohngesetz vorlagen.
Zentrale Anforderungen
5 Punkte- Nachweis der Eignung gemäß §§ 123–126 GWB
- Keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB
- Keine Verurteilungen wegen Verstößen gegen Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz oder Mindestlohngesetz in den letzten zwei Jahren
- Einhaltung der Vorschriften nach § 56 VgV
- Nachweis der fachlichen Eignung für Schülerbeförderung
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten zusätzlich die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetzmit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es gilt § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 Lotfreigestellter Schülerverkehr für die Grundschule Geltendorf
Zuschlagskriterien
1 Kriterien- price
Preis alleiniges Zuschlagskriterium
Zeitplan
- 17. Apr. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 27. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung