Kanalsanierung und Leitungsvorverlegung an der Hebelschule
Was wird ausgeschrieben
Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt schreibt die Sanierung tiefliegender Regen- und Schmutzwasserleitungen sowie die Vorverlegung von Leitungen im Bereich der Hebelschule aus. Der Auftrag umfasst Tiefbauarbeiten zur Instandsetzung beschädigter Kanalsysteme und Schächte. Die Arbeiten sind als ein Los ausgeschrieben.
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Freianlagen 1 BA - Kanalsanierung, Leitungsvorverlegung
Die Stadtverwaltung Titisee-Neustadt plant die Sanierung von Regen- und Schmutzwasserleitungen im Umfeld der Hebelschule. Da die vorhandenen Leitungen in einer Tiefe von mehr als 3,5 Metern liegen und teilweise stark beschädigt sind, müssen diese sowie die zugehörigen Schächte erneuert werden. Zudem umfasst der Auftrag die Vorverlegung von Leitungen für die Freianlagen. Für spezielle Arbeiten, wie etwa vegetationstechnische Maßnahmen oder Betonbau, müssen qualifizierte Fachkräfte oder Nachunternehmer nachgewiesen werden.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB
- Nachweis der ordnungsgemäßen Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
- Nachweis der Eignung für spezielle Teilleistungen (z.B. Landschaftsgärtner, Betonbauer)
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen. Verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB. Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. -Ausschluss der Nachforderung von Preisangaben (§ 16a Abs. 3 VOB/A): Fehlende Preisangaben werden nicht nachgefordert. Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit auf Verlangen Angaben gemäß § 6a Abs. 2 VOB/A zu machen. Eignung der Baufirma Bei manchen Teilleistungen wird die spezielle Eignung der ausführenden Firma vorausgesetzt bzw. gefordert. Dieser Umstand wird in den entsprechenden Hinweispositionen angegeben und mit der Aufforderung der Bekanntgabe des entsprechenden Nachunternehmers in der jeweiligen Position festgehalten. So können z.B. sämtliche vegetationstechnischen Saat- und Pflanzarbeiten grundsätzlich nur durch nachweislich qualifizierte Gärtner bzw. Landschaftsgärtner durchgeführt werden. Gleichermaßen wird z.B. die Herstellung der Sichtbetonmauern durch einen qualifizierten Betonbauer, mit entsprechenden vorzubringenden Nachweisen gefordert. Der AG behält sich vor, bei Nichteignung die entsprechende Nachunternehmerfirma abzulehnen.
Aufteilung in Lose
1 LotFreianlagen 1 BA - Kanalsanierung, Leitungsvorverlegung Sanierung der > 3,5 m tief liegenden Hauptleitung der Regenwasser und Schmutzwasserleitung im südlichen Bereich der Hebelschule. Die Ergebnisse der Kanalbefahrungen zeigen, dass die vorhandenen Leitungen stellenweise in einem schlechten Zustand, im Bereich der derzeitigen Bauarbeiten auch vollständig beschädigt sind. Die Ausschreibung umfasst die vorgezogene Sanierung der tiefliegenden Leitungen inkl. der Schächte von der südlichen Fassadenfront bis unterhalb der neu zu errichtenden Stufenanlage. Da die Stufenanlage in den kommenden Sommerferien, zu einer beruhigten Schulzeit, stattfinden sollen, sind die vorgezogenen Kanalarbeiten ab Anfang Juli 2026 auszuführen. Im Umfang der Ausschreibung sind die Grabarbeiten, Rückbauarbeiten der vorhandenen Leitungen, das Setzen neuer Kontroll- und Sammelschächte, das Verlegen inkl. der Anschlussarbeiten, sowie das Verfüllen aufgeführt. Zusätzliche Leistungen inkl. aller Nebentätigkeiten: - Verkehrsrechtliche Anordnung - Herstellung Kanalanschluss Nordseite
Zeitplan
- 26. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 23. Juni 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung