Forschungsprojekt zum Langzeitverhalten von elastomeren Koppelelementen bei Lärmschutzwänden

Status
Vergeben
Angebotsfrist
24.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
460.941,5 EUR
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
12.12.2025
CPV-Codes
Anzeigen
  • Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)
  • Technische Analysen oder Beratung (71621000)
  • Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
  • Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
  • Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
Bekanntmachung
evergabe-online.de
Bekanntmachungsnummer
826263-2025
Verfahrensnummer
59791491-d139-41ad-9f5e-0a9fedaae926

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Das Eisenbahn-Bundesamt schreibt ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Langzeitverhaltens von elastomeren Koppelelementen in Lärmschutzwänden aus. Ziel ist die Erarbeitung von Kriterien für einen Verwendbarkeitsnachweis über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren sowie die Erweiterung technischer Regelwerke. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1080 Tagen.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Auf einen Blick

KI-Auswertung der Bekanntmachung

So schnell verstehst du mit VergabeHero jede Ausschreibung.

Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Untersuchung des Langzeitverhaltens der Materialeigenschaften von elastomeren Koppelelementen bei Lärmschutzwänden. Ziel Ziel des Projekts ist es, konkrete Vorschläge für das Erbringen eines Verwendbarkeitsnachweises für elastomere Koppelelemente von Lärmschutzwänden für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren unter Berücksichtigung der diversen Einflussfaktoren zu erarbeiten. Es ist aufzuzeigen, wie das technische Regelwerk, z.B. der EBA-Leitfaden, Anhang B, erweitert werden kann, um vorhandene Lücken zu schließen. Beschreibung Lärmschutzwandelemente werden durch Gummiprofile (Elastomere Koppelelemente) im Lärmschutzwandpfosten gehalten und lagern auf ähnlichen Komponenten auf Betonsockelelementen auf. Hierdurch werden bei Gewährleistung des Lastabtrags unterschiedlich schwingende Systeme voneinander entkoppelt. Diese Koppelelemente sind vielfältigen Beanspruchungen und Umwelteinflüssen ausgesetzt, die zu Änderungen der Materialeigenschaften führen können. Während die Materialeigenschaften des Neumaterials recht genau bestimmt werden können (EBA-Leitfaden, Anhang B), bestehen deutliche Wissensdefizite hinsichtlich des Langzeitverhaltens. Es ist weitgehend unbekannt, welche Beanspruchung zu welcher Änderung der Materialeigenschaften führt und wie sich kombinierte Beanspruchungen auswirken.

Ganze Leistungsbeschreibung anzeigen

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)

    siehe oben (Punkt 2)

    Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)

Qualität: 70 %
Preis: 30%

Vergabeunterlagen

Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.

Zum Ursprungsportal

Anforderungen

Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 04.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 384726-2026

Welche ähnlichen Ausschreibungen sind offen?

Alle ähnlichen Ausschreibungen anzeigen

Alle Angaben ohne Gewähr. Ausschreibungen können sich jederzeit ändern – wir übernehmen keine Gewähr für Aktualität, Vollständigkeit oder Richtigkeit der hier dargestellten Daten. Maßgeblich ist stets die Originalbekanntmachung des Auftraggebers.