Forschungsprogramm zur robusten Interaktion robotischer Systeme in heterogenen Schwärmen

Was wird ausgeschrieben
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit sucht Forschungspartner für das Programm IRiS zur Entwicklung robuster, selbstorganisierender Roboterschwärme. Das Projekt ist in zwei Forschungsbereiche unterteilt: Raumdeutung und Roboter-Roboter-Interaktion sowie Mensch-Schwarm-Interaktion. Die Laufzeit beträgt 1080 Tage.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Heterogene robotische Verbünde können perspektivisch Aufklärung, Schutz, Transport, Unterstützung und Lagebilderzeugung in Umgebungen übernehmen, in denen Menschen nicht oder nur unter hohem Risiko eingesetzt werden. Besonders bedeutsam wird dies dort, wo (gezielte) Störungen im elektromagnetischen Spektrum, GPS-Ausfälle oder dynamische Umgebungen klassische Systeme an ihre Grenzen bringen. IRiS adressiert deshalb die Frage, wie sich robuste, selbstorganisierende und adaptive Verbünde entwickeln lassen, die auch unter widrigen Bedingungen handlungsfähig bleiben. Das Forschungsprogramm zielt darauf, Ansätze zu identifizieren und weiterzuentwickeln, mit denen robotische Systeme in heterogenen Verbünden robust interagieren können – trotz Störsendern, schwieriger Umgebungsbedingungen, unterbrochener Funkverbindungen oder beeinträchtigter Navigationssignale. Dafür werden Fragen der Roboter-Roboter-Interaktion sowie der Mensch-Schwarm-Interaktion betrachtet.
Die Agentur für Innovation in der Cybersicherheit (ADIC) schreibt ein Forschungsprogramm aus, um die Zusammenarbeit von Roboterschwärmen in schwierigen Umgebungen zu verbessern. Ziel ist es, dass Roboter auch bei Störungen, wie etwa Funkausfällen oder GPS-Problemen, zuverlässig als Team agieren können. Das Projekt ist in zwei Bereiche unterteilt: Los 1 fokussiert sich auf die Kommunikation und Bewegung der Roboter untereinander, während Los 2 die Steuerung und Kontrolle durch den Menschen untersucht. Die Laufzeit für beide Bereiche beträgt jeweils rund drei Jahre.
Zentrale Anforderungen
7 Punkte- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB
- Eigenerklärung zur Nicht-Insolvenz gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Eigenerklärung zur beruflichen Integrität gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
- Eigenerklärung zur Einhaltung sozial- und umweltrechtlicher Verpflichtungen
- Eigenerklärung zur Nicht-Beteiligung an wettbewerbsverzerrenden Absprachen
- Eigenerklärung zur Einhaltung der EU-Sanktionsverordnung 833/2014 (Art. 5k)
- Ausschluss von Bewerbern mit Sitz in Staaten gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen.
Eignungskriterien (Volltext)
Eigenerklärung, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist. Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Eigenerklärung, dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Eigenerklärung, dass der Bewerber bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende sozial- und umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat. Eigenerklärung, dass der Bewerber nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine Kenntnis von einem Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens hat, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte. Eigenerklärung, dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt. Eigenerklärung, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung der Verordnung (EU) 2026/506 des Rates vom 23. April 2026 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Eigenerklärung, dass der keine Kenntnis von einer Wettbewerbsverzerrung habe(n), die daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war. Eigenerklärung, dass der Bewerber keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Eigenerklärung, dass der Bewerber in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder dass der Bewerber nicht a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht habe(n), solche Informationen zu übermitteln. Bewerber, Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie Unterauftragnehmer, die ihren Unternehmenssitz in Staaten gem. Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben, sind vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Alle Unterlagen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs
Aufteilung in Lose
2 LoteResearch Area 1 befasst sich mit der Interaktion von Schwarmrobotern mit der Umwelt und untereinander. Insbesondere wird sich hierbei auf die Fähigkeit des Schwarms zur „Raumdeutung“ fokussiert, wobei Kommunikationsprobleme frühzeitig antizipiert werden und durch proaktive Pfadplanung, sowie Bewegung im Raum, minimiert oder sogar gänzlich vermieden werden. Zudem soll den Schwarmteilnehmern die unterschiedlichen Stärken und Schwächen der verschiedenen Robotertypen bewusst sein und diese durch Kooperation zielführend genutzt und ausgeglichen werden.
Research Area 2 beinhaltet die Interaktion des Anwenders mit einem (halb)autonomen und heterogenen Roboterschwarm in Bezug auf Steuerung und Kontrolle. Es soll untersucht werden, wie viel Kontrolle nötig und sinnvoll ist, damit einerseits der Schwarm nicht in der effizienten Ausführung von Aufgaben beeinträchtigt wird. Andererseits jedoch muss die Flut an Informationen so aufbereitet werden, dass der Anwender jederzeit über alle wichtigen Abläufe aufgeklärt ist und im Bedarfsfall die Steuerung übernehmen kann.
Zeitplan
- 4. Aug. 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 6. Okt. 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung