Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: bhm Planungsgesellschaft mbH

Auftragswert

unbekannt

Zuschlag am

27. Juli 2026

TED·527257-2026

Freianlagenplanung für die Erweiterung der Leimbachtalschule

Baden-Württemberg
Dielheim, Germany·Veröffentlicht 30. Juli 2026
PlanungsleistungenArchitektur & IngenieurwesenÖffentliche VerwaltungBildungswesenFreianlagenplanungHoaiArchitekturOeffentliche VerwaltungSchulbau
Auftragswert
~€60k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Gemeinde Dielheim schreibt die Freianlagenplanung für die Erweiterung der Leimbachtalschule aus. Die Leistungen umfassen die Planung gemäß § 41 HOAI. Es handelt sich um ein offenes Verfahren mit einem Fokus auf Qualität bei der Zuschlagserteilung.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Freianlagenplanung gemäß § 41 HOAI

VergabeHero-Einschätzung

Die Gemeinde Dielheim sucht ein Planungsbüro für die Gestaltung der Außenanlagen im Zuge der Erweiterung der Leimbachtalschule. Die Aufgabe umfasst die Freianlagenplanung nach den Vorgaben der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), die unter anderem die gestalterische und technische Planung von Freiflächen regelt. Da die Qualität der Planung mit 80 Prozent deutlich stärker gewichtet wird als die Kosten, liegt der Fokus des Auftraggebers auf einer hochwertigen architektonischen Lösung. Das Projekt ist als offenes Verfahren ausgeschrieben, was bedeutet, dass sich jedes geeignete Planungsbüro direkt bewerben kann.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Freianlagenplanung Erweiterung Leimbachtalschule

siehe Projektinformation

CPV 71222000
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • cost

    ""

    20%
  • quality

    ""

    80%
Zeitleiste

Zeitplan

  1. 30. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    Zuschlag an bhm Planungsgesellschaft mbH

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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