Forschungsarbeit zu alternativen Bindemitteln für die Bodenbehandlung im Straßenbau
- Status
- Offen
- Angebotsfrist
- 19.11.2026, 06:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 252.100,84 EUR
- Lose
- 1
- Auftraggeber
- Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung
- Veröffentlicht
- 14.10.2026
- CPV-Codes
- Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung (73000000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 710247-2026
- Verfahrensnummer
- 6ef0bace-0087-46ef-a3fb-b43d0619c06f
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Kurzbeschreibung
Die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen in Bergisch Gladbach beauftragt eine Forschungsarbeit zu alternativen Bindemitteln für die Bodenbehandlung im Straßenbau. Untersucht und mit herkömmlichen Bindemitteln verglichen werden sollen unter anderem klinkerreduzierte Zemente, Aschen und Sonderbindemittel; außerdem sollen Prüfverfahren für alternative Bindemittel entwickelt werden. Der geschätzte Auftragswert beträgt rund 252.100 Euro, die Angebotsfrist endet am 19. November 2026.
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Leistungsbeschreibung
Die normierten Bindemittel Kalk und Zement werden wirksam zur Bodenbehandlung eingesetzt. Der Nachteil jedoch ist, dass Kalke und Zemente eine hohe CO2-Emission verursachen. Es soll daher erkundet werden, welche alternativen Bindemittel zur nachhaltigen Bodenbehandlung verwendet werden können. Bei dem genormten Bindemittel Zement besteht die Bestrebung, durch klinkerreduzierte Zemente eine bessere CO2-Bilanz zu erreichen. Die Reduktion der Klinkerphasen bedeutet aber auch eine Reduktion der festigkeitsbildenden Komponenten. Insofern wäre durch Eignungsprüfungen zu untersuchen, ob die klinkerreduzierten Zemente für die Bodenbehandlung verwendbar sind. Die Zugabe von Asche (z.B. Papierasche, Flugasche) bewirkt im Boden eine Veränderung der Verdichtungseigenschaft als auch eine Festigkeitsbildung. Bei Aschen stellen sich neben den Fragen nach der Wirkungsweise aber außerdem Fragen nach der gleichbleibenden und verlässlichen Zusammensetzung (Schwankungsbreite der Zusammensetzung) sowie nach den umweltrelevanten Inhaltstoffen. Es gibt Sonderbindemittel auf dem Markt, die als Bindemittel oder als Additive verwendet werden. Bodenbehandlungsadditive dienen der Verbesserung der Materialeigenschaften des Ausgangsmaterials und der Reduktion der anschließend zuzugebenden Bindemittelmenge. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Wirkungsweise ausgewählter alternativer Bindemittel zu untersuchen und mit der Wirkungsweise genormter Bindemittel zu vergleichen. Des Weiteren soll eine Grundsatzprüfung für alternative Bindemittel sowie eine Eignungsprüfung für Bodenbehandlungen mit nicht genormten Bindemitteln erarbeitet werden. Es liegt im Inte-resse des Bundes, einen nachhaltigen Straßenbau zu betreiben, was sowohl bedeutet, dass Bindemittel verwendet werden, die den Boden wirksam verbessern oder dauerhaft verfestigen als auch umweltverträglich, emissionsarm, ressourcenschonend und ökonomisch sind.
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Leistungen nach Losen (1)
LOT-0000 · FE 05.0217/2026/FGB - „Alternative Bindemittel zur Bodenbehandlung im Erdbau des Straßenbaus“252.100,84 EUR
Die normierten Bindemittel Kalk und Zement werden wirksam zur Bodenbehandlung eingesetzt. Der Nachteil jedoch ist, dass Kalke und Zemente eine hohe CO2-Emission verursachen. Es soll daher erkundet werden, welche alternativen Bindemittel zur nachhaltigen Bodenbehandlung verwendet werden können. Bei dem genormten Bindemittel Zement besteht die Bestrebung, durch klinkerreduzierte Zemente eine bessere CO2-Bilanz zu erreichen. Die Reduktion der Klinkerphasen bedeutet aber auch eine Reduktion der festigkeitsbildenden Komponenten. Insofern wäre durch Eignungsprüfungen zu untersuchen, ob die klinkerreduzierten Zemente für die Bodenbehandlung verwendbar sind. Die Zugabe von Asche (z.B. Papierasche, Flugasche) bewirkt im Boden eine Veränderung der Verdichtungseigenschaft als auch eine Festigkeitsbildung. Bei Aschen stellen sich neben den Fragen nach der Wirkungsweise aber außerdem Fragen nach der gleichbleibenden und verlässlichen Zusammensetzung (Schwankungsbreite der Zusammensetzung) sowie nach den umweltrelevanten Inhaltstoffen. Es gibt Sonderbindemittel auf dem Markt, die als Bindemittel oder als Additive verwendet werden. Bodenbehandlungsadditive dienen der Verbesserung der Materialeigenschaften des Ausgangsmaterials und der Reduktion der anschließend zuzugebenden Bindemittelmenge. Das Ziel der Forschungsarbeit ist es, die Wirkungsweise ausgewählter alternativer Bindemittel zu untersuchen und mit der Wirkungsweise genormter Bindemittel zu vergleichen. Des Weiteren soll eine Grundsatzprüfung für alternative Bindemittel sowie eine Eignungsprüfung für Bodenbehandlungen mit nicht genormten Bindemitteln erarbeitet werden. Es liegt im Inte-resse des Bundes, einen nachhaltigen Straßenbau zu betreiben, was sowohl bedeutet, dass Bindemittel verwendet werden, die den Boden wirksam verbessern oder dauerhaft verfestigen als auch umweltverträglich, emissionsarm, ressourcenschonend und ökonomisch sind.
Frist: 19.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4b (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0000 · FE 05.0217/2026/FGB - „Alternative Bindemittel zur Bodenbehandlung im Erdbau des Straßenbaus“
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 9.
- 50 %
- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Zuschlagskriterien, Zuschlagsbedingungen, Bewertungs- und Auswahlmethode: siehe Teilnahmebedingungen, Nr. 9.
- 50 %
Vergabeunterlagen
22 Dateien laut Portal · Stand 14.10.2026| Sonstiges | 1 KB | |
| Vertragsbedingungen | 137 KB | |
| Leistungsverzeichnis | 263 KB | |
| Formular | 2,1 MB | |
| Anschreiben | 403 KB | |
| Sonstiges | 11 KB | |
| Formular | 118 KB | |
| Formular | 229 KB | |
| Sonstiges | 753 KB | |
| Formular | 88 KB | |
| Formular | 48 KB | |
| Formular | 503 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Formular | 189 KB | |
| Vertragsbedingungen | 470 KB | |
| Sonstiges | 537 KB | |
| Sonstiges | 60 KB | |
| Sonstiges | 862 KB | |
| Sonstiges | 168 KB | |
| Sonstiges | 224 KB | |
| Sonstiges | 244 KB | |
| Sonstiges | 28 KB |
Anforderungen
Es gelten die in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe. Nichtvorliegen der genannten Ausschlussgründe sind nachzuweisen durch Eigenerklärung, siehe Vergabeunterlage Nr. 4b (vgl. Teilnahmebedingungen Nr. 4.4). siehe § 56 VgV
Änderungen und Bieterfragen
0 EinträgeKeine Änderungen zur Bekanntmachung bekannt.
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