TED·493585-2026·Schließt in 35 Tagen

Studie zu Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt sowie Untersuchung des Jugendgerichtsgesetzes

ForschungsdienstleistungenBeratungsleistungenÖffentliche VerwaltungBildung und ForschungForschungsvorhabenKriminologieJugendhilfeOeffentliche VerwaltungSozialwissenschaftenRechtswissenschaften
Auftragswert
€613k
Veröffentlichter Wert
Einreichungsfrist
19. Aug. 2026
35 Tage verbleibend
Leistungsbeschreibung

Was wird ausgeschrieben

Die Bundesministerien für Justiz und für Familie schreiben eine umfassende Forschungsstudie zur Entwicklung der Kinder- und Jugendkriminalität seit 2015/16 aus. Ziel ist die Ursachenanalyse sowie die Untersuchung der Wirksamkeit des aktuellen Jugendgerichtsgesetzes. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 720 Tagen und umfasst qualitative sowie quantitative Forschungsmethoden.

Vollständige Beschreibung anzeigen

I. Forschungsziel Ziel der durchzuführenden Studie sind die Darstellung und Bewertung der Entwicklung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen sowie des Phänomenbereichs der Gewaltkriminalität im Besonderen, wie sie seit 2015/16, vor allem aber seit 2021 zu beobachten ist. Dabei sind auch die regionalen Disparitäten in den Blick zu nehmen. Ferner sollen Hypothesen zu den Ursachen für diese Entwicklung identifiziert, entsprechend ihrer Fundierbarkeit durch bestehende Forschungserkenntnisse und Daten gewichtet und ausgehend von den Ergebnissen der Ursachenanalyse (gesetzgeberische) Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Daneben sollen die geltenden Handlungsmöglichkeiten, die rechtlich für den Umgang mit Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, sowie deren Umsetzung in der Praxis untersucht werden. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, durch das für sie jeweils geltende Rechtsfolgenregime wirksam erreicht werden. Das schließt die Frage danach ein, ob deren Taten – unter Einbeziehung der Verletztenperspektive – im jeweiligen System angemessen aufgearbeitet werden. II. Überlegungen zur Methodik Das Forschungsziel soll durch eine qualitative empirische Forschung erreicht werden, welche durch quantitative Elemente ergänzt wird. Hierbei sollen die nachstehenden Forschungsmethoden aufgegriffen werden, wobei die Auflistung nicht abschließend ist. Wird ein anderer methodischer Ansatz gewählt, der die genannten oder einzelne der genannten Forschungsmethoden nicht aufgreift, ist darzulegen, wie durch diesen die entsprechenden Erkenntnisse erzielt werden. 1. Auswertung statistischer Daten Dabei sollten Daten, die in jüngerer Zeit bzw. aktuell bereits systematisch ausgewertet worden sind, wie im Abschlussbericht der BLPG und anderen Veröffentlichungen, einbezogen bzw. diese Daten für die aktuellen Berichtsjahre fortgeschrieben werden. 2. Aktenanalyse (Jugend-)Staatsanwaltschaftliche und (jugend-)gerichtliche Verfahrensakten, Vollstreckungshefte, Verfahrensakten der für Kindschaftssachen und Unterbringungssachen zuständigen Gerichte sowie Akten der (freien und öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe sind zur Ermittlung der für die Beantwortung der Forschungsfragen relevanten Tatsachen auszuwerten, ggf. ergänzt durch sonstige für das Verfahren relevante Ermittlungsakten (Polizei). 3. Erkenntnisgewinn durch Fragebögen und Interviews Die auf der Grundlage von statistischen Daten und der Aktenanalyse gewonnenen Erkenntnisse sollen durch Interviews mit Expertinnen/Experten und begleitende Fragebogenerhebungen ergänzt und ggf. vertieft werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der fachlichen Bewertung der Anwendbarkeit und Effizienz der bestehenden Handlungsmöglichkeiten im systemischen Kontext liegen. Eine Auflistung der in Betracht kommenden Expertinnen/Experten ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4. Sekundäranalysen Im Rahmen von Sekundäranalysen, die den Stand der einschlägigen Forschung auswerten, soll geklärt werden, ob es belastbare neuere Erkenntnisse in Bezug auf die kindliche Entwicklung im Grenzbereich des geltenden Strafmündigkeitsalters und die Entwicklung von Heranwachsenden in Bezug auf deren (jugend-)strafrechtliche Behandlung gibt, die Anlass für eine Änderung der geltenden Rechtsrahmung geben könnten. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze - nicht abschließend - vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VergabeHero-Einschätzung

Die Bundesregierung sucht ein Forschungsinstitut oder eine wissenschaftliche Einrichtung, die untersucht, warum die Gewaltkriminalität bei Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren angestiegen ist. Dabei soll auch geprüft werden, ob das aktuelle Jugendgerichtsgesetz in der Praxis noch gut funktioniert und ob die rechtlichen Maßnahmen bei straffälligen jungen Menschen ihre Wirkung entfalten. Die Studie kombiniert statistische Datenanalysen mit der Auswertung von Gerichtsakten sowie Experteninterviews. Der Auftragnehmer muss ein eigenes Forschungskonzept entwickeln, das innovative Ansätze zur Ursachenforschung und zur Bewertung der Rechtslage bietet. Der Gesamtauftrag läuft über einen Zeitraum von etwa zwei Jahren.

Lose

Aufteilung in Lose

1 Lot
LOT-0000Forschungsvorhaben zum Thema „Studie zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt sowie systemische Untersuchung der unteren und der oberen Al-tersgrenze nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG)"
€613k

I. Forschungsziel Ziel der durchzuführenden Studie sind die Darstellung und Bewertung der Entwicklung der Kriminalität von Kindern und Jugendlichen im Allgemeinen sowie des Phänomenbereichs der Gewaltkriminalität im Besonderen, wie sie seit 2015/16, vor allem aber seit 2021 zu beobachten ist. Dabei sind auch die regionalen Disparitäten in den Blick zu nehmen. Ferner sollen Hypothesen zu den Ursachen für diese Entwicklung identifiziert, entsprechend ihrer Fundierbarkeit durch bestehende Forschungserkenntnisse und Daten gewichtet und ausgehend von den Ergebnissen der Ursachenanalyse (gesetzgeberische) Handlungsoptionen aufgezeigt werden. Daneben sollen die geltenden Handlungsmöglichkeiten, die rechtlich für den Umgang mit Kriminalität von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden zur Verfügung stehen, sowie deren Umsetzung in der Praxis untersucht werden. Dabei ist der Frage nachzugehen, ob Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, durch das für sie jeweils geltende Rechtsfolgenregime wirksam erreicht werden. Das schließt die Frage danach ein, ob deren Taten – unter Einbeziehung der Verletztenperspektive – im jeweiligen System angemessen aufgearbeitet werden. II. Überlegungen zur Methodik Das Forschungsziel soll durch eine qualitative empirische Forschung erreicht werden, welche durch quantitative Elemente ergänzt wird. Hierbei sollen die nachstehenden Forschungsmethoden aufgegriffen werden, wobei die Auflistung nicht abschließend ist. Wird ein anderer methodischer Ansatz gewählt, der die genannten oder einzelne der genannten Forschungsmethoden nicht aufgreift, ist darzulegen, wie durch diesen die entsprechenden Erkenntnisse erzielt werden. 1. Auswertung statistischer Daten Dabei sollten Daten, die in jüngerer Zeit bzw. aktuell bereits systematisch ausgewertet worden sind, wie im Abschlussbericht der BLPG und anderen Veröffentlichungen, einbezogen bzw. diese Daten für die aktuellen Berichtsjahre fortgeschrieben werden. 2. Aktenanalyse (Jugend-)Staatsanwaltschaftliche und (jugend-)gerichtliche Verfahrensakten, Vollstreckungshefte, Verfahrensakten der für Kindschaftssachen und Unterbringungssachen zuständigen Gerichte sowie Akten der (freien und öffentlichen) Kinder- und Jugendhilfe sind zur Ermittlung der für die Beantwortung der Forschungsfragen relevanten Tatsachen auszuwerten, ggf. ergänzt durch sonstige für das Verfahren relevante Ermittlungsakten (Polizei). 3. Erkenntnisgewinn durch Fragebögen und Interviews Die auf der Grundlage von statistischen Daten und der Aktenanalyse gewonnenen Erkenntnisse sollen durch Interviews mit Expertinnen/Experten und begleitende Fragebogenerhebungen ergänzt und ggf. vertieft werden. Ein Schwerpunkt soll dabei auf der fachlichen Bewertung der Anwendbarkeit und Effizienz der bestehenden Handlungsmöglichkeiten im systemischen Kontext liegen. Eine Auflistung der in Betracht kommenden Expertinnen/Experten ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. 4. Sekundäranalysen Im Rahmen von Sekundäranalysen, die den Stand der einschlägigen Forschung auswerten, soll geklärt werden, ob es belastbare neuere Erkenntnisse in Bezug auf die kindliche Entwicklung im Grenzbereich des geltenden Strafmündigkeitsalters und die Entwicklung von Heranwachsenden in Bezug auf deren (jugend-)strafrechtliche Behandlung gibt, die Anlass für eine Änderung der geltenden Rechtsrahmung geben könnten. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin hat selbständig ein Forschungskonzept zu erstellen. Anhand der Leistungsbeschreibung werden die Forschungsthemen, -fragen, sowie gewisse methodische Ansätze - nicht abschließend - vorgegeben. Auf dieser Grundlage sind innovative Lösungsvorschläge zu erarbeiten und somit wesentliche eigene Beiträge zur strukturierten Gestaltung der Leistung zu erbringen. Es wird eine konzeptionelle Lösung im Sinne von § 14 Abs. 3 Nr. 2 VgV erwartet. Die Leistung soll als ein Gesamtauftrag vergeben werden. Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

CPV 73000000720 Tage Laufzeit
Bewertung

Zuschlagskriterien

2 Kriterien
  • quality

    Zuschlagskriterien sind die Qualität der Forschungskonzeption (Qualität) und der Preis (Brutto-Auftragssumme). Für die Qualität und den Preis können dabei zunächst jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent. Der Preis (Brutto-Auftragssumme) besteht aus der Gesamtsumme der in dem Kostenplan (Kostenkalkulation) für die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens anzugebenen Kostenpositionen (Personalkosten, Kostenleistungen Dritter, Sachkosten, Reisekosten, etwaige Umsatzsteuerbeträge, eventueller Overhead; siehe Ziffer 4.4.2. der Vergabeunterlagen sowie Formular 13: Preisblatt der Anlage 1: Formulare 1 bis 16). Im Rahmen der Angebotsbewertung können für die Qualität maximal 100 Punkte vergeben werden, die sich auf die einzelnen fachlichen Unterkriterien wie folgt verteilen: - Forschungsgegenstand: maximal 15 Punkte, - Forschungsmethodik: maximal 50 Punkte, - Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung: maximal 25 Punkte, - Aufbau und Verständlichkeit des Angebots: maximal 10 Punkte. Erforderlich ist, dass das Angebot insgesamt mindestens 38 Punkte sowie bei jedem Unterkriterium die jeweils aus dem Bewertungsbogen zu entnehmenden erforderlichen Einzelpunkte erlangt (siehe Formular in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eigene – über den in der Ausschreibung genannten Leistungsumfang hinausgehende – inhaltliche Ergänzungsvorschläge und methodische Forschungsansätze können punktemäßig berücksichtigt werden (siehe zu den Einzelheiten Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1 lit. b) der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eine detaillierte Darstellung der Qualitätskriterien und deren Bewertung ist der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die Unterkriterien beinhalten keine Mindestkriterien, deren Nichterfüllen jeweils unmittelbar zum Angebotsausschluss führen (vgl. § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV). Maßgeblich für den Verbleib im Vergabeverfahren ist das Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahl (siehe Tabelle in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Die Berechnung des Punktwerts für den Preis erfolgt in der Weise, dass für das günstigste Angebot (brutto) der maximale Punktwert von 100 Punkten angesetzt wird. Die Punkte für die weiteren Angebote werden dann in der Weise berechnet, dass ermittelt wird, um welchen Prozentsatz das günstigste Angebot günstiger ist. Der Maximalpunktwert wird dann um denselben Prozentsatz verringert. Bei der Bewertung eines jeden Angebots gilt jeweils: - Es sind insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar. Es erfolgt eine Gewichtung von Qualität (Q) mit 70 Prozent und Preis (P) mit 30 Prozent. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab „0,005“. - Im Rahmen der Qualität (Q) kann ein Angebot ebenfalls maximal 100 Punkte erreichen. Dabei muss ein Angebot bei einzelnen Unterkriterien mit einer Mindestpunktzahl bewertet werden und insgesamt mindestens 38 Punkte erreichen (siehe im Einzelnen Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). - Für diejenigen Angebote, die die Mindestpunktzahlkriterien erfüllen, wird die Gesamtpunktzahl ermittelt. Die punktbesten fünf Bietenden werden – vorbehaltlich eines Direktzuschlages (siehe Ziffer 4.4. der Vergabeunterlagen) – zur Verhandlung eingeladen. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl wird in der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen näher erläutert.

  • price

    Zuschlagskriterien sind die Qualität der Forschungskonzeption (Qualität) und der Preis (Brutto-Auftragssumme). Für die Qualität und den Preis können dabei zunächst jeweils maximal 100 Punkte erreicht werden. Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent. Der Preis (Brutto-Auftragssumme) besteht aus der Gesamtsumme der in dem Kostenplan (Kostenkalkulation) für die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens anzugebenen Kostenpositionen (Personalkosten, Kostenleistungen Dritter, Sachkosten, Reisekosten, etwaige Umsatzsteuerbeträge, eventueller Overhead; siehe Ziffer 4.4.2. der Vergabeunterlagen sowie Formular 12: Preisblatt der Anlage 1: Formulare 1 bis 14). Im Rahmen der Angebotsbewertung können für die Qualität maximal 100 Punkte vergeben werden, die sich auf die einzelnen fachlichen Unterkriterien wie folgt verteilen: - Forschungsgegenstand: maximal 15 Punkte, - Forschungsmethodik: maximal 50 Punkte, - Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung: maximal 25 Punkte, - Aufbau und Verständlichkeit des Angebots: maximal 10 Punkte. Erforderlich ist, dass das Angebot insgesamt mindestens 38 Punkte sowie bei jedem Unterkriterium die jeweils aus dem Bewertungsbogen zu entnehmenden erforderlichen Einzelpunkte erlangt (siehe Formular in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eigene – über den in der Ausschreibung genannten Leistungsumfang hinausgehende – inhaltliche Ergänzungsvorschläge und methodische Forschungsansätze können punktemäßig berücksichtigt werden (siehe zu den Einzelheiten Ziffer 1.2 und Ziffer 2.1 lit. b) der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Eine detaillierte Darstellung der Qualitätskriterien und deren Bewertung ist der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Hinweis: Die Unterkriterien beinhalten keine Mindestkriterien, deren Nichterfüllen jeweils unmittelbar zum Angebotsausschluss führen (vgl. § 57 Absatz 1 Nr. 4 VgV). Maßgeblich für den Verbleib im Vergabeverfahren ist das Erreichen der jeweiligen Mindestpunktzahl (siehe Tabelle in Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). Die Berechnung des Punktwerts für den Preis erfolgt in der Weise, dass für das günstigste Angebot (brutto) der maximale Punktwert von 100 Punkten angesetzt wird. Die Punkte für die weiteren Angebote werden dann in der Weise berechnet, dass ermittelt wird, um welchen Prozentsatz das günstigste Angebot günstiger ist. Der Maximalpunktwert wird dann um denselben Prozentsatz verringert. Bei der Bewertung eines jeden Angebots gilt jeweils: - Es sind insgesamt maximal 100 Punkte erreichbar. Es erfolgt eine Gewichtung von Qualität (Q) mit 70 Prozent und Preis (P) mit 30 Prozent. Es werden maximal zwei Stellen hinter dem Komma angegeben, aufgerundet wird ab „0,005“. - Im Rahmen der Qualität (Q) kann ein Angebot ebenfalls maximal 100 Punkte erreichen. Dabei muss ein Angebot bei einzelnen Unterkriterien mit einer Mindestpunktzahl bewertet werden und insgesamt mindestens 38 Punkte erreichen (siehe im Einzelnen Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen). - Für diejenigen Angebote, die die Mindestpunktzahlkriterien erfüllen, wird die Gesamtpunktzahl ermittelt. Die punktbesten fünf Bietenden werden – vorbehaltlich eines Direktzuschlages (siehe Ziffer 4.4. der Vergabeunterlagen) – zur Verhandlung eingeladen. Die Berechnung der Gesamtpunktzahl wird in der Anlage 3 zu den Vergabeunterlagen näher erläutert.

Zeitleiste

Zeitplan

  1. 16. Juli 2026
    Bekanntmachung veröffentlicht
    Auf TED publiziert
  2. 19. Aug. 2026
    Einreichungsfrist
    Elektronische Einreichung

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.

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