Vergabeentscheid

Zuschlag erteilt

Auftragsgewinner: unbekannt

Auftragswert

€5.2M

Zuschlag am

6. Juli 2026

TED·485897-2026

Fortführung und Weiterentwicklung des BQ-Portals für ausländische Berufsqualifikationen

BF
Berlin, Germany·Veröffentlicht 14. Juli 2026
IT-DienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungOeffentliche VerwaltungIt DienstleistungenFachkraeftesicherungWebentwicklungBildungsmanagement
Auftragswert
~€500k
Geschätzt · Konfidenz low
Einreichungsfrist
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz schreibt die Fortführung und technische sowie inhaltliche Weiterentwicklung des BQ-Portals aus. Das Portal dient als zentrale Informationsplattform zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, um den Fachkräftebedarf in Deutschland zu decken. Der Auftrag umfasst den Betrieb und die Pflege der bestehenden Web-Infrastruktur.

Vollständige Beschreibung anzeigen

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über Fortführung des BQ-Portals (www. bq-portal.de) des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland zählt die Sicherung des Fachkräftebedarfs zu den zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bereits heute große Schwierigkeiten, ihre offenen Stellen zu besetzen. Aktuell wird die Fachkräftelücke auf knapp 700.000 Erwerbspersonen beziffert. Deshalb müssen alle Potenziale sowohl im Inland, etwa durch mehr Aus- und Weiterbildung und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren, als auch im Ausland gehoben werden. Um die zuständigen Stellen bei der Durchführung der Verfahren zur Anerkennung nicht-reglementierter bundesrechtlich geregelter Berufe (ausländische Berufsqualifikationen, denen als Referenzberuf in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter dualer Aus- oder Fortbildungsabschluss zugrunde liegt) sowie bestimmter reglementierter Meisterberufe zu unterstützen, wurde auf Initiative des BMWE im März 2012 das BQ-Portal (www.bq-portal.de) gestartet. Es macht den im Gesetz verankerten Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation für die Anerkennungspraxis umsetzbar. Die Fortführung des BQ-Portals ist damit ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des BQ-Portals. Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen bündelt auf einer Plattform alle relevanten Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. Ziel des BQ-Portals ist es, das Potenzial von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen. Das BQ-Portal unterstützt die berufliche Integration unterschiedlicher Personengruppen. Dazu gehören bereits in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und aus dem Ausland neu zugewanderte bzw. zuwanderungswillige Fachkräfte.

VergabeHero-Einschätzung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz sucht einen Dienstleister für den Betrieb und die Weiterentwicklung des BQ-Portals. Diese Plattform unterstützt Behörden und Unternehmen dabei, die Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen mit deutschen Standards zu prüfen. Ziel ist es, den Prozess der Anerkennung ausländischer Fachkräfte zu erleichtern und so dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. Der Auftrag umfasst die technische Betreuung sowie die inhaltliche Pflege der Webseite, die eine zentrale Rolle in der Fachkräftestrategie der Bundesregierung spielt.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Fortführung BQ-Portal

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über Fortführung des BQ-Portals (www. bq-portal.de) des Informationsportals für ausländische Berufsqualifikationen. Angesichts der demografischen Entwicklung in Deutschland zählt die Sicherung des Fachkräftebedarfs zu den zentralen wirtschaftspolitischen Herausforderungen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben bereits heute große Schwierigkeiten, ihre offenen Stellen zu besetzen. Aktuell wird die Fachkräftelücke auf knapp 700.000 Erwerbspersonen beziffert. Deshalb müssen alle Potenziale sowohl im Inland, etwa durch mehr Aus- und Weiterbildung und eine höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren, als auch im Ausland gehoben werden. Um die zuständigen Stellen bei der Durchführung der Verfahren zur Anerkennung nicht-reglementierter bundesrechtlich geregelter Berufe (ausländische Berufsqualifikationen, denen als Referenzberuf in Deutschland ein bundesrechtlich geregelter dualer Aus- oder Fortbildungsabschluss zugrunde liegt) sowie bestimmter reglementierter Meisterberufe zu unterstützen, wurde auf Initiative des BMWE im März 2012 das BQ-Portal (www.bq-portal.de) gestartet. Es macht den im Gesetz verankerten Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit einer ausländischen Berufsqualifikation für die Anerkennungspraxis umsetzbar. Die Fortführung des BQ-Portals ist damit ein wichtiger Bestandteil der Fachkräftestrategie der Bundesregierung. Inhalt des Auftrags ist die Fortführung und Weiterentwicklung des BQ-Portals. Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen bündelt auf einer Plattform alle relevanten Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen und Berufsbildungssystemen. Ziel des BQ-Portals ist es, das Potenzial von Fachkräften mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen. Das BQ-Portal unterstützt die berufliche Integration unterschiedlicher Personengruppen. Dazu gehören bereits in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten, Geflüchtete und aus dem Ausland neu zugewanderte bzw. zuwanderungswillige Fachkräfte.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 14. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 6. Juli 2026
    Zuschlag erteilt
    €5.2M

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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