TED·377101-2026

Landschaftsgärtnerische Arbeiten und Freianlagengestaltung für das Wohnheim Auloh

Bayern
Landshut, Germany·Veröffentlicht 2. Juni 2026
BauleistungenGesundheitswesenSoziale DiensteLandschaftsbauFreianlagenGartenbauSoziale EinrichtungenAussenanlagen
Auftragswert
~€350k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
30. Juni 2026
-16 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Lebenshilfe Landshut schreibt die landschaftsgärtnerische Gestaltung der Außenanlagen für das Wohnheim Auloh aus. Der Auftrag umfasst die Errichtung und Gestaltung der Freiflächen im Rahmen eines Bauprojekts. Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 30. Juni 2026.

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Freianlagen/ Landschaftsgärtnerische Anlagen Wohnheim Auloh der Lebenshilfe Landshut

VergabeHero-Einschätzung

Die Lebenshilfe Landshut sucht einen Dienstleister für die Gestaltung der Außenanlagen ihres Wohnheims im Stadtteil Auloh. Dabei geht es um landschaftsgärtnerische Arbeiten, also die Anlage von Grünflächen, Wegen oder Außenbereichen, die für den Betrieb des Wohnheims notwendig sind. Da es sich um ein Bauprojekt handelt, sollten Bieter Erfahrung in der Umsetzung von Freianlagen mitbringen. Der Auftrag wird als offenes Verfahren vergeben, was bedeutet, dass sich jedes interessierte Unternehmen bewerben kann.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0001Freianlagen und Landschaftsgärtnerische Anlagen Wohnheim Auloh der Lebenshilfe Landshut

Freianlagen und Landschaftsgärtnerische Anlagen Wohnheim Auloh der Lebenshilfe Landshut

CPV 45112700Frist 30. Juni 2026
Bewertung

Zuschlagskriterien

1 Kriterien
  • price

    Details https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av27e97b-eu

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 2. Juni 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 30. Juni 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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