Entwicklung von Schadensindikatoren und Schadensfunktionen für Schienen- und Straßeninfrastruktur

Was wird ausgeschrieben
Das Eisenbahn-Bundesamt schreibt ein Forschungsprojekt zur systematischen Bewertung klimabedingter Schäden an Verkehrswegen aus. Ziel ist die Entwicklung von Indikatoren und Schadensfunktionen für Schiene und Straße sowie deren Anwendung in Fallstudien und einem Anwendungshandbuch. Die Laufzeit des Projekts beträgt 900 Tage.
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Grundlage für eine systematische Bewertung klimabedingter Schäden schaffen: die Entwicklung von Schadensindikatoren und Schadensfunktionen für Schiene und Straße sowie deren fallstudienbasierte Anwendung ermöglichen eine fundierte Analyse von Schadenspotenzialen. Ziel Ziel des Vorhabens ist es, eine verständliche und praxisnahe Grundlage zur Erfassung und Bewertung klimabedingter Schadenspotenziale im Schienen- und Straßenverkehr zu schaffen. Dazu werden geeignete Indikatoren und Schadensfunktionen identifiziert, weiterentwickelt und exemplarisch angewendet, um klimabedingte Schäden an der Verkehrsinfrastruktur sowie betriebliche Auswirkungen systematisch erfassbar zu machen. Beschreibung Extreme Wetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder Hitze, die durch den Klimawandel zunehmend intensiver auftreten, stellen eine wachsende Gefahr für die Schienen- und Straßeninfrastruktur dar und beeinträchtigen den Verkehrsbetrieb erheblich. Diese Veränderungen erfordern eine systematische Erfassung und Bewertung klimabedingter Schäden, um die Resilienz der Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen. Im Rahmen dieses Projekts werden geeignete Indikatoren und Schadensfunktionen entwickelt, die sowohl physische Schäden an Infrastrukturelementen als auch die betrieblichen Auswirkungen von klimabedingten Ereignissen abbilden. Diese Indikatoren und Schadensfunktionen werden in ausgewählten Fallstudien für die Verkehrsträger Schiene und Straße exemplarisch angewendet und anwendungsgerecht evaluiert. Die Methodik wird in einem Anwendungshandbuch beschrieben, um klimawirkungsbedingte Schadenspotenziale in der Praxis nachvollziehbar und quantitativ erfassbar zu machen.
Das Eisenbahn-Bundesamt sucht einen Forschungspartner, um die Auswirkungen des Klimawandels auf Schienen- und Straßennetze besser messbar zu machen. Extreme Wetterereignisse wie Hitze oder Starkregen gefährden die Infrastruktur, weshalb neue Methoden entwickelt werden sollen, um diese Schäden und deren Folgen für den Verkehrsbetrieb systematisch zu erfassen. Das Ergebnis soll ein praxisnahes Handbuch sein, das hilft, die Widerstandsfähigkeit der Verkehrswege zu erhöhen. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa zweieinhalb Jahren angelegt und richtet sich an wissenschaftliche Einrichtungen oder spezialisierte Beratungsunternehmen.
Zentrale Anforderungen
4 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123, 124 GWB
- Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen (für Forschungseinrichtungen)
- Nachweis der unabhängigen Angebotserstellung bei Mehrfachbeteiligungen
- Fristgerechte und vollständige Einreichung der Angebotsunterlagen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe oben (Punkt 2)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Qualität: 70 %
- price
Preis: 30%
Zeitplan
- 16. Juni 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 19. Aug. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung