Forschungsprojekt zum Langzeitverhalten von elastomeren Koppelelementen bei Lärmschutzwänden
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 24.02.2026, 12:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 460.941,5 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Eisenbahn-Bundesamt
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 12.12.2025
- CPV-Codes
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- Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen (71350000)
- Technische Analysen oder Beratung (71621000)
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung (73100000)
- Planung und Ausführung von Forschung und Entwicklung (73300000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 826263-2025
- Verfahrensnummer
- 59791491-d139-41ad-9f5e-0a9fedaae926
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Das Eisenbahn-Bundesamt schreibt ein Forschungsprojekt zur Untersuchung des Langzeitverhaltens von elastomeren Koppelelementen in Lärmschutzwänden aus. Ziel ist die Erarbeitung von Kriterien für einen Verwendbarkeitsnachweis über eine Nutzungsdauer von 50 Jahren sowie die Erweiterung technischer Regelwerke. Der Auftrag hat eine Laufzeit von 1080 Tagen.
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Leistungsbeschreibung
Untersuchung des Langzeitverhaltens der Materialeigenschaften von elastomeren Koppelelementen bei Lärmschutzwänden. Ziel Ziel des Projekts ist es, konkrete Vorschläge für das Erbringen eines Verwendbarkeitsnachweises für elastomere Koppelelemente von Lärmschutzwänden für eine Nutzungsdauer von 50 Jahren unter Berücksichtigung der diversen Einflussfaktoren zu erarbeiten. Es ist aufzuzeigen, wie das technische Regelwerk, z.B. der EBA-Leitfaden, Anhang B, erweitert werden kann, um vorhandene Lücken zu schließen. Beschreibung Lärmschutzwandelemente werden durch Gummiprofile (Elastomere Koppelelemente) im Lärmschutzwandpfosten gehalten und lagern auf ähnlichen Komponenten auf Betonsockelelementen auf. Hierdurch werden bei Gewährleistung des Lastabtrags unterschiedlich schwingende Systeme voneinander entkoppelt. Diese Koppelelemente sind vielfältigen Beanspruchungen und Umwelteinflüssen ausgesetzt, die zu Änderungen der Materialeigenschaften führen können. Während die Materialeigenschaften des Neumaterials recht genau bestimmt werden können (EBA-Leitfaden, Anhang B), bestehen deutliche Wissensdefizite hinsichtlich des Langzeitverhaltens. Es ist weitgehend unbekannt, welche Beanspruchung zu welcher Änderung der Materialeigenschaften führt und wie sich kombinierte Beanspruchungen auswirken.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)
siehe oben (Punkt 2)
Frist: 24.02.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · siehe oben (Punkt 2)
- Qualität: 70 %
- Preis: 30%
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 04.06.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 384726-2026
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