Forschungsvorhaben zum Fledermausschutz bei der Sanierung von Eisenbahntunneln

Was wird ausgeschrieben
Das Eisenbahn-Bundesamt schreibt ein Forschungsprojekt zur Verbesserung der Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten aus. Ziel ist die Untersuchung der Wirksamkeit von Ersatzquartieren für Fledermäuse in Eisenbahntunneln, um standardisierte Grundlagen für künftige Sanierungsvorhaben zu schaffen. Die Projektlaufzeit beträgt 1080 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Ziel Ziel des Forschungsvorhabens ist es, die Rechts- und Planungssicherheit bei artenschutzrechtlichen Konflikten im Zusammenhang mit der Sanierung von Eisenbahntunneln zu erhöhen. Untersucht werden Wirksamkeit und Annahme von verschiedenen Ersatzquartieren sowie weitere Artenschutzmaßnahmen für Fledermäuse. Dabei sollen Daten zur artspezifischen Ausgestaltung klassischer und innovativer Ersatzquartiere, insbesondere hinsichtlich der Überwinterung, erfasst werden. Die Ergebnisse sollen standardisierbare Grundlagen schaffen, Verfahren beschleunigen und die rechtssichere Planung in Genehmigungsprozessen unterstützen. Beschreibung Eisenbahntunnel werden aufgrund ihrer besonderen klimatischen Bedingungen oft von verschiedenen Fledermausarten als Quartier genutzt. Alle in Deutschland vorkommenden Fledermausarten sind in Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (FFH-Richtlinie) gelistet und zählen somit zu den gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützten Arten. Daher gelten für sie entsprechende Zugriffsverbote. In den kommenden Jahrzehnten müssen mehrere Hundert Eisenbahntunnel saniert werden. Bei älteren Eisenbahntunneln handelt es sich regelmäßig um Fledermausquartiere, sodass deren Sanierung erhebliche Auswirkungen auf betroffene Fledermauspopulationen haben kann. Der Schaffung von Ersatzquartieren als vorgezogene Ausgleichmaßnahme (CEF-Maßnahme) zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen oder als populationsstützende Maßnahme (FCS-Maßnahme) im Zusammenhang mit einer artenschutzrechtlichen Ausnahme kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Wissenslücken zur Quartiernutzung von Fledermäusen führen zu Unsicherheiten, Verzögerungen und Kostensteigerungen in Genehmigungsverfahren und erschweren eine schnelle, rechtssichere Umsetzung von Sanierungsprojekten.
Das Eisenbahn-Bundesamt sucht einen Forschungspartner, um den Schutz von Fledermäusen bei der Sanierung von Eisenbahntunneln zu verbessern. Da viele Tunnel als Lebensraum für streng geschützte Fledermausarten dienen, müssen bei Sanierungen oft Ersatzquartiere geschaffen werden, um rechtliche Hürden zu vermeiden. Das Forschungsprojekt soll untersuchen, welche Quartierarten besonders wirksam sind, um Genehmigungsprozesse für künftige Bauvorhaben zu beschleunigen und rechtssicher zu gestalten. Die Ergebnisse sollen als Standard für kommende Sanierungsprojekte dienen, die in den nächsten Jahrzehnten anstehen. Das Projekt ist auf eine Dauer von etwa drei Jahren angelegt.
Zentrale Anforderungen
3 Punkte- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 123 und § 124 GWB
- Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen (für Forschungseinrichtungen)
- Nachweis der Unabhängigkeit bei Mehrfachbeteiligungen
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Anlage 3 der Angebotsunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird die Vergabestelle eine Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG beim Bundeskartellamt und aus dem Gewebezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (Anlage 4 der Angebotsunterlagen) vorzulegen. Mehrfachbeteiligungen, d.h., zum Beispiel und nicht abschließend, die parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Gesellschafter einer Bietergemeinschaft, sind unzulässig. Diese führen zum Ausschluss sämtlicher hiervon betroffener Angebote, sofern die betroffenen Bieter nicht nachweisen, dass die Angebote völlig unabhängig voneinander erstellt wurden. Mehrfachbeteiligungen von Nachunternehmen sind zulässig, sofern diese keinen maßgeblichen Einfluss auf die Angebotsgestaltung haben. Die Angebotsunterlagen sind fristgerecht und vollständig einzureichen. Sollten weitere Angaben vom Auftraggeber gewünscht sein, so kann dieser selbige nachfordern, bzw. dem Bieter ermöglichen, im Zuge von Angebotsaufklärungen Korrekturen an den abgegebenen Unterlagen vorzunehmen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen des § 56 VgV.
Aufteilung in Lose
1 Lotsiehe oben (Punkt 2)
Zuschlagskriterien
2 Kriterien- quality
Qualität: 70 %
- price
Preis: 30%
Zeitplan
- 2. Juli 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 1. Sept. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung