Freigestellter Schülerspezialverkehr für Freiburger Schulen 2026-2029
Was wird ausgeschrieben
Die Stadt Freiburg i. Br. vergibt eine Rahmenvereinbarung über den freigestellten Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029. Die Laufzeit beträgt 3 Jahre als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb. Die Leistung umfasst die Schülerbeförderung mit besonderen Fahrzeugen (PKW 5-/7-Sitzer, Kleinbusse 8-17-Sitzer, Rollstuhltransportfahrzeuge) für Schülerinnen und Schüler Freiburger öffentlicher Schulen, insbesondere Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen.
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Freigestellter Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 VgV. Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettbewerbs festgelegt. Vor jedem der o.g. Schuljahre erhalten alle Unternehmen, die der Rahmenvereinbarung angehören, eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5-/7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer, Rollstuhltransportfahrzeuge) in o.g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Juniorklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler*innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Die Stadt Freiburg vergibt den Transport von Schulkindern mit besonderen Bedürfnissen für drei Schuljahre (2026/2027 bis 2028/2029). Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Bus- und Taxiunternehmen, die auf Schülerbeförderung spezialisiert sind. Die Fahrzeuge müssen unterschiedlich groß sein — vom 5-Sitzer-Pkw bis zum 17-Sitzer-Kleinbus — und auch Rollstuhltransport ermöglichen. Die Kinder werden von zu Hause in Freiburg und Umland zur Schule gefahren, vor allem an Sonderpädagogische Bildungszentren, aber auch an Regelschulen bei inklusiver Beschulung. Der geschätzte Auftragswert liegt im mittleren einstelligen Millionenbereich. Bewerber müssen nachweisen, dass sie entsprechende Beförderungsleistungen bereits durchgeführt haben und die gesetzlichen Eignungsvoraussetzungen erfüllen.
Zentrale Anforderungen
6 Punkte- Nachweis der Befähigung zur Personenbeförderung gemäß § 2 PBefG
- Eignung gemäß § 123, 124 GWB und § 57, 42 Abs. 1 VgV
- Nachweis vergleichbarer Schülerbeförderungsleistungen erforderlich
- Bereitstellung von Fahrzeugen für Rollstuhltransport (behindertengerechte Fahrzeuge)
- Fahrzeuge mit unterschiedlicher Kapazität (5- bis 17-Sitzer) erforderlich
- Verfügbarkeit für Schuljahr 2026/2027 nachweisbar
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Gemäß § 123, 124 GWB, § 57, 42 Abs. 1 VgV Gemäß § 56 Abs. 2 VgV. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Aufteilung in Lose
1 LotFreigestellter Schülerspezialverkehr für die Schuljahre 2026/2027, 2027/2028 und 2028/2029 für Freiburger öffentliche Schulen. Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern mit einer Laufzeit von 3 Jahren als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 VgV. Die Wirtschaftsteilnehmer werden aufgrund der Ergebnisse dieses öffentlichen Teilnahmewettbewerbs festgelegt. Vor jedem der o.g. Schuljahre erhalten alle Unternehmen, die der Rahmenvereinbarung angehören, eine erneute Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Leistung betrifft die Schülerbeförderung mit besonderen Schülerfahrzeugen (PKW 5-/7-Sitzer, Kleinbusse 8- bis 17-Sitzer, Rollstuhltransportfahrzeuge) in o.g. Schuljahren für Freiburger öffentliche Schulen (in der Regel Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ), Schulkindergärten und Juniorklassen, aber auch Regelschulen im Rahmen inklusiver Beschulungen). Die Schülerbeförderungsleistungen bestehen in der Regel aus Fahrten zwischen den Wohnungen der Schüler*innen in Freiburg und Umland und den jeweiligen Schulen in Freiburg.
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- price1%
Preis
- quality1%
Einsatz von E-Fahrzeugen, Fahrzeugkapazität, Begleitpersonen-Einsatz
Zeitplan
- 6. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 9. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung