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Freianlagenplanung für die Modernisierung des bbz Arnsberg

Nordrhein-Westfalen
Arnsberg, Germany·Veröffentlicht 6. Aug. 2026
Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFreianlagenplanungHoai LeistungenOeffentliche VerwaltungBauwesenModernisierungLangfristiger Rahmenvertrag
Auftragswert
~€900k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
7. Sept. 2026
32 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Handwerkskammer Südwestfalen schreibt Planungsleistungen für die Freianlagen im Rahmen der umfassenden Modernisierung und Umstrukturierung des Berufsbildungszentrums (bbz) Arnsberg aus. Der Auftrag umfasst die Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß HOAI und erstreckt sich über einen langfristigen Zeitraum bis voraussichtlich 2036. Die Umsetzung erfolgt bauabschnittsweise im laufenden Betrieb.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Die Handwerkskammer Südwestfalen beabsichtigt eine Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg durchzuführen. Das bbz Arnsberg bietet ein umfassendes Schulungsangebot in unterschiedlicher Ausprägung für die Fachrichtungen Kfz, Elektro, Metall, SHK, Holz, Bau/Ausbau, Friseure und betriebswirtschaftlichen Bereiche in erster Linie für die Überbetriebliche Ausbildung und die Meistervorbereitung. Die Gebäude sind größtenteils auf dem baulichen Stand des jeweiligen Errichtungsjahres. Die meisten Gebäude entsprechen aufgrund des Baualters technisch sowie energetisch nicht mehr dem Stand der Technik. Eine Modernisierung ist erforderlich. Bestandteil der Maßnahmen ist neben dem Neubau eines Technikums mit ca. 4.000 qm BGF ebenfalls der Ersatzneubau des Gebäudes G und die Modernisierung der Bestandsflächen. Das Vorhaben soll in verschiedenen Maßnahmenpaketen entsprechend der Priorisierung der Maßnahmen, d.h. bauabschnittsweise umgesetzt werden. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Planung sollte im Vorfeld, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, übergreifend erfolgen. Zudem sind die Förderantragsunterlagen (Z-Bau) nach Abschluss der Leistungsphase 3 gemeinsam für alle Maßnahmen einzureichen. Die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit ist hierzu im Vorfeld bereits zu klären. Die Umsetzung aller Maßnahmen erfolgt im laufenden Betrieb. Weitere förderfähige Maßnahmen (z.B. Rückbau, Stellplätze, etc.) sind entsprechend des jeweiligen Leistungsbildes Bestandteil der Beauftragung. Es wird erwartet, dass die gesamte Planung in 3D-Modellen erfolgt, unter anderem um eine höhere Genauigkeit bei der Massenermittlung und Kollisionsprüfung zu erreichen. Die Anwendung von BIM ist jedoch nicht vorgesehen. Die Vorgaben des GEG sind für die Neubauten und Modernisierungen einzuhalten. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Maßnahmen inkl. Rückbau, wurde mit ca. 45,7 Mio. EUR brutto ermittelt (BKI Stand 2023). Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel sowie einen Anteil an Eigenmitteln finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln, Landesmitteln und GRW-Mitteln. Es ist gemeinsames Ziel die Förderunterlagen im Jahr 2027 einzureichen. Hierzu ist es erforderlich, dass die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers bis zum April 2027 vorliegen. Es ist von einer Inbetriebnahme der letzten hochbaulichen Maßnahmen bis Dezember 2036 auszugehen. Daran anschließend erfolgt der Rückbau der als Interim genutzten Bestandsgebäude und daran anschließend die finale Fertigstellung und Inbenutzungnahme der Freianlagen. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.

VergabeHero-Einschätzung

Die Handwerkskammer Südwestfalen modernisiert ihr Berufsbildungszentrum (bbz) in Arnsberg, um die technischen und energetischen Standards für die Ausbildung in verschiedenen Handwerksberufen zu sichern. Gesucht wird ein Planungsbüro für die Freianlagen, das die Leistungsphasen 1 bis 9 nach HOAI abdeckt. Da das Projekt in mehreren Bauabschnitten bei laufendem Betrieb umgesetzt wird und bis zum Jahr 2036 läuft, ist eine langfristige und strukturierte Planung erforderlich. Die Gesamtkosten für das Bauvorhaben belaufen sich auf rund 45,7 Millionen Euro, wobei die Freianlagenplanung einen entsprechenden Anteil der Honorarkosten ausmacht.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Freianlagenplanung für: Umstrukturierung und Modernisierung des bbz Arnsberg

Der Auftrag umfasst freiberufliche Planungsleistungen. Folgende Leistungen sollen vergeben werden: - Freianlagenplanung (Leistungsphasen 1 - 9 gem. HOAI § 39 i.V.m. Anlage 11) Die geforderten Leistungen orientieren sich an den Leistungsbildern der HOAI. Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise und ggf. bauabschnittsweise Beauftragung vor.

CPV 71000000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    - Vorgesehene Projektorganisation / vorgesehener Projektablauf (15 %) - Erläuterung zur Herangehensweise an die Aufgabenstellung (40 %) - Kosten- und Terminmanagement (15 %)

    70%
  • price

    günstigstes Angebot 10 Pkt. - lineare Abstufung

    30%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 6. Aug. 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 7. Sept. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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