TED·523588-2026·Schließt in 29 Tagen

Freianlagenplanung für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrums in Neustadt an der Weinstraße

Rheinland-Pfalz
Kaiserslautern, Germany·Veröffentlicht 29. Juli 2026
Architektur- und IngenieurleistungenÖffentliche VerwaltungBildungswesenHandwerkFreianlagenplanungLandschaftsarchitekturOeffentliche VerwaltungBildungsbauNachhaltigkeitHoai Leistungen
Auftragswert
~€650k
Geschätzt · Konfidenz medium
Einreichungsfrist
27. Aug. 2026
29 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Handwerkskammer der Pfalz schreibt die Freianlagenplanung für ihren neuen Bildungsstandort in Neustadt an der Weinstraße aus. Das Projekt umfasst ca. 8.000 m² Freiflächen auf einem 31.000 m² großen Grundstück und ist als stufenweise Vergabe (Lph 1–9) konzipiert. Aufgrund der Fördermittelfinanzierung ist mit einer längeren Unterbrechung zwischen den Projektstufen zu rechnen.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300 im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Handwerkskammer der Pfalz plant den Bau eines neuen, modernen Berufsbildungs- und Technologiezentrums in Neustadt an der Weinstraße. Gesucht wird ein Planungsbüro für die Gestaltung der Außenanlagen, die unter anderem Stellplätze mit Solardächern, Flächen für den praktischen Unterricht im Freien und ein nachhaltiges Regenwassermanagement nach dem Schwammstadt-Prinzip beinhalten sollen. Da das Projekt durch öffentliche Mittel gefördert wird, müssen Bieter eine mögliche Wartezeit von bis zu einem Jahr zwischen den Planungsstufen in ihre Kalkulation einplanen. Das Vorhaben gilt als Leuchtturmprojekt für das regionale Handwerk und erfordert eine enge Abstimmung mit der Gebäudeplanung.

Eignung

Zentrale Anforderungen

4 Punkte
  • Eintragung in das Berufsregister
  • Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt
  • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung des Projektleiters in der Freianlagenplanung
  • Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 Mio. EUR für Personen- und sonstige Schäden

KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.

Eignungskriterien (Volltext)

Sämtliche gesetzliche Ausschlussgründe aller Art, u.a.: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 42 VgV i.V.m. §§ 123, 124 GWB / § 73 Abs. 3 VgV und i. S. v. § 21 Abs. 1 (AentG), § 98c (AufenthG), § 19 Abs. 1 (MiLoG), § 21 (SchwarzArbG) Russland-Sanktionen gem. 5. EU-Sanktionspaket nach Verordnung (EU) 2022/576 v. 08.04.2022 Erklärung, dass kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht (Formular 2) Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz (LTTG) Verpflichtungserklärung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge nach Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTTG (Formular 3) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - Bestätigung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung über die Eintragung in das Berufs-/Handelsregister über Angabe der Berufs-/Handelsregisternummer - Nachweis zur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Landschaftsarchitekt“ für mindestens eine im Unternehmen des Bieters tätige, für die Leistungserbringung verfügbare Person. Als Nachweis ist die aktuelle Eintragungsbestätigung der zuständigen Architektenkammer vorzulegen - Nachweis über mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im Bereich der Freianlagenplanung für den Projektleiter Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Nachweis, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über min. 5 000 000 EUR für Personenschäden, min. 5 000 000 EUR für sonstige Schäden (pro Versicherungsfall) vorliegt bzw. dass die Deckungssummen im Auftragsfall entsprechend erhöht werden. Ob fehlende Angaben/Unterlagen bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 56 VgV nachgefordert werden, steht im Ermessen des Auslobers. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben keinen Anspruch darauf, dass der Auslober von § 56 Abs. 2 bis 4 VgV Gebrauch macht und Unterlagen oder Angaben nachfordert. Ferner wird geprüft, ob Ausschlussgründe vorliegen und die genannten Mindestbedingungen erfüllt werden. Die Prüfung erfolgt primär anhand der mit dem Teilnahmeantrag abgegebenen Eigenerklärungen. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, von den Bewerbern/Bewerbergemeinschaftsmitgliedern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen zu fordern.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Freianlagenplanung, Lph 1-9 gem. Teil 3, Abschnitt 2, § 39 HOAI für den Neubau des Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer der Pfalz Neustadt a.d. Weinstraße

Projektanlass Die Handwerkskammer der Pfalz plant die Zusammenlegung ihres Berufsbildungs- und Technologiezentrums Ludwigshafen sowie des Berufsbildungszentrums Landau an einem neuen Standort in Neustadt an der Weinstraße. Ziel ist die Schaffung einer modernen, nachhaltigen und wirtschaftl. überbetrieblichen Bildungsstätte als „Leuchtturmprojekt“ für das pfälzische Handwerk. Bauvorhaben Auf einem ca. 31.000 m² großen Grundstück entsteht ein Neubau mit rund 12.200 m² Nutzfläche und ca. 8.000 m² Freiflächen. Vorgesehen sind 26 Übungseinheiten mit 334 Arbeits- und Lernplätzen für verschiedene Handwerksberufe. Die Gesamtkosten betragen ca. 73,4 Mio. € brutto (KG 200–700 ohne KG 600) zuzüglich Ausstattungskosten von ca. 10–13 Mio. €. Das Projekt wird durch Eigenmittel der Handwerkskammer sowie Fördermittel des Bundes und des Landes Rheinland-Pfalz finanziert. Anforderungen an die Freianlagenplanung Die Freiflächen sollen teilweise als schulischer Lernort genutzt werden und den hohen städtebaulichen Anforderungen der exponierten Ortseingangslage gerecht werden. Besondere Anforderungen sind: - Gestaltung hochwertiger und attraktiver Freiräume mit klar erkennbarer Eingangs- und Orientierungszone - Herstellung von ca. 150 Stellplätzen und ca. 40 Fahrradstellplätzen einschließlich Fahrradabstellanlagen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität - Solare Überdachung der Stellplätze gemäß Landessolargesetz Rheinland-Pfalz - Sicherstellung der Anbindung an den ÖPNV sowie an öffentliche Rad- und Fußwege - Berücksichtigung von Flächen für schulische Übungen im Freiraum - Starke Eingrünung des Grundstücks und Ausgleich zusätzlicher Versiegelungen durch geeignete Pflanzmaßnahmen - Begrünung von Dächern und Fassaden - Berücksichtigung der denkmalgeschützten ehemaligen Turenne-Kaserne sowie der besonderen städtebaulichen Situation am Ortseingang - Sicherstellung einer Umfahrung des Gebäudes für Anlieferung und Feuerwehr sowie Zufahrt zu den Stellplätzen Regenwasser- und Freiraummanagement Das Niederschlagswasser ist auf dem Grundstück zurückzuhalten bzw. zu verwerten. Gefordert wird ein integriertes Regenwassermanagement nach dem Prinzip der „Schwammstadt“ mit Versickerung, Rückhaltung und Nutzung des Regenwassers für Grünflächen und Baumpflanzungen. Das natürliche Geländegefälle von ca. 2,70 m von Süd nach Nord ist dabei zu berücksichtigen. Planungsrandbedingungen Im östlichen Grundstücksbereich befindet sich ein Strommast mit einer 110-kV-Leitung. Um den Mast ist ein Radius von 15 m von Bebauung freizuhalten; entlang der Leitung verläuft ein Schutzstreifen von 40 m Breite. Zusätzlich verläuft ein Abwasserkanal DN 250/DN 300im Bereich der westlichen Grundstücksgrenze. Der zugehörige Schutzstreifen von 12,50 m Breite (5,0 m bzw. 7,5 m beidseitig) ist von Bebauung freizuhalten, kann jedoch beispielsweise für Stellplätze und Freiflächennutzungen verwendet werden. Die Freianlagenplanung ist in die Gesamtplanung zu integrieren und durch die Objektplanung Gebäude zu koordinieren. Förderung Das Projekt ist fördermittelfinanziert. Die Prüfung des Förderantrags auf der Grundlage der Entwurfsplanung wird nach Angaben des Zuwendungsgebers voraussichtlich bis zu 12 Monate in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund kann zwischen dem Abschluss von Stufe 1 und der Beauftragung von Stufe 2 ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten liegen, was von den Bietern im Rahmen der Angebotserstellung zu berücksichtigen und einzupreisen ist. Die vollständige Leistungsbeschreibung ist dem Dokument „Projektbeschreibung“ zu entnehmen.

CPV 71000000Frist 27. Aug. 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

3 Kriterien
  • quality

    Projektteam und Projekterfahrung Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen

  • quality

    Projektumsetzung Unterkriterien gemäß Vergabeunterlagen

  • price

    Honorarangebot Das Angebot erfolgt auf Grundlage des Vertrags. Zur Wertung der Angebote wird dem Bieter ein Honorarformular zur Verfügung gestellt, welches zwingend zur Angebotsabgabe zu nutzen und ausgefüllt einzureichen ist. Zur Vergleichbarkeit der Angebote werden im Honorarformular vorläufige anrechenbare Kosten vorgegeben, diese sind nicht Vertragsbestandteil und werden erst im laufenden Projekt gem. Vertrag final festgelegt.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 29. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 27. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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