Fortentwicklung und Neuimplementierung einer Daten- und Informationsplattform
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.08.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Auftragswert
- 1.500.000 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Land Rheinland Pfalz, vertreten durch das FinanzministeriumProfil ansehen
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 08.07.2026
- Bekanntmachungsnummer
- 469239-2026
- Verfahrensnummer
- 5ec5469e-49d5-4020-a156-befbfbaad636
- CPV-Codes
- 72250000 · Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
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Kurzbeschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Finanzministerium in Mainz, beschafft die funktionale, technische und gestalterische Neuimplementierung beziehungsweise den Nachbau einer bestehenden Daten- und Informationsplattform (DIP). Zum Umfang gehören außerdem neue und veränderte Inhalte, Darstellungen, Funktionen und Prozesse sowie eine einheitliche, integrierte, modulare und nutzerfreundliche Systemlandschaft, die herstellerneutral und interoperabel umgesetzt wird. Der geschätzte Auftragswert beträgt 1,5 Millionen Euro; die Laufzeit ist mit 1.095 Tagen angegeben, der Leistungsort liegt im Raum Mainz beziehungsweise Rheinland-Pfalz und die Angebotsfrist endet am 7. August 2026 um 10:00 Uhr.
KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.
Leistungsbeschreibung
Im Rahmen der Fortentwicklung der bestehenden Internetplattform ist eine möglichst einheitliche, integrierte, modulare, nutzerfreundliche Systemlandschaft bereitzustellen, die aktuellen technischen Möglichkeiten nutzt und ausschöpft. Die Umsetzung hat herstellerneutral, interoperabel und ohne vermeidbare Abhängigkeit von proprietären Datenformaten zu erfolgen.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Fortentwicklung Daten- und Informationsplattform (DIP) 2027
Gegenstand der Ausschreibung ist dabei die funktionale, technische und gestalterische Neuimplementierung beziehungsweise der Nachbau der bestehenden Plattformlandschaft sowie das Schaffen neuer und veränderter Inhalte, Darstellungen, Funktionen und Prozesse auf Grundlage der hier dargestellten Anforderungen sowie weiteren fachlichen Anforderungen, Beschreibungen, Referenzansichten, Prozessvorgaben des Auftraggebers und Abstimmungen mit dem Auftraggeber. Der bisherige Quelltext der bestehenden Plattform wird dem Auftragnehmer aus lizenzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat die Plattform daher eigenständig neu zu erstellen.
Frist: 07.08.2026, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Wie wird das Angebot bewertet?
Kriterien ohne Loszuordnung
- Leistung
- 70 %
- Preis
- 30 %
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Anforderungen
Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) oder § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, und § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), und den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), und Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr). Ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB ist gegeben, wenn eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer solchen Verpflichtung nachweisen können. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist oder sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein dem Insolvenzverfahren vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn as Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Bei fehlenden oder unvollständigen Erklärungen und Nachweisen behält der Auftraggeber sich vor, von den Möglichkeiten des § 56 VgV Gebrauch zu machen. Die Vervollständigung oder Erläuterung fehlender oder unvollständiger Erklärungen und Nachweise ist nach schriftlicher Aufforderung innerhalb einer von der Vergabestelle zu setzenden, angemessenen Frist möglich. Trotz Nachforderung (final) unvollständige Angebote werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Änderungen und Bieterfragen
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35 % ähnlichMiete und Einrichtung einer Massendatenanalyse- und Datenintegrationsplattform
Kiel · Offen · Frist 29.09.2026
Das Landespolizeiamt Schleswig-Holstein im Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport beschafft eine Software als Gesamtsystem zur Analyse, Recherche und zum IT-gestützten Abgleich von Massendaten sowie zur Integration bestehender Datenquellen. Die Plattform soll als Produktiv-, Entwicklungs- und Testsystem in die IT-Infrastruktur der Polizei Schleswig-Holstein eingebunden und im Rechenzentrum von Dataport betrieben werden; zunächst sind 30 gleichzeitige Nutzer vorgesehen, optional bis zu 75. Die Lizenzlaufzeit beträgt drei Jahre ab Zuschlag und kann bis zu dreimal um zwölf Monate verlängert werden; Teilnahmeanträge müssen bis zum 29.09.2026 um 10:00 Uhr (UTC) eingereicht werden.
29 % ähnlichWeiterentwicklung der Open-Source-Low-Code-Plattform Limbas für die hessische Verwaltung
Berlin · Offen · Frist 25.09.2026
Die GovTech Platforms GmbH aus Berlin schreibt die Weiterentwicklung der bestehenden Open-Source-Low-Code-Plattform Limbas zu einer offenen und intuitiven Entwicklungsumgebung für Verwaltungsprozesse in Hessen aus. Der Leistungsumfang umfasst grafische Werkzeuge sowie barrierearme Schulungs- und Unterstützungsangebote unter Wahrung von Datenschutz und Datensouveränität; die Vertragsdauer beträgt 780 Tage. Die Angebotsfrist endet am 25. September 2026 um 10:00 Uhr UTC.
27 % ähnlichWeiterentwicklung und technische Umsetzung des Förderportals „Demokratie leben!“
Berlin · Offen
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit Sitz in Berlin beauftragt die Weiterentwicklung und technische Umsetzung des Förderportals für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“. Das Portal bildet Verwaltungsabläufe von der Interessenbekundung und Antragstellung bis zur Prüfung von Verwendungsnachweisen ab und soll an veränderte Förderlogiken, Geschäftsprozesse, Rollenmodelle und Datenstrukturen angepasst werden. Zusätzlich sollen ab 2027 überjährige Anträge und Bewilligungen einschließlich Prüfung und Bescheiderstellung ermöglicht werden.
27 % ähnlichPflege, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform LIMNO 2026–2029
Augsburg · Offen
Das Bayerische Landesamt für Umwelt mit Sitz in Augsburg beschafft einen Rahmenvertrag für die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform LIMNO. Der Leistungsumfang umfasst laufende Wartungsarbeiten, notwendige Aktualisierungen von Systemkomponenten, Anpassungen an geänderte gesetzliche Vorgaben sowie funktionale Erweiterungen. Der Vertrag ist für den Zeitraum 2026 bis 2029 vorgesehen und betrifft die Region Augsburg.
25 % ähnlichWartung und Weiterentwicklung einer Drupal-Systemlandschaft mit Wissensplattform und PWA
Offen · Frist 16.10.2026
Die Deutsche Aidshilfe e. V. sucht einen Dienstleister für die technische Übernahme, laufende Pflege, Wartung, Unterstützung und bedarfsgerechte Weiterentwicklung ihrer Drupal-Systemlandschaft. Der Leistungsumfang umfasst nach aktuellem Planungsstand zwölf produktive, zielgruppenspezifische Drupal-Webangebote mit gemeinsamer Wissens- und Datenbasis sowie Entwicklungs- und Testumgebungen; zusätzlich ist eine Progressive Web App (PWA), also eine webbasierte Anwendung mit App-ähnlichen Funktionen, vorgesehen. Angebote müssen bis zum 16. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
24 % ähnlichImplementierung und Betrieb einer mandantenfähigen Datenmanagementplattform als SaaS
Gießen · Offen
ekom21 – Kommunales Gebietsrechenzentrum Hessen in Gießen beschafft eine Rahmenvereinbarung zur Implementierung und zum Betrieb einer offenen urbanen beziehungsweise regionalen Datenmanagementplattform. Die Plattform soll kommunale Mitglieder bei der Entwicklung und dem Betrieb datenbasierter Smart-City- und Smart-Region-Dienste unterstützen und mandantenfähig betrieben werden. Der Betrieb erfolgt als Software as a Service (SaaS), also als über das Internet bereitgestellte Softwareleistung, über eine Laufzeit von 2.160 Tagen.
24 % ähnlichBereitstellung, Anpassung, Betrieb und Weiterentwicklung eines touristischen Datenmanagementsystems
Potsdam · Offen · Frist 22.10.2026
Die TMB Tourismus-Marketing Brandenburg GmbH mit Sitz in Potsdam beschafft für das Land Brandenburg ein landesweites touristisches Datenmanagementsystem. Der Auftrag umfasst die Konzeption und Anpassung des Systems, die Einrichtung von 12 Instanzen, Datenmigration, Schulungen, Hosting, Support, den Betrieb von Programmierschnittstellen sowie die Betreuung von rund 200 Schnittstellennutzern. Zusätzlich sollen eine Infrastruktur für graphbasierte, wissensgestützte Suche (Graph-RAG) aufgebaut und betrieben sowie Weiterentwicklungen umgesetzt werden; das geschätzte Auftragsvolumen beträgt 332.500 Euro bei einer Vertragslaufzeit von vier Jahren.
24 % ähnlichBeratungsleistungen zur digitalen Transformation und technischen Umsetzung für hessische Kommunen
Wiesbaden · Offen · Frist 15.10.2026
Das Land Hessen, vertreten durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, beschafft Beratungsleistungen für das Format „Digi-Expert-kommunal“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation. Die Leistungen sind in zwei Bereiche gegliedert: Grundlagen der digitalen Transformation sowie technische Umsetzung und konkrete Anwendungen in hessischen Kommunen. Der geschätzte Gesamtwert beträgt 2.258.000 Euro; die Angebotsfrist endet am 15. Oktober 2026 um 08:00 Uhr.
23 % ähnlichDienstleistungen für ein webbasiertes Geoinformationssystem (WebGIS)
Offen · Frist 05.10.2026
Das Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz beschafft Dienstleistungen im Zusammenhang mit einem WebGIS, also einem webbasierten Geoinformationssystem. Die Ausschreibung ist der Region Rheinland-Pfalz zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 5. Oktober 2026 um 08:00 Uhr (UTC).
23 % ähnlichBeratung, Weiterentwicklung sowie Pflege und Wartung des Verwaltungsportals
Hoppegarten · Offen · Frist 09.10.2026
Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg mit Sitz in Hoppegarten beschafft Beratungs- und Entwicklungsleistungen für seine webbasierte Individualsoftware „Verwaltungsportal“. Die Leistungen umfassen die Umsetzung neuer funktionaler und nichtfunktionaler Anforderungen nach den SAGA-Standards (Standards und Architekturen für E-Government-Anwendungen) des Landes Brandenburg sowie die Berücksichtigung der Barrierefreiheit nach der Brandenburgischen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung. Zusätzlich werden Pflege und Wartung der Software benötigt; die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre ab Zuschlagserteilung mit einer Verlängerungsoption um ein Jahr.
23 % ähnlichHochsicherheitsinfrastruktur für die Ausländerbehörden in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf · Offen
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen beabsichtigt einen Rahmenvertrag zur Ausstattung der nordrhein-westfälischen Ausländerbehörden und weiterer Bezugsberechtigter mit hochsicherer Hard- und Software. Beschafft werden vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zugelassene Lösungen für sehr schutzbedürftige Zugriffe auf europäische Register, für Homeoffice und mobiles Arbeiten sowie für die Übermittlung von Verschlusssachen. Der Rahmenvertrag hat eine Laufzeit von 1460 Tagen und gilt für die Migrationsverwaltung in Nordrhein-Westfalen.
22 % ähnlichErweiterter Support-Vertrag für Fortinet-Produkte
Mainz · Offen · Frist 19.10.2026
Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch den Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz in Mainz, beschafft einen erweiterten Support-Vertrag für Fortinet-Produkte. Die Vertragsdauer beträgt 1.095 Tage; weitere Angaben zum Leistungsumfang oder zum geschätzten Auftragswert liegen nicht vor. Angebote können bis zum 19. Oktober 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
22 % ähnlichHosting, Betrieb, Wartung, Support und Weiterentwicklung einer InGrid-Software-Instanz
Karlsruhe · Offen
Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg in Karlsruhe beschafft einen Rahmenvertrag für das Hosting, den Betrieb, die Wartung, den Support und die Weiterentwicklung einer InGrid-Software-Instanz. InGrid wird als RIPS-Metadaten-Komponente des Umweltinformationssystems Baden-Württemberg eingesetzt; außerdem ist die Erweiterung um Beschreibungselemente und die Migration des SKDV-OK vorgesehen. Der Vertrag betrifft die Region Karlsruhe und ist für den Zeitraum 2025 bis 2028 beziehungsweise eine Dauer von 1.440 Tagen vorgesehen.
21 % ähnlichWartung, Support und Weiterentwicklung einer bestehenden Jitsi-Umgebung
Düsseldorf · Offen · Frist 18.09.2026
Der Landesbetrieb Information und Technik NRW (IT.NRW) beschafft einen Rahmenvertrag für Wartung, Support und Weiterentwicklung seiner bestehenden Jitsi-Videokonferenzumgebung einschließlich des zugehörigen Managementsystems. Die Leistungen werden auf Abruf erbracht und umfassen unter anderem Analyse, Beratung, Konfiguration, Fehlerbehebung, Sicherheitsbewertungen, Patch- und Releasemanagement, Dokumentation sowie die Integration angrenzender Systeme. Der Leistungsort liegt in Düsseldorf beziehungsweise der Region DEA11; die Vertragsdauer beträgt 1.440 Tage. Angebote können bis zum 18. September 2026 um 10:00 Uhr eingereicht werden.
21 % ähnlichAufbau einer landesweiten Prozessmanagement-Infrastruktur mit der PICTURE-Prozessplattform
Cottbus · Offen
Der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg beabsichtigt, für die brandenburgischen Kommunen eine einheitliche, landesweite Prozessmanagement-Infrastruktur auf Basis der PICTURE-Prozessplattform aufzubauen. Vorgesehen sind unter anderem ein zentrales Prozessregister, eine Prozessbibliothek mit bestehenden Prozesskatalogen aus dem öffentlichen Sektor sowie eine geeignete Methode zur Prozessmodellierung. Ein konkreter Auftragswert und Zeitrahmen sind nicht angegeben.
21 % ähnlichRahmenvertrag für Website-Relaunch und Markenrollout
Offen · Frist 29.09.2026
Die Universität Trier beschafft einen Rahmenvertrag für den Relaunch ihrer Website und den Rollout ihrer Marke. Der Auftrag umfasst Leistungen zur Überarbeitung des Webauftritts sowie zur Umsetzung der Markenidentität. Die Leistungserbringung ist der Region Trier beziehungsweise dem NUTS-Gebiet DEB in Rheinland-Pfalz zugeordnet; die Angebotsfrist endet am 29. September 2026 um 09:00 Uhr.
21 % ähnlichDesign-, User-Experience- und Frontend-Entwicklungsdienstleistungen
München · Offen · Frist 21.09.2026
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) in München, beschafft Dienstleistungen in zwei Bereichen: Gestaltung der Benutzeroberfläche (User Interface, UI) und des Nutzungserlebnisses (User Experience, UX) sowie Frontend-Entwicklung. Die Leistungen werden in der Region München erbracht und sind je Bereich für eine Dauer von 720 Tagen vorgesehen. Die Teilnahmefrist endet am 21. September 2026 um 08:00 Uhr koordinierter Weltzeit (UTC).
21 % ähnlichWeiterentwicklung und Begleitung des digitalen Ausbildungsnachweises DIANA in der Pflegehilfe
Magdeburg · Offen
Der DRK Landesverband Sachsen-Anhalt e. V. beschafft Dienstleistungen zur Weiterentwicklung und Begleitung des digitalen Ausbildungsnachweises „DIANA“ in der Pflegehilfeausbildung in Sachsen-Anhalt. Der Leistungsumfang umfasst die Bereitstellung und Wartung von Test- und Produktivsystemen, Sicherheits- und Softwareupdates, Monitoring sowie die Analyse und Optimierung bestehender Ausbildungsprozesse. Die Vergabe erfolgt im Rahmen des Projekts „Assistierte Ausbildung für die Pflegehilfe“; ein konkreter Leistungszeitraum ist nicht angegeben.
21 % ähnlich
Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.
Veröffentlichter Zuschlag
Auftragnehmer: META-LEVEL Software AG
Zuschlagswert: 1.500.000 EUR · Vertragsschluss: 14.09.2026
Welche Vergabeunterlagen liegen vor?
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Über das Ursprungsportal konnten keine weiteren Unterlagen abgerufen werden.
Letzter dokumentierter Abruf: 17.09.2026, 19:51 (Europe/Berlin)
Unterlagen auf dem Ursprungsportal
Wer hat vergleichbare Aufträge gewonnen?
Auswertung der inhaltlich ähnlichsten Verfahren im erfassten Bestand (Embedding-Nachbarn aus Titel und Kurzfassung). Historische Zuschlagsempfänger sind keine bestätigten Bieter dieser Ausschreibung.
80 vergleichbare Verfahren, davon 41 mit erfasstem Zuschlag · 29 veröffentlichte Auftragnehmerkennungen.
Median der positiven, in EUR veröffentlichten Zuschlagswerte: 832.000 EUR.
Zuschlag zu Schätzwert: Median 100 % aus 11 Verfahren mit beiden Werten in EUR.
Auswahl von bis zu zehn Firmen, sortiert nach Zahl der Zuschläge. Je Firma bis zu drei Belegverfahren.
Virtuell7 GmbH · Karlsruhe
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Digital Services 42 GmbH · Auenwald
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
NORDSONNE IDENTITY GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
con terra GmbH · Münster
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Almato AI GmbH · Stuttgart
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Finanz-Data GmbH · Gotha
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Dittrich Software GmbH · Ottobrunn
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Trafficon Software GmbH · Salzburg
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Software-Driven UG (haftungsbeschränkt) · Dresden
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Sirup GmbH · Berlin
1 vergleichbare Zuschläge, davon 0 bei diesem Auftraggeber.
Die Auswertung bildet den erfassten Datenbestand ab, nicht den gesamten Markt. Ohne Vertragsschlussdatum wird das letzte Bekanntmachungsdatum verwendet.
Welche vergebenen Rahmenverträge passen dazu?
Bis zu acht vergebene Rahmenvereinbarungen mit gemeinsamem CPV-Code und künftigem voraussichtlichem Vertragsende aus allen erfassten Regionen, nach Vertragsende sortiert.
- Rahmenvertrag für KI-Entwicklungsdienstleistungen
Deutsche Welle, Standort Bonn · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 30.09.2026
Auftragnehmer: Sparky solution d.o.o.
Vertragsschluss: 30.09.2025
Zuschlagswert: 1.389.300 EUR
- Betriebsunterstützung für Cloud-Infrastruktur, Cloud-Automatisierung und IaaS-Services
Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 03.12.2026
Auftragnehmer: Computacenter AG & Co. oHG +2 weitere
Vertragsschluss: 04.12.2023
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Weiterentwicklung und Migration von SAP/ABAKUS für das öffentliche Fördergeschäft
Landesbank Hessen Thüringen-Girozentrale (Helaba) · Frankfurt am Main
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft +2 weitere
Vertragsschluss: 13.11.2024
Zuschlagswert: 23.000.000 EUR
- IT- und Beratungsleistungen durch qualifizierte Consultants für laufende und geplante Projekte
Land Baden-Württemberg vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg · Stuttgart
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.12.2026
Auftragnehmer: Fujitsu
Vertragsschluss: 26.04.2024
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Betreuung von SAP-Modulen für drei Jahre mit Verlängerungsoption
Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V., Max-Planck-Institut für Plasmaphysik · Garching bei München
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.01.2027
Auftragnehmer: CONVOTIS Services GmbH
Geschätzter Wert: Nicht angegeben
- Externe IT-Qualitätssicherung für Tests und Anwendungsbetrieb
GKV-Spitzenverband · Berlin
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 31.01.2027
Auftragnehmer: netqa GmbH
Vertragsschluss: 23.12.2025
Zuschlagswert: 1.900.000 EUR
- Private-Cloud-Infrastruktur mit Serverkapazität und technischem Support
DigitalAgentur Brandenburg GmbH · Potsdam
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 28.02.2027
Auftragnehmer: mitteldeutsche it GmbH
Vertragsschluss: 28.02.2025
Zuschlagswert: 340.000 EUR
- Hosting des Lernmanagementsystems ILIAS und zugehörige Dienstleistungen
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn
Vergeben · Voraussichtliches Vertragsende: 24.06.2027
Auftragnehmer: Databay AG
Vertragsschluss: 24.06.2025
Zuschlagswert: 1.025.000 EUR
Das voraussichtliche Ende ist aus Bekanntmachungsdaten abgeleitet. Vertragsbeginn, Abrufberechtigung und eine spätere Neuausschreibung sind damit nicht bestätigt.
Auftraggeber und Vergabehistorie
Land Rheinland Pfalz, vertreten durch das Finanzministerium
55118 · Mainz
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-60501 erfasste Verfahren, davon 1 vergeben. 0 Verfahren betreffen Rahmenvereinbarungen.
Vergabehistorie des Auftraggebers öffnenTED eSender
noreply.esender_hub@bescha.bund.de+49 228996100
Kontakt laut Bekanntmachung
ausschreibungen@ldi.rlp.de+49 6131-6050
Kontakt laut Bekanntmachung
vergabekammer.rlp@mwvlw.de00496131162234
Quellen und Datenstand
Marktvergleich und verwandte Verfahren: Datenabrufe ab 18.09.2026, 07:42 (Europe/Berlin). Die Abschnitte werden regelmäßig aktualisiert.
Originalbekanntmachung öffnenVeröffentlicht: 08.07.2026 · Datensatz zuletzt geändert: 17.09.2026, 19:51 (Europe/Berlin)
VergabeHero führt Bekanntmachungen, verfügbare Unterlagen und historische Zuschläge zusammen. KI-Zusammenfassungen und Vergleiche sind abgeleitete Informationen. Maßgeblich sind die aktuelle Originalbekanntmachung und die Vergabeunterlagen des Auftraggebers.
Was bietet VergabeHero für öffentliche Aufträge?
VergabeHero verbindet KI-gestützte Ausschreibungssuche, Vergabeunterlagen, Wettbewerbsanalyse und Rahmenverträge mit Eignungsprüfung und gemeinsamer Angebotsorganisation. Unternehmen recherchieren öffentliche Aufträge aus Deutschland und Europa, bewerten Chancen anhand von Leistungsanforderungen und Vergabehistorie und bearbeiten ihre Bewerbung im Team.
- Ausschreibungssuche und KI-Matching
- Öffentliche Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge nach Suchbegriffen, CPV-Codes, Regionen und Fristen recherchieren. KI-Matching gleicht Ausschreibungen mit der Leistungsbeschreibung im Suchprofil ab und begründet die Zuordnung. Passende Neuzugänge laufen im gemeinsamen Posteingang zusammen.
- Vergabeunterlagen und Dokumentextraktion
- Verfügbare Vergabeunterlagen aus angebundenen Quellen abrufen und beim Verfahren bündeln. Das Dokumentinventar zeigt tatsächlich hinterlegte Dateien, Abrufstatus und Originalverweise. Fertig extrahierte Dokumenttexte sind über eigene Unterlagenseiten lesbar.
- Leistungsumfang, Lose und Anforderungen
- KI-Zusammenfassungen, Leistungsbeschreibungen, Lose, Eignungsanforderungen und Zuschlagskriterien erleichtern die erste Prüfung. Verfügbare Fristen, Auftragswerte, Verfahrensarten und Kontaktangaben stehen in der Ausschreibungsakte zusammen.
- Wettbewerbsanalyse mit Zuschlagshistorie
- Historische Auftragnehmer vergleichbarer Vergaben anhand gemeinsamer CPV-Codes und der Region untersuchen. Zuschlagshäufigkeiten, Belegverfahren und veröffentlichte Auftragswerte machen die Wettbewerbssituation nachvollziehbar. Frühere Gewinner sind keine bestätigten Bieter des aktuellen Verfahrens.
- Rahmenverträge und Vertragslaufzeiten
- Vergebene Rahmenvereinbarungen mit Auftragnehmern, verfügbaren Zuschlagswerten und voraussichtlichen Vertragsenden recherchieren. Verwandte Rahmenverträge helfen, das Marktumfeld und mögliche künftige Beschaffungsbedarfe einzuordnen. Ein Vertragsende bestätigt keine Neuausschreibung.
- Auftraggeber und Marktüberblick
- Öffentliche Auftraggeber mit ihren veröffentlichten Kontaktdaten, laufenden Verfahren und erfassten früheren Vergaben kennenlernen. Ähnliche offene Ausschreibungen und verknüpfte Zuschläge unterstützen die Recherche nach weiteren Geschäftschancen.
- Eignungsprüfung mit eigenen Checklisten
- Eigene Prüfkriterien in wiederverwendbaren Checklisten organisieren und Ausschreibungen mit KI-Unterstützung prüfen. Ergebnisse, Begründungen und offene Punkte helfen dem Team, die Entscheidung über eine Bewerbung vorzubereiten.
- Angebotsorganisation und Projektmanagement
- Aus einer Ausschreibung ein gemeinsames Projekt erstellen. Aufgaben, Abgabeunterlagen, Zuständigkeiten, Fristen, Kommentare und Bearbeitungsstände bündeln und die Bewerbung von der Prüfung bis zum eingereichten Angebot und Ergebnis verfolgen.
Die Angaben zur konkreten Ausschreibung stehen in den Abschnitten darüber. Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen und Marktdaten hängen vom erfassten Verfahren ab. Persönliche Suchprofile und Teamfunktionen erfordern ein Konto; KI-Matching und KI-Checklistenprüfungen eine entsprechende Freischaltung. Die aktuellen Leistungen und Tarife stehen auf der Preisseite.
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